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Mitteilungsblatt der Gemeinde Viereth-Trunstadt
Ausgabe 21/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Reinigung der Straßen und Gehwege

Sehr geehrte Grundstückseigentümer!

Auch in diesem Jahr müssen wir feststellen, dass insbesondere an den unbebauten Grundstücken die Grundstückspflege und insbesondere das Reinigen der Gehsteige und Entwässerungsrinnen sehr zu wünschen übriglässt. Durch das Verwildernlassen der Grundstücke bzw. durch den Überhang von Gräsern und Büschen werden angrenzende Grundstückseigentümer und Fußgänger belästigt. Durch den Wildwuchs von Gräsern in den Entwässerungsrinnen und Randbereichen der Gehwege entstehen zum Teil erhebliche Schäden an den Teerflächen, die kostenintensiv instandgesetzt werden müssen.

Die Reinigung und Pflege der Gehwege wird in der gemeindlichen Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter geregelt. Unter andrem regelt diese Verordnung, dass die Grundstückseigentümer ihre Reinigungspflichten, insbesondere im Bereich der Gehwege und Entwässerungsrinnen, zu verrichten haben.

Bitte beherzigen Sie unseren Aufruf!

Wir möchten uns bereits jetzt schon im Vorgriff für Ihr gezeigtes Engagement und Ihr gezeigtes Verständnis recht herzlich bedanken.

Gemeinde Viereth-Trunstadt