Pfarreien Trunstadt und Viereth
Am 24. November 2024 (in Viereth auch am 23.11.) findet die Wahl der Kirchenverwaltungsmitglieder für die Wahlperiode 2025 bis 2030 statt.
Wahlberechtigung: Wahlberechtigt ist, wer der römisch-katholischen Kirche angehört, in der jeweiligen Kirchengemeinde seine Hauptwohnung besitzt und das 18. Lebensjahr am Wahltag vollendet hat.
Briefwahl: Bis 20. November 2024, 11.00 Uhr können die Briefwahlunterlagen schriftlich (Karten für die Beantragung liegen in den Pfarrkirchen auf) oder mündlich beim Pfarramt in Bischberg beantragt werden. Die Rückgabe kann am Pfarramt Bischberg oder in die Briefkästen der Pfarrhäuser in Trunstadt bzw. Viereth erfolgen.
Wahllokal / Öffnungszeit:
Trunstadt Gemeinschaftshaus
Sonntag, 24.11.2024, 9.30 bis 12.30 Uhr
Viereth Bürger- und Vereinshaus
Samstag, 23.11.2024, 16:30 bis 19:00 Uhr sowie
Sonntag, 24.11.2024, 10:00 bis 11:30 Uhr
Die Wahlausschüsse haben aus den eingegangenen Wahlvorschlägen folgende Wahllisten zusammengestellt, die hiermit - zusätzlich zum offiziellen Aushang in den Schaukästen an den Kirchen - veröffentlicht werden:
Kandidaten Trunstadt und Stückbrunn
Eppig Michelle, Birkenallee 3, Trunstadt
Förtsch Barbara, Stückbrunner Straße 45, Trunstadt
Betz Roland, Bergstrasse 18a, Trunstadt
In Trunstadt sind 3 Kirchenverwaltungsmitglieder zu wählen bzw. zu bestätigen, somit hat jeder Wähler 3 Stimmen zu vergeben (1 Stimme je Kandidat). Häufeln ist nicht zulässig.
Kandidaten Viereth und Weiher
Birklein Rainer, Weiherer Straße 10, Viereth
Lang Susanne, Seeäckerstraße 1, Viereth
Reuß Wolfgang, Mühlleite 6, Viereth
Ziehr Dieter, Im Stämmig 30, Viereth
Zweier Paul, Trunstadter Str. 1, Viereth
In Viereth sind 4 Kirchenverwaltungsmitglieder zu wählen, somit hat jeder Wähler 4 Stimmen zu vergeben (1 Stimme je Kandidat). Häufeln ist nicht zulässig.
Die Wahlausschüsse danken den Kandidaten für Ihre Bereitschaft sich zur Verfügung zu stellen.