der Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) der Gemeinde Viereth-Trunstadt
Der Gemeinderat der Gemeinde Viereth-Trunstadt hat in seiner Sitzung am 21.10.2024 die nachstehende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) der Gemeinde Viereth-Trunstadt
beschlossen. Die Satzung wird gemäß Art. 26 Abs. 2 S. 1 der Gemeindeordnung (GO) hiermit amtlich bekanntgemacht:
| Inhalt | |
| Änderung — 2 | |
| Inkrafttreten — 2 | |
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet.
Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Viereth-Trunstadt folgende Änderungssatzung:
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS / WAS) der Gemeinde Viereth-Trunstadt vom 20. Juli 2010 wird wie folgt geändert:
Der § 10 erhält folgende Fassung:
| Verbrauchsgebühr | ||
| (1) | Die Verbrauchsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet. | |
|
| Die Gebühr beträgt 2,18 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers. | |
| (2) | Der Wasserverbrauch wird durch geeichte Wasserzähler ermittelt. | |
|
| Er ist von der Gemeinde zu schätzen, wenn | |
|
| 1 | . ein Wasserzähler nicht vorhanden ist, |
|
| 2. | der Zutritt zum Wasserzähler oder dessen Ablesung nicht ermöglicht wird oder |
|
| 3. | sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass ein Wasserzähler den wirklichen Wasserverbrauch nicht angibt. |
| (3) | Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, beträgt die Gebühr 2,18 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers. | |
(1) Diese Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
Gemeinde Viereth-Trunstadt, den 23.10.2024