Es ist wieder so weit. Die Verbrauchsgebührenabrechnung 2023 ist zu erstellen. Ab Mitte Dezember erhalten Sie hierfür die Ablesebriefe. Die Ablesung erfolgt, wie in den Vorjahren, durch die Hauseigentümer. Der Zählerstand ist zeitnah zum 31.12.2023 abzulesen und bildet die Voraussetzung für die Abrechnung der Verbrauchsgebühren 2023 sowie für die Festsetzung der Abschlagszahlungen 2024. Sollten Sie Fragen haben, setzten Sie sich mit Frau Böllner, Tel. 09503/922211 oder per E-Mail: boellner@viereth-trunstadt.de, in Verbindung.
Vielen Dank.