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Mitteilungsblatt der Gemeinde Viereth-Trunstadt
Ausgabe 23/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Strassenverkehrsrechtliche Anordnung

Die Gemeinde Viereth-Trunstadt erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß § 45 Abs. 1 u. 3 StVO i.V.m. Art. 2 des Gesetzes über Zuständigkeiten im Verkehrswesen vom 28.06.1990 (BayRS 9210-1-W) folgende verkehrsrechtliche

Anordnung:

Auf den nachgenannten Straßen / Wegen / Plätzen wird folgendes aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs angeordnet:

In Viereth wird im Bereich der Steigerwaldstraße auf Höhe Haus-Nr. 37 einseitig ein eingeschränktes Halteverbot (VZ 286-10 und VZ 286-20) angeordnet.

Diese Anordnung wird für die Dauer der Baustelle in der Mühlleite 14 (ca. 31.12.2024) notwendig, da dieser Kreuzungsbereich als Umleitungsstrecke für die Ringstrasse Mühlleite genutzt wird.

Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam.

gez.
Regina Wohlpart
1. Bürgermeisterin