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Mitteilungsblatt der Gemeinde Viereth-Trunstadt
Ausgabe 22/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

der Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) der Gemeinde Viereth-Trunstadt

Der Gemeinderat der Gemeinde Viereth-Trunstadt hat in seiner Sitzung am 21.10.2024 die nachstehende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) der Gemeinde Viereth-Trunstadt

beschlossen. Die Satzung wird gemäß Art. 26 Abs. 2 S. 1 der Gemeindeordnung (GO) hiermit amtlich bekanntgemacht:

Satzung

zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) der Gemeinde Viereth-Trunstadt

vom 23.10.2024

Inhalt

§ 1

Änderung — 2

§ 2

Inkrafttreten — 2

Gender-Hinweis

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet.

Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Viereth-Trunstadt folgende Änderungssatzung:

§ 1 Änderung

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS / WAS) der Gemeinde Viereth-Trunstadt vom 20. Juli 2010 wird wie folgt geändert:

Der § 10 erhält folgende Fassung:

Verbrauchsgebühr

(1)

Die Verbrauchsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet.

Die Gebühr beträgt 2,18 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

(2)

Der Wasserverbrauch wird durch geeichte Wasserzähler ermittelt.

Er ist von der Gemeinde zu schätzen, wenn

1

. ein Wasserzähler nicht vorhanden ist,

2.

der Zutritt zum Wasserzähler oder dessen Ablesung nicht ermöglicht wird oder

3.

sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass ein Wasserzähler den wirklichen Wasserverbrauch nicht angibt.

(3)

Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, beträgt die Gebühr 2,18 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

§ 2 Inkrafttreten

(1) Diese Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

Gemeinde Viereth-Trunstadt, den 23.10.2024

Regina Wohlpart
1. Bürgermeisterin