Die Gemeinde Viereth-Trunstadt erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß § 45 Abs. 1 u. 3 StVO i.V.m. Art. 2 des Gesetzes über Zuständigkeiten im Verkehrswesen vom 28.06.1990 (BayRS 9210-1-W) folgende verkehrsrechtliche Anordnung:
Auf den nachgenannten Straßen / Wegen / Plätzen wird folgendes aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs angeordnet:
| 1. | In Viereth wird am Samstag,den 30. November 2024 im Umgriff des Rathauses mit Dorfplatz eine Straßensperrung in der „Weiherer Straße“ im Teilbereich Einmündung „Hauptstraße“ bis Bereich Einmündung „Mittelstraße“ sowie Teilbereich der Straße „Am Kirchberg“ mit „Schulstraße“ angeordnet. Die Umleitung erfolgt über die Mittelstraße/Blumenstraße bzw. über Weiherer Straße/Steigerwaldstraße. |
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| Zeitpunkt der Sperrung: Samstag, 30.11.2024 |
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| Grund: Nikolausfeier mit Eröffnung der Dorfkrippe in Viereth |
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| Gleichzeitig wird ein Halteverbot VZ 283 am 30.11.2024 auf dem Dorfplatz in Viereth angeordnet. |
| 2. | In der Stückbrunner Straße von der Kreuzung Trunstadter Hauptstraße bis Abzweig Ziegelhütte wird beidseitig ein Halteverbot (VZ 283-10 u. 283-20) angeordnet. |
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| Diese Maßnahme wird wegen der Durchführung des Adventsmarktes im Schloss und Schlosshof notwendig. |
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| Zeitpunkt der Anordnung: Sonntag, den 01. Dezember 2024. |
Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam.
gez.
Regina Wohlpart
1. Bürgermeisterin