Titel Logo
Mitteilungsblatt der Gemeinde Viereth-Trunstadt
Ausgabe 22/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 21. Oktober 2024

Die Vorsitzende eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest.

TOP 01

Allgemeiner Bericht der 1. Bürgermeisterin

In den letzten vergangenen Wochen fanden wieder Jahreshauptversammlungen sowie Feste der jeweiligen Vereine statt. Seitens 1. Bürgermeisterin Regina Wohlpart erging ein recht herzliches Dankeschön an die jeweiligen Vereine und die Organisatoren für die einzelnen Veranstaltungen.

Das Seniorenteam Viereth wurde im Bistumshaus St. Otto für die aktive Seniorentätigkeit und das ehrenamtliche Engagement ausgezeichnet. Das Seniorenteam Viereth ist seit dem Jahr 2002 in der Gemeinde Viereth-Trunstadt aktiv; herzlicher Dank erging seitens Bürgermeisterin Regina Wohlpart an das Seniorenteam für die ausgezeichnete und hervorragende ehrenamtliche Tätigkeit zum Wohle aller Senioren in der Gemeinde Viereth-Trunstadt.

Hinweis auf die anstehenden Bürgerversammlungen im November mit der Bitte um Teilnahme der jeweiligen Gemeinderatsmitglieder an den Bürgerversammlungen.

Am 21.01.2024 findet ein Ehrungsabend im Gemeinschaftshaus in Trunstadt statt.

Die Umbauarbeiten und Neubauarbeiten in der Kindertagesstätte St. Jakobus in Viereth sind größtenteils abgeschlossen. Zwischenzeitlich wurden die neuen Räume von den Kindergartengruppen und den Hortgruppen belegt. Ein herzliches Dankeschön erging an das Kindergartenteam und an den gemeindlichen Bauhof, die die Umzugsarbeiten selbständig durchgeführt haben. Desweiteren ein herzliches Dankeschön an die Erziehungsberechtigen für Ihr Verständnis.

Ein herzliches Dankeschön erging seitens 1. Bürgermeisterin auch an Herrn Architekten Schröbel, der in den letzten Monaten mit sehr viel Engagement die Bautätigkeiten begleitet hat. Die offizielle Einweihung und Segnung des neuen Kindergarten St. Jakobus findet am Samstag, den 23.11.2024 statt. Hierzu ergeht noch zeitnah eine schriftliche Einladung im Mitteilungsblatt der Gemeinde Viereth-Trunstadt.

Am 15.11.2024 findet eine Jungbürgerversammlung in der Gemeinde Viereth-Trunstadt statt. Eingeladen sind alle Jugendliche im Alter von 10 bis 18 Jahre. Die Einladung erfolgte im Mitteilungsblatt sowie über die sozialen Medien.

TOP 02

Grundsteuerreform;

Beratung und Beschlussfassung über die Realsteuerhebesteuersätze der Gemeinde Viereth-Trunstadt

Hintergrund der Grundsteuerreform

Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Berechnungsgrundlage der Grundsteuer, die sogenannten Einheitswerte, für verfassungswidrig erklärt. Der Grund für diese Entscheidung lag darin, dass die Einheitswerte, die seit Jahrzehnten nicht aktualisiert wurden, zu einer ungleichen Besteuerung von Grundstücken führten. Dies widersprach dem Gleichheitsgrundsatz, da vergleichbare Grundstücke ungleich besteuert wurden.

Bis Ende 2024 bleibt die Berechnung der Grundsteuer auf Basis der alten Einheitswerte bestehen. Ab dem 1. Januar 2025 tritt jedoch ein neues System in Kraft, das je nach Grundstückstyp unterschiedliche Berechnungsgrundlagen vorsieht.

Grundsteuer B: Grundstücke (wertunabhängiges Flächenmodell)

In Bayern wird für die Berechnung der Grundsteuer B ein sogenanntes wertunabhängiges Flächenmodell verwendet. Anders als im Bundesmodell, bei dem der Wert eines Grundstücks eine Rolle spielt, orientiert sich Bayern ausschließlich an der Fläche des Grundstücks und der darauf befindlichen Gebäude.

Das bedeutet:

  • Die Grundsteuer für Grundstücke wird künftig nach der Größe der Grundstücksfläche sowie der Wohn- bzw. Nutzfläche berechnet.
  • Der Vorteil dieses Modells ist, dass die Grundsteuer nicht automatisch aufgrund steigender Immobilienpreise erhöht wird. Dies schützt Grundstückseigentümer vor inflationären Steuerbelastungen.
  • Der Nachteil dieses Modells kann jedoch für Eigentümer großer Grundstücke oder Gebäude darin bestehen, dass bei großer Fläche die Grundsteuer höher ausfällt, unabhängig vom tatsächlichen Wert der Immobilie.
  • Zudem entfallen die bisher gewährten Ermäßigungen für wertmindernde Einflüsse (z. B. Lärmbelastungen oder Umweltbeeinträchtigungen), was ebenfalls zu höheren Belastungen führen könnte.

Grundsteuer A: Betriebe der Land- und Forstwirtschaft

Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe bleibt die Berechnung der Grundsteuer grundsätzlich unverändert. Hier wird weiterhin der Ertragswert als Grundlage herangezogen, welcher die Ertragsfähigkeit einer land- oder forstwirtschaftlich genutzten Fläche wiedergibt. In Bayern wird in diesem Bereich das Bundesrecht angewandt. Der Ertragswert wird auf Basis der bewirtschafteten Fläche und eines pauschalen, nutzungsabhängigen Faktors ermittelt.

Auswirkungen auf die Gemeinde Viereth-Trunstadt

Die Gemeinde muss nun die neuen Hebesätze festlegen, um die finanziellen Auswirkungen der Reform abzufangen. Bei der Festsetzung ist darauf zu achten, dass die Gemeinde durch die Reform weder signifikante Mehreinnahmen noch große Einnahmeverluste verzeichnet. Ziel sollte eine Einnahmeneutralität sein, um sowohl die Bürgerinnen und Bürger als auch die Gemeindehaushalte vor unerwarteten Belastungen zu schützen.

Besonders zu beachten:

  • Eigentümer von größeren Grundstücken oder Gebäuden könnten durch das Flächenmodell höhere Steuerlasten tragen.
  • Landwirtschaftliche Betriebe sind hingegen von dieser Änderung weniger betroffen, da ihre Steuerberechnung unverändert bleibt.

Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass, auch wenn die Gesamteinnahmen der Gemeinde unter Berücksichtigung der neuen Baugebiete in etwa konstant bleiben, einige Bürgerinnen und Bürger künftig deutlich mehr zahlen müssen, während andere möglicherweise weniger zahlen werden. Diese Schwankungen resultieren aus der Umstellung auf das neue Flächenmodell.

Mögliche zukünftige Anpassungen der Hebesätze

Es kann notwendig werden, die Hebesätze nach einiger Zeit erneut anzupassen. Der Grund hierfür ist, dass derzeit noch Widersprüche gegen die neuen Berechnungsgrundlagen laufen. Zudem haben einige Bürgerinnen und Bürger ihre erforderlichen Angaben noch nicht eingereicht oder es liegen fehlerhafte Angaben vor. Sobald diese Unstimmigkeiten geklärt sind, könnten weitere Anpassungen erforderlich werden.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachvortrag und beschließt die Realsteuerhebesetzung laut Anlage mit den folgenden Hebesätzen zum 01.01.2025:

Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe)

390 v. H.

Grundsteuer B (Baugrundstücke)

220 v. H.

Gewerbesteuer

350 v. H.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

1

Persönlich beteiligt:

0

TOP 03

Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der Gemeinde Viereth-Trunstadt;

Beschlussfassung

Die letzte Gebührenanpassung erfolgte zum 01.01.2022 auf 2,50 €/m³ Einleitungsmenge und muss jetzt aufgrund der durchgeführten Neukalkulation und Vorauskalkulation der Einleitungsgebühren angepasst werden.

Aufgrund der durchgeführten Investitionen und der anstehenden Investitionen im Abwasserbereich ergibt sich im Bereich der kostenrechnenden Einrichtung der Abwasseranlage der Gemeinde Viereth-Trunstadt eine Unterdeckung. Ein Ausgleich dieses Defizites aus den erzielten Erlösen der Vorjahre ist nicht mehr möglich. Die vorhandene Sonderrücklage wurden bei der Kalkulation bereits berücksichtigt. Die Kostenunterdeckung resultiert insbesondere aus der Erhöhung der kalkulatorischen Kosten (Abschreibung und Verzinsung) im Rahmen von durchgeführten investiven Maßnahmen (Sanierung der Kläranlage, Anschaffung Klärschlammpresse, neues Prozessleitsystem und anderes), sowie deutlichen Kostensteigerungen im Bereich der Betriebskosten der Abwasseranlage.

Laut Gemeinderatsbeschluss vom 19.04.2021 sollen alle anfallenden Kosten komplett gebührenfinanziert werden. Dies führt zu einer deutlichen Erhöhung der Abwassergebühr.

Aufgrund der durchgeführten Nachkalkulation im Jahr 2024 und vorausschauenden Planungsgrundlagen für die Folgejahre 2025 – 2027 (Kalkulationszeitraum) muss die Einleitungsgebühr zur Deckung des Defizites von 2,50 €/m³ auf 2,98 €/m³ erhöht werden.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Viereth-Trunstadt (BGS-EWS). Geändert wird § 10 Abs. 1, der nun folgende Fassung enthält:

Abs. 1) Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden.

Die Gebühr beträgt 2,98 Euro pro Kubikmeter Abwasser.

Die Änderungssatzung tritt ab dem 01.01.2025 in Kraft und gilt für mindestens 3 Jahre.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

TOP 04

Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Viereth-Trunstadt (BGS-WAS);

Die letzte Gebührenanpassung erfolgte zum 01.01.2022 auf 1,65 €/m³ und muss jetzt aufgrund der durchgeführten Nachkalkulation und der Vorauskalkulation angepasst werden.

Aufgrund der durchgeführten Investitionen im Bereich der Trinkwasserversorgung der Gemeinde Viereth-Trunstadt ergibt sich im Bereich der kostenrechnenden Einrichtung der Trinkwasserversorgungsanlagen der Gemeinde Viereth-Trunstadt eine Unterdeckung. Ein Ausgleich dieses Defizites aus den erzielten Erlösen der Vorjahre ist nicht mehr möglich. Die vorhandene Sonderrücklage wurden bei der Kalkulation bereits berücksichtigt. Die Kostenunterdeckung resultiert insbesondere aus der Erhöhung der kalkulatorischen Kosten (Abschreibung und Verzinsung) im Rahmen von durchgeführten investiven Maßnahmen (u.a. Wasserhochbehälter Trunstadt).

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabe der Gemeinde Viereth-Trunstadt (BGS-WAS). Geändert wird § 10 Abs. 1, der nun folgende Fassung enthält:

Abs. 1) Die Verbrauchsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berech­net.

Die Gebühr beträgt 2,18 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

Abs. 2) Bleibt unverändert.

Abs. 3) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, beträgt die Gebühr 2,18 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

Die Änderungssatzung tritt ab dem 01.01.2025 in Kraft und gilt für mindestens 3 Jahre.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

TOP 05

Bericht der Kämmerei zur finanziellen Lage in der Gemeinde Viereth-Trunstadt

Von der Kämmerei, Herrn Kämmerer Alexander Kosch, erfolgte eine allgemeine Information und Berichterstattung an den Gemeinderat hinsichtlich der derzeitigen Finanzlage der Gemeinde Viereth-Trunstadt im laufenden Haushaltsjahr 2024. Eingegangen wurden hierbei auf die Steuereinnahme in der Gemeinde Viereth-Trunstadt, die derzeitige Darlehens- und Schuldenlage der Gemeinde sowie ein Ausblick auf die anstehenden geplanten finanziellen Investitionen unter Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde Viereth-Trunstadt.

TOP 06

Städtebauförderung;

Fortschreibung des Jahresantrages 2025 ff.

Die Gemeinde Viereth-Trunstadt hat bereits in den vergangenen Jahren die vorbereitenden Maßnahmen zur weiteren Durchführung der Realisierung von städtebaulichen Projekten durchgeführt. In weiteren Verfahrensschritten sollen auch im Jahr 2025 bereits begonnene Projekte fortgeführt und realisiert werden. Seitens der Verwaltung und der Kämmerei wird vorgeschlagen, dass bei der Fortschreibung des Jahresantrages und der Haushaltsmittelanmeldung für das Jahr 2025 eine Mittelanforderung bei der Regierung von Oberfranken erfolgt. Die möglichen Folgekosten sind durch die Verwaltung nach Rücksprache mit der Regierung von Oberfranken zu erörtern und im Antragsformular festzusetzen. Die geplanten Maßnahmen wurden dem Gemeinderat auszugsweise zur Kenntnis gegeben.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Fortführung der Städtebausanierung in der Gemeinde Viereth-Trunstadt. Für das Haushaltsjahr 2025 ist ein Jahresantrag bei der Regierung von Oberfranken im Rahmen des Städtebauförderprogrammes zu stellen. Die konkreten Maßnahmen bzw. die Höhe der zu erwartenden Investitionskosten sind vorab mit der Regierung von Oberfranken abzustimmen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

TOP 07

Satzung über die Benutzung der Friedhofs- und Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Viereth-Trunstadt (Friedhofssatzung und Bestattungssatzung);

Satzungsbeschluss

In der Gemeinderatssitzung am 22.04.2024 unter dem Tagesordnungspunkt 3 wurde dem Gemeinderat mitgeteilt, dass die Gemeinde Viereth-Trunstadt zum 01.01.2025 die Friedhöfe in Viereth und Trunstadt im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrages übernimmt. In der damaligen Sitzung wurde auch der Beschluss gefasst, dass die Gemeindeverwaltung mit den vorbereitenden Maßnahmen zur Übernahme der jeweiligen Friedhöfe in Viereth und Trunstadt beauftragt wird. Ein Baustein war unter anderem auch der Erlass einer Friedhofs- und Benutzungssatzung für den Friedhof in Viereth und Trunstadt, um demnach auch die materiell-rechtlichen Grundlagen für den Betrieb der Friedhöfe sicherzustellen.

Für den Betrieb der Friedhöfe wurde seitens der Gemeindeverwaltung ein Satzungsentwurf erarbeitet. Unter anderem wurden hierbei auch die materiell-rechtlichen Grundlagen für den Betrieb der Friedhöfe von der jeweiligen Kirchenstiftung Viereth und Trunstadt berücksichtigt.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sitzungsvortrag und beschließt die Satzung über die Benutzung der Friedhöfe und der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Viereth-Trunstadt (Friedhofssatzung und Bestattungssatzung). Die Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

TOP 08

Straßenunterhaltsmaßnahmen im Bereich der Gemeindeverbindungsstraße Weiher - Trabelsdorf (sogenannter "Weiherer Berg");

Auf die bereits in der Gemeinderatssitzung am 23.09.2024 gefasste Beschlussfassung wurde Bezug genommen. Im Nachgang auf die damalige Gemeinderatssitzung fand ein erneuter Vororttermin mit der Firma Panmax in der Gemeinde Viereth-Trunstadt statt. Bei der Ortseinsichtnahme wurden im Bereich der Gemeindeverbindungsstraße die jeweiligen Schadensbilder an der Fahrbahnoberfläche erfasst und noch einmal die mögliche Ausbauvariante und die Länge des Sanierungsbereiches konkretisiert. Die Länge des Sanierungsbereiches beläuft sich auf 581 m, die Asphaltdecke und Fahrbahnbreite auf ca. 3 m sowie der angrenzende Bankettbereich auf jeweils 50 cm. Des Weiteren sollen noch im benannten Bereich die bereits vorhandenen Ausweichstellen mitgerichtet und asphaltiert werden. Sollte die Sanierung durchgeführt werden, müssen seitens der Gemeinde Viereth-Trunstadt noch diverse Leistungen selbst erbracht werden, unter anderem Abziehen der Bankette, Reinigung und Modellieren der Entwässerungsgräben und der Durchlässe sowie Durchführung einer Vorabbodenbeprobung für eine technische Analyse.

Die Sanierungskosten für den oben dargestellten Sanierungsbereich belaufen sich aufgrund des vorliegenden Kostenangebotes auf 143.238,41 Euro (brutto).

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sitzungsvortrag und beschließt, dass die Sanierung im Teilbereich der Gemeindeverbindungsstraße Weiher – Trabelsdorf (im sogenannten Weiherer Wald) zeitnah im Jahr 2025 durchgeführt wird.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

TOP 09

Betrieb der Kläranlage Trunstadt;

Vergabebeschluss für die Entsorgung und Verwertung des Klärschlammes aus der gemeindlichen Kläranlage Trunstadt ab dem 01.01.2025

Der Transport und die Verwertung von Klärschlamm wurden öffentlich ausgeschrieben. Die Submission erfolgte am 10.10.2024 im Rathaus in Viereth. 15 Firmen wurden bei der beschränkten Ausschreibung zur Angebotsabgabe aufgefordert. Von 5 Firmen sind Angebote eingegangen.

Alle Angebote wurden durch das Büro Gaul Ingenieure GmbH fachtechnisch geprüft. Es wurde kein Angebot ausgeschlossen. Das Hauptangebot der Firma Kirchner Transporte aus Burgwindheim ist das wirtschaftlichste Angebot.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sitzungsvortrag und beschließt, dass mit der Entsorgung der Klärschlämme aus der Kläranlage Trunstadt aufgrund des vorliegenden Angebotes die Firma Kirchner Transporte aus Burgwindheim mit einer Angebotssumme in Höhe von 83.895,- Euro (brutto) beauftragt wird.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

TOP 10

Mitteilungen/Verschiedenes

Öffentlich

Hier erfolgten Mitteilungen und Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates.

Ein nichtöffentlicher Sitzungsteil schloss sich an.