Die Vorsitzende eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest.
Vor Eintritt in die Tagesordnung erging seitens 1. Bürgermeisterin Regina Wohlpart die Mitteilung an den Gemeinderat, dass die Tagesordnungspunkte 2 und 18 von der heutigen Tagesordnung abgesetzt und auf die Gemeinderatssitzung am 09.10.2023 vertagt werden.
| TOP 01 | Allgemeiner Bericht der 1. Bürgermeisterin |
| 1. | Bürgermeisterin Regina Wohlpart eröffnete die Gemeinderatssitzung und teilte dem Gemeinderat folgendes mit: |
| - Am 03.10.2023 findet der „Tag der offenen Tür“ bei der FFW Viereth statt. | |
| - Die Eröffnung des Hallenbads Bischberg mit Einweihung durch Pfarrer Bergmann fand am 16.09.2023 statt. | |
| - Das Sommerferienprogramm der Gemeinde mit 14 Veranstaltungen wurde in diesem Jahr wieder gut angenommen. Die Veranstaltungen waren teilweise ausgebucht. | |
| - Am 24.09.2023 fand der Genusstag in Viereth statt. Rund 10.000 Besucherinnen und Besucher folgten der Einladung des Landkreises Bamberg und informierten sich über die vielfältigen Genussmöglichkeiten im Bamberger Land. Es geht ein großes Dankeschön an alle Besucher und Beteiligten. | |
| - 1. Bürgermeisterin Wohlpart informierte über den aktuellen Stand der Baumaßnahme am Kindergarten Viereth. | |
| - Radweg Viereth: Die Gemeinde Viereth-Trunstadt führt im Zeitraum vom 09.10.2023 bis 27.10.2023 auf dem Geh- und Radweg entlang des Mains in Viereth Erneuerungsarbeiten durch. Hierbei ist vorgesehen den durch Wurzelquerungen gehobenen Asphalt aufzufräsen. Des Weiteren ist vorgesehen den Geh- und Radweg entlang des Mains zu verlängern und dann über den Zollweg zurück zur B26 zu führen. | |
| - Über den aktuellen Stand im Bauamt wurde kurz berichtet. Evtl. ist mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen. Bürgermeisterin Regina Wohlpart bittet um Verständnis. | |
| - Dorfplatz Weiher: Förderung Außenbereich | |
| Es fand eine Besichtigung mit MdB Emmi Zeulner und MdL Melanie Huml statt, da der Bund plant die Förderung für Dorferneuerung und Städtebau zu kürzen. | |
| - Schloßleite: der Straßenunterbau und die Grobschicht der Straßen sind geteert. In der KW 41 ist die Aufbringung der Feinschicht vorgesehen. |
| TOP 02 | Jugendarbeit in der Gemeinde Viereth-Trunstadt; |
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| a) Vorstellung des Tätigkeitsberichtes durch den iSo e.V., Frau Anneka Feist |
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| b) Beratung und Beschlussfassung über die Vertragsverlängerung der kommunalen Jugendarbeit mit dem iSo e.V. Bamberg |
Dieser Tagesordnungspunkt wurde von der heutigen Gemeinderatssitzung abgesetzt und auf die Gemeinderatssitzung am 09.10.2023 vertagt.
| TOP 03 | Kommunale Verkehrsüberwachung in der Gemeinde Viereth-Trunstadt; |
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| Beratung und Beschlussfassung zur Fortführung der Überwachung des fließenden Verkehrs; |
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| Verlängerung der Zweckvereinbarung |
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dass die Zweckvereinbarung der kommunalen Verkehrsüberwachung in der Gemeinde Viereth-Trunstadt und dem Markt Zapfendorf um ein weiteres Jahr verlängert wird. Im September 2024 erfolgt eine erneute Beratung über die weitere Verfahrensweise im Gemeinderat. Die Anzahl der Messstunden bleibt weiterhin bei monatlich 15 Stunden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: — 12
Nein-Stimmen: — 1
Persönlich beteiligt: — 0
| TOP 04 | Beschlussfassung über die Festlegung der Entschädigung für Wahlhelfer zur Landtags- und Bezirkstagswahl 2023 |
Beschluss:
Nach eingehender Beratung wurde die Entschädigung für die am Wahlwochenende eingeteilten Wahlhelfer entsprechend der Wahlanweisung 3 LTW 23 in Verbindung mit dem Art. 17 LWG festgesetzt; die Entschädigung beträgt am Wahlsonntag, 08.10.2023 für jeden Wahlhelfer 50,00 €. Sollte die ordnungsgemäße Auszählung am Montag, 09.10.2023 vormittags notwendig sein, erhält jeder eingesetzte Wahlhelfer den halben Tagessatz in Höhe von 25,00 €.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: — 12
Nein-Stimmen: — 1
Persönlich beteiligt: — 0
| TOP 05 | Kindertagesstätte St. Jakobus Viereth; |
|
| Beschluss über den Defizitausgleich für das Kalenderjahr 2022 |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachvortrag und beschließt die Auszahlung des Defizitausgleichs in Höhe von 2.228,38 € an die Katholische Kirchenstiftung St. Jakobus Viereth. Zudem muss ein Gespräch mit Frau Dr. Niklaus und Frau Schmauser über sinnvolle Einsparungen geführt werden, um ein weiteres Defizit zu verhindern.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: — 13
Nein-Stimmen: — 0
Persönlich beteiligt: — 0
| TOP 06 | Haushaltssatzung / Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024; |
|
| Beschlussfassung über die Realsteuerhebesätze für Grundsteuer A und B und Gewerbesteuer in der Gemeinde Viereth-Trunstadt |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachvortrag und beschließt, dass die Realsteuerhebesätze im Hinblick auf die Haushaltssatzung 2024 analog dem Haushaltsjahr 2023 beibehalten werden.
Diese betragen demnach:
Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) — 360 v.H.
Grundsteuer B (Baugrundstücke) — 350 v.H.
Gewerbesteuer — 350 v.H.
Die Festsetzung der Realsteuerhebesätze ist bei der Aufstellung des neuen Haushaltsplanes für die Haushaltssatzung 2024 zu berücksichtigen. Die beschlossenen Hebesätze werden dann im Rahmen des Satzungsbeschlusses zum Haushaltsplan 2024 im Gemeinderat erneut beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: — 13
Nein-Stimmen: — 0
Persönlich beteiligt: — 0
| TOP 07 | Städtebauförderung;Fortschreibung des Jahresantrags 2024 ff.; |
|
| Beschlussfassung |
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Fortführung der Städtebausanierung in der Gemeinde Viereth-Trunstadt. Für das Haushaltsjahr 2024 ist ein Jahresantrag bei der Regierung von Oberfranken im Rahmen des Städtebauförderprogrammes zu stellen. Die konkreten Maßnahmen bzw. die Höhe der zu erwartenden Investitionskosten sind vorab mit der Regierung von Oberfranken abzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: — 13
Nein-Stimmen: — 0
Persönlich beteiligt: — 0
| TOP 08 | Neues Baugebiet "Schloßleite" in Trunstadt; |
|
| Erneute Beratung über die Vermarktung und den Verkauf der Bauplätze; 2. Vergaberunde |
Die Gemeinde Viereth-Trunstadt hat das neue Baugebiet „Schloßleite“ in Trunstadt erschlossen. Im Rahmen der Erschließung wurden insgesamt 22 neue Bauplatzparzellen geschaffen. Die Erschließungsmaßnahmen werden Anfang bis Mitte Oktober abgeschlossen sein. Im Vorgriff auf die Erschließung des Baugebietes wurden die bereits neu zu schaffenden Bauparzellen (22 neue Bauplätze) im Rahmen eines Vergabeverfahrens und der vom Gemeinderat beschlossenen Vergaberichtlinien an 22 Grundstücksinteressenten vergeben. Nach Abschluss und Durchführung des Vergabeverfahrens wurden mit den Grundstücksinteressenten Vorreservierungsverträge abgeschlossen. Aufgrund der allgemeinen Kostenentwicklung im Baubereich sowie auch dem in den letzten Monaten angestiegenen Zinsniveau bei der Inanspruchnahme von Finanzierungsdarlehen sind zwischenzeitlich 11 Bauplatzbewerber vom Reservierungsvertrag zurückgetreten. Von den noch verbleibenden 11 Grundstücksinteressenten wurden zwischenzeitlich mit 7 Bauplatzbewerbern die Notarverträge geschlossen.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sitzungsvortrag und stimmt der dargelegten Vorgehensweise zu. Die erneute Vergabe bzw. Vermarktung der Bauplatzparzellen erfolgt in zwei Schritten:
| 1. | Sollten weniger Bauplatzinteressenten ihr Interesse nach Ablauf des Stichtages 29.09.2023 bekundet haben als vorhandene Bauplatzparzellen vorliegen, soll im Rahmen eines Bauplatzvergabegespräches mit den Interessenten erörtert werden, ob eine gütliche Einigung möglich ist. Sollte dies der Fall sein, käme die Anwendung der Vergaberichtlinie der Gemeinde Viereth-Trunstadt nicht zur Anwendung. |
| 2. | Sollten mehr Kaufinteressenten als vorhandene Bauplatzparzellen ihr Interesse bekundet haben oder wird im Bauplatzvergabegespräch mit den Bauplatzinteressenten keine gütliche Einigung erzielt, erfolgt die Anwendung der bereits vom Gemeinderat beschlossenen Vergaberichtlinie und es wird ein zweites Vergabeverfahren durchgeführt. |
Neben den bereits beschlossenen Grundsätzen für die Anwendung der Erstvergabe werden hierzu folgende ergänzenden Regelungen beschlossen:
| a) | Wer im Rahmen der Erstvergabe Berücksichtigung gefunden und einen Reservierungsvertrag erhalten hat, ist von einer erneuten Teilnahme grundsätzlich ausgeschlossen. Ein Verzicht auf die Reservierung, ein Rücktritt davon oder vergleichbare Handlungen, die erfolgt sind oder noch erfolgen, berechtigen nicht zu einer erneuten Teilnahme, sondern bleiben ausgeschlossen. |
| b) | Wer im Rahmen der Erstvergabe keine Berücksichtigung gefunden hat, darf sich erneut beteiligen und ist nicht ausgeschlossen. Es gelten alle Grundsätze der Zweitvergabe. |
| c) | Wer sich bisher noch gar nicht beteiligt hat, darf sich im Rahmen der Zweitvergabe und deren Bedingungen beteiligen. |
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: — 13
Nein-Stimmen: — 0
Persönlich beteiligt: — 0
| TOP 09 | Förderung der Ortsvereine der Gemeinde Viereth-Trunstadt; |
|
| Beschlussfassung über die Pauschalzuwendung für das Jahr 2023 |
Beschluss:
Die Ortsvereine der Gemeinde Viereth-Trunstadt erhalten analog dem Vorjahr 2022 einen Förderzuschuss in Form eines Anerkennungsbetrages (ohne Kegelclub „Gut Holz“ Viereth, da dieser aufgelöst wurde).
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: — 13
Nein-Stimmen: — 0
Persönlich beteiligt: — 0
| TOP 10 | Zuwendungsantrag der Kath. Kirchenstiftung Viereth auf Gewährung einer Zuwendung für die Beschaffung neuer Prozessionslautsprecher |
Mit seinem Schreiben vom 27.09.2023 beantragt Herr Gerhard Reus als Kirchenpfleger für die Katholische Kirchenstiftung St. Jakobus Viereth die Bezuschussung einer mobilen Prozessionsanlage für die Katholische Kirche St. Jakobus Viereth. Das vorliegende Angebot beträgt 3.198,09 €.
Aus Sicht der Kämmerei ist eine Bezuschussung der Anschaffungskosten in Höhe 15%, maximal 479,71 €, zu befürworten, da es für einen Großteil der Bürger von Nutzen und auch im Interesse der Gemeinde Viereth-Trunstadt ist eine gut funktionierende Anlage für kirchliche Veranstaltungen zu haben.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachvortrag und beschließt die Bezuschussung einer mobilen Prozessionsanlage für die Katholische Kirchenstiftung St. Jakobus Viereth mit 15%, maximal 479,71 €.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: — 13
Nein-Stimmen: — 0
Persönlich beteiligt: — 0
| TOP 11 | Bauantrag auf Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Viereth-Trunstadt auf der Flur-Nr. 701/4 und 701/5 der Gemarkung Trunstadt, Unteres Angerlaub in 96191 Viereth-Trunstadt |
Antragsteller: Gemeinde Viereth-Trunstadt, vertreten durch Frau 1. Bürgermeisterin Regina Wohlpart, Weiherer Str. 6 in 96191 Viereth-Trunstadt
Das Bauvorhaben befindet sich im Bebauungsplangebiet „Angerlaub“ in Trunstadt. Der Bauantragsteller, die Gemeinde Viereth-Trunstadt, möchte auf der Flur-Nr.701/4 der Gemarkung Trunstadt ein neues Feuerwehrgerätehaus mit 3 Kfz-Einstellplätzen errichten.
Nachrichtlich wird mitgeteilt, dass sich die benannten Grundstücksflächen im festgesetzten Überschwemmungsgebiet des Mains (HQ 100) befinden. In der Hochwassergefahrenkarte sind Teilflächen als Überschwemmungsgebiet dargestellt. Im Rahmen der Bauantragsstellung bedarf es hierzu einer gesonderten Befreiung und Antragsstellung im Sinne des § 70 bzw. § 70 Abs. 2 WHG.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sitzungsvortrag und dem Bauantrag auf Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Trunstadt auf der Flur-Nr. 701/4 und 701/5 der Gemarkung Trunstadt (Unteres Angerlaub) in 96191 Viereth-Trunstadt und stimmt diesem zu.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: — 13
Nein-Stimmen: — 0
Persönlich beteiligt: — 0
| TOP 12 | Beratung und Beschlussfassung über die Beschaffung / den Kauf eines KFZs für den Bauhof der Gemeinde Viereth-Trunstadt |
Im Rahmen des Sitzungsvortrages wurde die derzeitige Ausstattung des gemeindlichen Bauhofes mit den vorhandenen Kraftfahrzeugen aufgezeigt. Aus hygienischen Gründen ist es notwendig, dass für Tätigkeiten im Trinkwasserbereich auch die Wasserwarte für den Transport von Trinkwasserarmaturen etc. mit einem eigenen Kleinfahrzeug ausgestattet werden. Derzeit erfolgt der Transport der Ausrüstungsgegenstände zu den jeweiligen Baustellen mit dem vorhandenen VW-Bus (WV-Bus Pritsche). Laut der Trinkwasserverordnung sind wasserführende Armaturen etc. vor Verunreinigungen und äußeren Einflüssen grundsätzlich zu schützen. Durch die Beschaffung eines Kleinfahrzeuges für die Wasserversorgung wird auch der vorhandene Fuhrpark erheblich entlastet und die Mobilität flexibilisiert. Des Weiteren entfallen auch aufwendige Rüstzeiten für den Materialtransport, da das Wasserauto immer aufgerüstet ist (Werkzeuge, Hilfsmittel, Material etc.).
Vom Bauhofleiter wurden diverse Angebote für die Anschaffung eines PKWs für die Trinkwasserversorgung eingeholt.
Nachrichtlich wurde dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben, dass womöglich auch im nächsten Jahr die Ersatzbeschaffung eines neuen Kleintransportfahrzeuges für den Klärwärter der gemeindlichen Kläranlage zum Tragen kommt.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sitzungsvortrag und stimmt der Beschaffung eines Kleinfahrzeuges (PKW) für den Bauhof – Bereich Trinkwasserversorgung – zu. Beschafft werden soll ein Renault Kangoo Rapid 3 Extra TCe 100 (Benzinausführung) vom Autohaus Ullein mit einer Kaufpreissumme in Höhe von 22.867,04 Euro. Des Weiteren wird zugestimmt, dass das Fahrzeug mit einem sogenannten Rüstsatz (Regalsystem mit Werkzeuggrundausstattung) ausgestattet wird. Die Gemeindeverwaltung wird ermächtigt die Beschaffung bis zu einem Kostenrahmen in Höhe von 30.000,- Euro vorzunehmen.
Vom Gemeinderat erging die Anmerkung, ob eine Rabattierung beim Kauf von 2 Autos möglich ist (Ersatzbeschaffung für den Klärwärter). Die Verwaltung wird beauftragt beim Autohaus Ullein einen möglichen Rabatt zu erfragen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: — 13
Nein-Stimmen: — 0
Persönlich beteiligt: — 0
| TOP 13 | Geldautomat der Sparkasse Bamberg in Viereth; Beschlussfassung zur weiteren Umsetzung |
Bezug genommen wurde in der Gemeinderatssitzung noch einmal auf die getätigte Beschlussfassung vom 24.07.2023 unter Tagesordnungspunkt 3 im Zusammenhang mit der möglichen Installation und dem Verbleib des Sparkassengeldautomaten in Viereth. Im Nachgang auf die damalige Gemeinderatssitzung hat 1. Bürgermeisterin Regina Wohlpart mit der Sparkasse Bamberg noch einmal die Möglichkeiten zum Verbleib des Geldautomaten in der Gemeinde Viereth-Trunstadt im Ort Viereth erörtert. Laut Mitteilung der Sparkasse Bamberg besteht die Möglichkeit, dass der Geldautomat in der gemeindlichen Liegenschaft Hauptstr. 54 (Verkaufsstelle der Metzgerei Eichhorn; Raum mit dem Regiomaten) aufgestellt wird. Zur weiteren Vorgehensweise und Umsetzung bedarf es noch weiterer Abstimmungsgespräche mit der Sparkasse Bamberg und der Metzgerei Eichhorn.
Dem Gemeinderat zur Kenntnisnahme; ohne Beschluss.
| TOP 14 | Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes; Öffentliche Straßenwidmung gemäß Art. 6 BayStrWG für die Straße "Am Sportplatz" |
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt gemäß Art. 6 BayStrWG folgende Straße als Ortsstraße zu widmen. Die Widmung gilt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Gemeinde Viereth-Trunstadt als bekanntgegeben.
Folgende Straße wird als Ortsstraße nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz gewidmet:
Am Sportplatz, Flur-Nr. 1592/0 und Flur-Nr. 1594/0 der Gemarkung Viereth (Teilfläche).
| Anfangspunkt: | nördlich der Flur-Nr. 1594/0 der Gemarkung Viereth zur Flur-Nr. 1595/0 (Kreuzungspunkt) |
| Endpunkt: | südöstlich der Flur-Nr. 1592/0 (Schnittpunkt Zufahrtsstraße zur Parkplatzanlage des 1. FC Viereth |
| Gesamtlänge: | 149 m |
| Baulastträger: | Gemeinde Viereth-Trunstadt |
| Grund: | Vom 1. FC Viereth wurde ein Antrag auf Hausnummernvergabe für das Vereinshaus Viereth und Kennzeichnung der Zufahrtsstraße zum Vereinshaus des 1. FC Viereth gestellt. Grundlage ist demnach der Weisungsbeschluss vom 24.07.2023 (Tagesordnungspunkt 7). |
Die Straße „Am Sportplatz“ wird zur Ortsstraße gemäß Art. 6 Abs. 1 BayStrWG gewidmet. Die Widmung zur Ortsstraße „Am Sportplatz“ ist in das Bestandsverzeichnis der Verwaltung einzutragen. Die Widmung ist öffentlich im Mitteilungsblatt bekanntzugeben.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: — 13
Nein-Stimmen: — 0
Persönlich beteiligt: — 0
| TOP 15 | Mitteilungen/Verschiedenes Öffentlich |
Sachvortrag:
Seitens 1. Bürgermeisterin Regina Wohlpart ergingen folgende Mitteilungen:
| - | Frau Barbara Müllich führt weiterhin ihre Arbeit als Senioren- und Behindertenbeauftragte der Gemeinde Viereth-Trunstadt aus. |
| - | Für die Reinigung des Gemeinschaftshauses Trunstadt wurde eine Reinigungskraft eingestellt. |
| - | Der Elternbeirat der Grundschule Viereth-Trunstadt organisiert die Anschaffung eines Spielgerätes für den Außenbereich der Schule Trunstadt in Absprache mit der Verwaltung und dem Bauhof. |
Ein nichtöffentlicher Sitzungsteil schloss sich an.