der Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der Gemeinde Viereth-Trunstadt
Der Gemeinderat der Gemeinde Viereth-Trunstadt hat in seiner Sitzung am 21.10.2024 die nachstehende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der Gemeinde Viereth-Trunstadt beschlossen. Die Satzung wird gemäß Art. 26 Abs. 2 S. 1 der Gemeindeordnung (GO) hiermit amtlich bekanntgemacht:
| Inhalt | |
| Änderung — 2 | |
| Inkrafttreten — 2 | |
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet.
Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Viereth-Trunstadt folgende Änderungssatzung:
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der Gemeinde Viereth-Trunstadt vom 02. März 2007 wird wie folgt geändert:
Der § 10 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
„Abs. 1) Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden.
Die Gebühr beträgt 2,98 Euro pro Kubikmeter Abwasser.“
(1) Diese Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
Gemeinde Viereth-Trunstadt, den 23.10.2024