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Mitteilungsblatt der Gemeinde Viereth-Trunstadt
Ausgabe 21/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 29. September 2025

Die Vorsitzende eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest.

TOP 01

Außenbesichtigung des gemeindlichen Wohnhauses Hauptstr. 29 in Viereth, ehemaliges "Prosser-Haus";

danach Fortsetzung der Sitzung im Schloss Trunstadt

Bereits in der Gemeinderatssitzung vom 29.07.2025 unter Tagesordnungspunkt 8 erfolgte ein Sitzungsvortrag hinsichtlich der Umgestaltung einzelner Räumlichkeiten im sogen. Prosserhaus in der Vierether Hauptstraße zur Gemeindebücherei bzw. auch die Schaffung von Räumlichkeiten für die gemeindliche Jugendarbeit. In der damaligen Sitzung wurde von 1. Bürgermeisterin Regina Wohlpart vorgeschlagen, dass im Rahmen der nächsten Gemeinderatssitzung im September eine Ortseinsichtnahme am sogen. Prosserhaus in Viereth durchgeführt wird.

In der heutigen Gemeinderatssitzung erfolgte vor Eintritt in die Tagesordnung im Schloß Trunstadt eine Außenbesichtigung des Gemeinderates. Im Rahmen der Außenbesichtigung hat der Gemeinderat die Möglichkeit die einzelnen Räumlichkeiten im sogen. Prosserhaus, Erdgeschoss zu besichtigen (dient möglicherweise für die Umnutzung zur Gemeindebücherei).

Nach der Ortseinsichtnahme im sogen. Prosserhaus erfolgte die Sitzungsfortsetzung im Schloß in Trunstadt.

TOP 02

Allgemeiner Bericht der 1. Bürgermeisterin

  • Am Sonntag, den 21. September fand in Weiher die Einweihung des neuen Dorfgemeinschaftshauses statt. Es war eine gelungene Veranstaltung, 1. Bürgermeisterin Regina Wohlpart bedankte sich im Rahmen der Gemeinderatssitzung recht herzlich bei allen Teilnehmern, insbesondere bei der Freiwilligen Feuerwehr und der Bürgerschaft in Weiher für die Organisation und Durchführung des gelungenen Einweihungsfestes und des Feuerwehrjubiläums 140+1 Jahre Freiwillige Feuerwehr Weiher.
  • Flurbereinigung Viereth; es erging Information, dass am 29.09.2025 der sogen. Grünordnungstermin im Zusammenhang mit der Flurbereinigung stattfand.
  • Anfang August feierte das Seniorenbüro sein 15-jähriges Jubiläum.
  • Weiter erging Information, dass die landwirtschaftlich verpachteten Grundstücke zwischenzeitlich mit den Pächtern gekündigt wurden und im Laufe diesen Jahres bzw. Anfang nächsten Jahres eine Neuvergabe der Pachtverhältnisse erfolgt.

TOP 03

Bücherei in der Gemeinde Viereth-Trunstadt;

Schaffung von neuen Räumlichkeiten für die Gemeindebücherei und der gemeindlichen Jugendarbeit;

Beratung und Beschlussfassung

Im Gemeinderat bestand insoweit Einverständnis, dass nach Vorliegen neuer Erkenntnisse in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen das Thema Bücherei in der Gemeinde Viereth-Trunstadt weiter beraten und ggf. hierüber ein Beschluss gefasst wird.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

TOP 04

Gemeindeverbindungsstraße Viereth-Tütschengereuth;

erneute Beratung und Beschlussfassung zur Trassierung und Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sitzungsvortrag und beschließt, dass an der bisherigen Trassierung der Gemeindeverbindungsstraße festgehalten wird. Desweiteren stimmt der Gemeinderat der Beauftragung für die fachliche Begleitung der anstehenden Planungs- und Sanierungsmaßnahmen mit dem Büro Wolf Ingenieurgesellschaft Bamberg zu. Auch nimmt der Gemeinderat Kenntnis von der planungsbegleitenden Vermessung und stimmt der Beauftragung der Wolf Ingenieurgesellschaft mbH mit der Planungsbegleitung und Vermessung zu. Grundlage hierfür ist das vorliegende Angebot mit einer Pauschalsumme i.H.v. 7.871,85 €.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

1

Persönlich beteiligt:

0

TOP 05

Versetzung der Straßenbeleuchtung/Lampe im Bereich der Weiherer Straße in Viereth;

Beratung und Beschlussfassung

In der Bürgerversammlung im letzten Jahr 2024 erfolgte aus der Mitte der Bürgerschaft ein Antrag bzw. Fragestellung, ob möglicherweise die Straßenlampe im Bereich der Weiherer Straße / Höhe Anwesen Wachter versetzt werden kann. Aufgrund der dort vorhandenen baulichen Situation müssen Fußgänger im dort vorhandenen Bereich auf die Fahrbahn ausweichen. Es erfolgte somit aus der Mitte der Bürgerschaft der Antrag, dass im benannten Bereich die Straßenbeleuchtung versetzt wird. Die bauliche Situation wurde dem Gemeinderat aufgezeigt und wurde bereits auch schon in den letzten Gemeinderatssitzungen, letztmalig am 29.07.2025 thematisiert.

Um die dortige Situation zu entschärfen müsste demnach die Straßenbeleuchtung auf ein Privatgrundstück versetzt und auch zur Einhaltung der gesetzlichen DIN-Straßenbeleuchtung ein anderer Lampen- bzw. Leuchtkörper verbaut werden. Nach Mitteilung des Bayernwerk werden sich demnach die Kosten für die Versetzung der einzelnen Straßenbeleuchtungslampe auf ca. 5000,- bis 6000,- EURO belaufen (Grobkostenschätzung).

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sitzungsvortrag und stimmt der Versetzung der Straßenbeleuchtung im benannten Bereich der Weiherer Straße zu. 1. Bürgermeisterin Regina Wohlpart und Gemeindeverwaltung werden beauftragt, den Auftrag an das Bayernwerk schriftlich zu erteilen, so dass die Maßnahme noch zeitnah vollzogen wird.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

1

Nein-Stimmen:

13

Persönlich beteiligt:

0

Antrag abgelehnt.

TOP 06

Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung-StS) vom 01. Oktober 2025 der Gemeinde Viereth-Trunstadt;

Beschlussfassung über die Satzung

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sitzungsvortrag und beschließt die Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung – StS). Die Satzung tritt am 1. Oktober 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Stellplatzsatzung vom 22. Januar 2024 und vom 26. Juni 2025 außer Kraft.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

TOP 07

Regionalwerke Bamberg GmbH;

Übernahme der Gesellschaftsanteile der Stadt Bamberg und der Stadtwerke Bamberg GmbH durch die Regionalwerke Bamberg GmbH;

Beschluss

Beschluss:

Die Bürgermeisterin wird beauftragt und ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Regionalwerke Bamberg GmbH folgenden Beschluss zu fassen:

  1. Die Gesellschaftsanteile der Stadt Bamberg und der Stadtwerke Bamberg GmbH werden zum 31.12.2025 von der Regionalwerke Bamberg GmbH selbst übernommen. Die beiden ausscheidenden Gesellschafter werden entsprechend verpflichtet, ihre Gesellschaftsanteile an die Gesellschaft abzutreten.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

  1. Abweichend von § 17 Absatz 3 der Satzung der Regionalwerke Bamberg GmbH wird das Abfindungsguthaben im Wege einer Einmalzahlung an die beiden ausscheidenden Gesellschafter Stadt Bamberg und Stadtwerke Bamberg GmbH ausgezahlt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

TOP 08

Bauantrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport auf der Flur-Nr. 450/34 der Gemarkung Trunstadt, Schloßleite 15 in 96191 Viereth-Trunstadt;

Genehmigungsfreistellungsverfahren gemäß Art. 58 BayBO

Diente dem Gemeinderat zur Kenntnisnahme.

TOP 09

Bauantrag auf Neubau einer Maschinenhalle und eines Schüttgutlagers Im Erzenthal 6a, 96191 Viereth-Trunstadt, Gemarkung Viereth, Flur-Nr. 162, 165

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachvortrag hinsichtlich der Errichtung einer Maschinenhalle und eines Schüttgutlagers auf der Flur-Nr. 162,165 der Gemarkung Viereth, in 96191 Viereth-Trunstadt und stimmt dem Bauvorhaben zu.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

2

Ohne GR Holger Birklein und Rainer Birklein aufgrund der persönlichen Beteiligung gemäß GO.

TOP 10

Bauantrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung eines Zaunes auf der Flur-Nr. 766 der Gemarkung Trunstadt, Stückbrunn 55, 96191 Viereth-Trunstadt

Der Bauantragsteller hat bereits am 23.06.2025 eine isolierte Befreiung für die Errichtung eines Doppelsteg Zaun für die Ersetzung der ca. 26 Meter langen Hecke auf der Flur-Nr. 766 der Gemarkung Trunstadt, Stückbrunn 55 in 96191 Viereth-Trunstadt gestellt. Der Gemeinderat nahm Kenntnis und beschloss die Vertagung des Tagesordnungspunkts auf eine der kommenden Sitzungen. Es soll mit dem Bauantragsteller noch einmal das Gespräch gesucht werden, da der Gemeinderat dem Bauvorhaben so nicht zustimmen kann.

Nach Rücksprache mit dem Bauantragsteller stellt er erneut eine isolierte Befreiung.

Bei der isolierten Befreiung vom 23.06.2025 sollte die Hecke durch einen Zaun ersetzt werden der eine Höhe von 2 Meter hat. In seiner neuen Anfrage möchte der Bauantragsteller zwischen einer Höhe von 1,60 Meter und 1,80 Meter variieren.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachvortrag hinsichtlich der Errichtung eines Doppelsteg Zaun für die Ersetzung der ca. 26 Meter langen Hecke auf der Flur-Nr. 766 der Gemarkung Trunstadt, Stückbrunn 55 in 96191 Viereth-Trunstadt und stimmt der isolierten Befreiung zu.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

0

Nein-Stimmen:

14

Persönlich beteiligt:

0

Antrag abgelehnt.

TOP 11

Schulgebäude in Trunstadt, Fassadensanierung;

Beratung und Beschlussfassung

Das Grundschulgebäude in Trunstadt wurde Ende der 90er Jahre saniert und auch damals die Fassade erneuert und gestrichen. Auf der Gebäudeaußenhaut wurde damals eine Vorsatzdämmung aufgebracht, die in den letzten 20 Jahren immer wieder durch den Vogel „Specht“ beschädigt wurde (Einbau von Nisthöhlen in die Fassade). In den letzten Jahren wurden die vorhandenen Löcher immer wieder (nach der jeweiligen Brutzeit) vom Bauhof verschlossen. Dies führte unter anderem auch zu Kostenausgaben für die durchgeführten Reparaturen (Hubsteiger, Material, Personalkosten Bauhof). Auch vorgenommene Vergrämungsaktionen durch die Anbringung von verschiedenen Bändern oder alten CDs brachten keinen Erfolg.

Folgende Varianten wurden in der heutigen Gemeinderatssitzung dem Gemeinderat aufgezeigt:

Variante 1 – Fassadenplatte auf Steinbasis / senkrechter Verband

Variante 2 – Fassadenplatte auf Steinbasis / unregelmäßiger Verband

Variante 3 – Fassadenplatte aus Wellblech / Alu d = 0,7 mm

Variante 4 – Fassadenplatte aus Alutafeln, z.B. Alucobond

Je nach ausgeführter Ausführungsvariante würden sich die Baukosten demnach von 106.384,81 Euro bis auf 192.778,81 Euro belaufen.

Nach Rücksprache mit dem fachbegleitenden Architekturbüro und Vorberatung in der Gemeindeverwaltung wird seitens der 1. Bürgermeisterin empfohlen die Variante 3, Fassade aus Wellprofil-Aluminium umzusetzen.

Im Rahmen der Gemeinderatssitzung wurde der Vorschlag der Gemeindeverwaltung, der im Benehmen mit dem Architekturbüro Schröbel ausgearbeitet wurde, diskutiert. Aus der Mitte des Gemeinderates wurde im Rahmen der Diskussion auch der Vorschlag gemacht, dass man vor einer kompletten Fassadensanierung am Schulgebäude in Trunstadt möglicherweise noch Alternativen hinsichtlich der Vergrämung der Spechte in Erwägung zieht. Vorgeschlagen wurde hierbei, dass im Bereich der Fassade Nistkästen für Wanderfalken installiert werden und bei einer Besiedlung der Nistkästen dann diese zu einer Vergrämung der Spechte beitragen, so dass eine Sanierung im geplanten Umfang nicht erforderlich ist. Bezug genommen wurde hierbei auf durchgeführte Recherchen im Internet.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, dass die Variante 3 mit der Fassade aus Wellprofil aus Aluminium für die geplante Sanierung der Außenfassade der Grundschule in Trunstadt durchgeführt wird. Eine Verkleidung des Schulgebäudes in Trunstadt erfolgt jedoch nur an der nördlichen Giebelseite und in Absprache mit dem Architekten in Teilbereichen der Westfassade. Die Süd- und Ostfassaden sollen vorerst nicht mit dem Wellblechprofil ausgeführt werden. Zur Vergrämung bzw. Vertreibung des Spechtes sollen im Fassadenbereich der Schule in Trunstadt noch Nistplätze für die Ansiedlung von Wanderfalken installiert werden. Die Verwaltung wird beauftragt im Benehmen mit dem fachbegleitenden Architekturbüro Schröbel weitere Angebote für die Fassadengestaltung aus Wellblech einzuholen, so dass die geplanten Sanierungsarbeiten der Gebäudefassade im Frühjahr 2026 erfolgt. Nach dem Vorliegen der weiteren Angebote erfolgt eine konkrete Beschlussfassung in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

1

Persönlich beteiligt:

0

TOP 12

Beratung und Beschlussfassung über die Nutzung von Vereinsräumen an den Liegenschaften der Gemeinde Viereth-Trunstadt für Privatpersonen der Vereinsmitglieder und deren Angehörige

In den letzten Monaten ergingen immer wieder Anfragen hinsichtlich der Nutzung von Vereinsräumen in den gemeindlichen Liegenschaften für Privatpersonen bzw. Vereinsmitglieder und deren Angehörige an 1. Bürgermeisterin Regina Wohlpart. U.a. betreffen dies die Liegenschaften Schloss in Trunstadt, Feuerwehrgebäude in Trunstadt und das Anwesen Kirchberg 13. Aufgrund der bisherigen Regelungen und Beratungen bzw. Beschlussfassung im Gemeinderat ist die Benutzung der Räume für privat Feiernde untersagt. Im Rahmen der heutigen Gemeinderatssitzung wurde auch darauf hingewiesen, dass bereits in der Gemeinde Viereth-Trunstadt mehrere öffentliche Liegenschaften für die Abhaltung von Privatfeiern vorhanden sind und hierzu auch konkrete Regelungen seitens des Gemeinderates getätigt wurden. Dies betrifft u.a. das neue Gemeinschaftshaus in Trunstadt, den Pfarrsaal in Viereth sowie den Ritterkeller im Schloss Trunstadt und die noch vorhandene und gut nutzbare Gastronomie in den jeweiligen Orten.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, dass die vorhandenen Vereinsräume in den gemeindlichen Liegenschaften für Festlichkeiten und Feiern von Privatpersonen der Vereinsmitglieder und deren Angehörigen uneingeschränkt genutzt werden können.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

0

Nein-Stimmen:

14

Persönlich beteiligt:

0

Abgelehnt.

TOP 13

Kommunale Verkehrsüberwachung in der Gemeinde Viereth-Trunstadt;

Beratung und Beschlussfassung zur Fortführung der Überwachung des fließenden Verkehrs;

Verlängerung der Zweckvereinbarung

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, dass die Zweckvereinbarung der kommunalen Verkehrsüberwachung in der Gemeinde Viereth-Trunstadt und dem Markt Zapfendorf um ein weiteres Jahr verlängert wird. Im September 2026 erfolgt eine erneute Beratung über die weitere Verfahrensweise im Gemeinderat. Die Anzahl der Messstunden bleibt weiterhin bei 15 Stunden monatlich.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

2

Persönlich beteiligt:

0

Ohne GR Holger Birklein, da dieser bei der Abstimmung nicht anwesend war.

TOP 14

Beschaffung eines neuen Winterdienst-/Salzstreuers für den gemeindlichen Bauhof;

Beschlussfassung

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sitzungsvortrag und beschließt, dass für den gemeindlichen Bauhof ein Lehner Winterdienst-Streuer Typ Polaro XL bei der Firma Benno Lieb, Scheßlitz zu einem Kaufpreis von 9.790,- Euro beschafft wird.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

1

Persönlich beteiligt:

0

TOP 15

Städtebauförderung;

Fortschreibung des Jahresantrages 2026 ff.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Fortführung der Städtebausanierung in der Gemeinde Viereth-Trunstadt. Für das Haushaltsjahr 2026 ist ein Jahresantrag bei der Regierung von Oberfranken im Rahmen des Städtebauförderprogrammes zu stellen. Die konkreten Maßnahmen bzw. die Höhe der zu erwartenden Investitionskosten sind vorab mit der Regierung von Oberfranken abzustimmen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

TOP 16

Mitteilungen/Verschiedenes:

Öffentlich

Hier erfolgten Mitteilungen und Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates.

TOP 16 A

Anlegen eines sogen. Fahrradschutzstreifens zwischen der Ortseinfahrt Kreuzungsbereich B26 Trunstadt-West und dem vorhandenen Ortsschild

1. Bürgermeisterin Regina Wohlpart teilte mit, dass in der letzten Bürgerversammlung im November 2024 aus der Mitte der Bürgerschaft eine Anfrage erfolgte, ob ggf. im benannten Bereich der Ortsstraße Trunstadt ein sogen. Fahrradschutzstreifen bzw. ein neuer Gehweg angelegt werden kann. In der heutigen Gemeinderatssitzung erging hierzu Information, dass aufgrund der nicht vorhandenen Gemeindegrundstücksflächen kein Gehweg angelegt werden kann. Die Anlage eines sogen. Fahrradschutzstreifens wurde mit den Fachbehörden geprüft, hierzu müssen bei der Anlage verschiedene rechtliche Bestimmungen eingehalten werden. U.a. wurde dem Gemeinderat mitgeteilt, dass außerhalb von Ortschaften ein Fahrradschutzstreifen nur dann angelegt werden kann, wenn auch die höchstzulässige Geschwindigkeit auf 50 Km/h beschränkt wird. Hierzu bedarf es jedoch auch eines Sachgrundes. Desweiteren wird in Frage gestellt, ob die Anlage eines Fahrradschutzstreifens in so einem Bereich grundsätzlich förderlich ist, da laut Mitteilung der Gemeinderäte die Fahrradfahrer sowieso den gesamten Fahrradbereich nutzen und sich nicht unbedingt auf dem Fahrradschutzstreifen bewegen.

Im Gemeinderat kam man insoweit zur Erkenntnis, dass im benannten Bereich der Ortsstraße Trunstadt, Kreuzungsbereich B26 / Einfahrt Trunstadt bis zum Ortseingang kein Fahrradschutzstreifen angelegt wird.

Im Gemeinderat zustimmend zur Kenntnisnahme.

Ein nichtöffentlicher Sitzungsteil schloss sich an.