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Mitteilungsblatt der Gemeinde Viereth-Trunstadt
Ausgabe 2/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Straßenverkehrsrechtliche Anordnung

Die Gemeinde Viereth-Trunstadt erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß § 45 Abs. 1 u. 3 StVO i.V.m. Art. 2 des Gesetzes über Zuständigkeiten im Verkehrswesen vom 28.06.1990 (BayRS 9210-1-W) folgende verkehrsrechtliche

Anordnung:

Auf den nachgenannten Straßen / Wegen / Plätzen wird folgendes aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs angeordnet:

In Trunstadt in der Ziegelhütte wird Höhe Haus-Nr. 1 (VZ 286-10 Anfang / VZ 286-20 Ende) ein absolutes Halteverbot, einseitig, angeordnet.

Diese Anordnung wird notwendig um die Durchfahrt größerer Fahrzeuge welche das Baugebiet „Schloßleite“ anfahren zu gewährleisten. Die Anordnung wird befristet bis 30.11.2025

Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam.

gez.
Regina Wohlpart
1. Bürgermeisterin