Die Vorsitzende eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest.
| TOP 01 | Allgemeiner Bericht der 1. Bürgermeisterin |
| TOP 02 | Vorstellung des Prüfergebnisses im Rahmen der durchgeführten Brückenbauwerksprüfung nach DIN 1076 in der Gemeinde Viereth-Trunstadt |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den vorliegenden Prüfbericht hinsichtlich der Prüfung der Brückenbauwerke nach DIN 1076 in der Gemeinde Viereth-Trunstadt zur Kenntnis. Die vom beauftragten Fachbüro vorgeschlagenen Instandsetzungsarbeiten sind im Jahr 2025 zeitnah durchzuführen. Hierzu erfolgt zeitnah die Ausschreibung der Instandsetzungsmaßnahmen. Des Weiteren sind die einzelnen Verfahrensschritte hinsichtlich einer weitergehenden Untersuchung der vorhandenen Brückenbauwerke im Bereich der Verrohrung Weiherer Straße sowie in der Mainstraße (Prüfbericht Viereth 06 und Viereth 11) abzustimmen. Mit der fachlichen Begleitung wird weiterhin das Ingenieurbüro Rellig aus Bad Kissingen beauftragt.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 14 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| TOP 03 | 3. Änderung des Bebauungsplanes "Angerlaub" in der Gemeinde Viereth-Trunstadt; Abwägung und Beschlussfassung zur förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 i.V.m. § 13 und § 13 a BauGB sowie zur förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 i.V.m. § 13 und § 13 a BauGB |
1. Verfahrensstand
| 1.1. Die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Angerlaub“ erfolgt gem. Gemeinderatsbeschluss vom 22.04.2024 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB |
| 1.2. Die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 28.05. bis 02.07.2024. Dabei wurden die Eigentümer der Anwesen Trunstadter Hauptstraße HsNrn.28 bis 65 a und der Sandstraße HsNrn. 1 – 14 direkt mit Schreiben vom 14.05.2024 beteiligt. |
| Fristgerecht eingegangen ist eine gemeinsame Stellungnahme der Eigentümer der Anwesen Trunstadter Hauptstraße 38a, 38b und 38 c vom 11.06.2024. |
| 1.3. Die Beteiligung der betroffenen Behörden gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB erfolgte in der Zeit vom 28.05. bis 17.06.2024. |
| Beteiligt wurden mit E-Mail-Nachricht vom 28.05.2024: |
| Landratsamt Bamberg |
| Wasserwirtschaftsamt Kronach und |
| Staatliches Bauamt Bamberg |
| Fristgerecht eingegangen sind: |
| Stellungnahme Landratsamt Bamberg vom 13.06.2024 |
| Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Kronach vom 17.06.2024 |
| Stellungnahme Staatliches Bauamt Bamberg vom 03.06. 2024, wobei keine Einwände vorgetragen wurden. |
2. Behandlung der Stellungnahmen und Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB
Die vorliegenden Stellungnahmen wurden im Gemeinderat beraten und hierüber Einzelbeschlüsse gefasst.
| TOP 04 | 3. Änderung des Bebauungsplanes "Angerlaub" in der Gemeinde Viereth-Trunstadt; Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB |
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 22.07.2024 die Fortschreibung und Änderung des Bebauungsplanes „Angerlaub“ (3. Änderung) im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB beschlossen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung wurden zeitnah durchgeführt und in der heutigen Gemeinderatssitzung unter dem Tagesordnungspunkt 3 die vorliegenden Anregungen und Stellungnahmen unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft und beim heutigen Satzungsbeschluss berücksichtigt.
Beschluss:
Die in der Anlage beigefügte 3. Änderung des Bebauungsplanes „Angerlaub“ in der Gemeinde Viereth-Trunstadt wird in der von der Gemeindeverwaltung ausgearbeiteten Planfassung vom 18.11.2024 als Satzung beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 15 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| TOP 05 | Bauantrag auf Neubau eines Feuerwehrgerätehauses auf der Flur-Nr. 701/4 und 701/5 der Gemarkung Trunstadt, "Unteres Angerlaub" in 96191 Viereth-Trunstadt (neuer Bauantrag aufgrund Umplanung/Änderung der Tektur) Antragsteller: Gemeinde Viereth-Trunstadt, vertreten durch 1. Bürgermeisterin Regina Wohlpart, Weiherer Str. 6 in 96191 Viereth-Trunstadt |
Die Gemeinde Viereth-Trunstadt plant den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in 96191 Viereth-Trunstadt, Unteres Angerlaub. Dieses soll für insgesamt drei Stellplätze zur Unterbringung von Feuerwehreinsatzfahrzeugen ausgelegt werden. Die Garage wird durch Nebenräume zur Geräteunterbringung, Werkstatt, Stabsraum/Büro, Kleiderkammer, Jugendräume zuzüglich sanitärer Anlagen, Umkleidemöglichkeiten, Küche und Schulungsraum ergänzt. Als Grundlage für das Raumprogramm fungiert die DIN 10092-1 bzw. die Informationssicherheit im Feuerwehrhaus.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sitzungsvortrag und stimmt dem Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Viereth-Trunstadt auf der Flur-Nr. 701/4 und 701/5 der Gemarkung Trunstadt, Unteres Angerlaub, in 96191 Viereth-Trunstadt zu. Gleichzeitig werden die beantragten Abweichungen von den Vorschriften der Bayerischen Bauordnung (siehe hierzu Beiblatt zum Bauantrag vom 02.09.2024) zur Kenntnis genommen und diesen zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 12 |
| Nein-Stimmen: | 3 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| TOP 06 | Bauantrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses auf der Flur-Nr. 450/32 der Gemarkung Trunstadt, Schloßleite 11 in 96191 Viereth-Trunstadt; Genehmigungsfreistellungsverfahren gemäß Art. 58 BayBO |
Diente dem Gemeinderat zur Kenntnisnahme.
| TOP 07 | Bauantrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung eines Holzpavillons auf der Flur-Nr. 220/98 der Gemarkung Viereth, Im Erzenthal 18 in 96191 Viereth-Trunstadt |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom vorliegenden Bauantrag und stimmt der Errichtung eines Holzpavillons auf der Flur-Nr. 220/98 der Gemarkung Viereth, Im Erzenthal 18 in 96191 Viereth-Trunstadt zu. Gleichzeitig wird die beantragte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Reuthersteig“ in Viereth (hinsichtlich Baugrenzenüberschreitung) erteilt.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 15 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| TOP 08 | Bericht über die stattgefundenen Bürgerversammlungen in der Gemeinde Viereth-Trunstadt gemäß Art. 18 GO |
Sachvortrag:
Gemäß Art. 18 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung hat die 1. Bürgermeisterin mindestens einmal jährlich, auf Verlangen des Gemeinderates auch öfters, eine Bürgerversammlung zur Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten einzuberufen. Gemäß Art. 18 Abs. 4 GO müssen Empfehlungen aus der Bürgerversammlung innerhalb einer Frist von 3 Monaten vom Gemeinderat behandelt werden.
Die Bürgerversammlungen in der Gemeinde Viereth-Trunstadt wurden am Dienstag, den 05.11.2024 in Viereth und am Dienstag, den 12.11.2024 in Trunstadt abgehalten. Konkrete Empfehlungen und Anregungen bzw. Anträge an den Gemeinderat gemäß Art. 18 Abs. 4 GO lagen in den jeweiligen Bürgerversammlungen nicht vor.
Die einzelnen Hinweise und Wortmeldungen innerhalb der getätigten Bürgerversammlungen wurden in einem Protokoll festgehalten und dem Gemeinderat in der heutigen Gemeinderatssitzung auszugsweise zur Kenntnis gegeben.
Dem Gemeinderat zur Kenntnisnahme.
| TOP 09 | Mitteilungen/Verschiedenes: Öffentlich |
| TOP 09 A | Kommunale Verkehrsüberwachung in der Gemeinde Viereth-Trunstadt, fließender Verkehr |
Im Gemeinderat bestand Einverständnis, dass die Verkehrsüberwachung des fließenden Verkehrs um ein weiteres Jahr verlängert wird.
| TOP 09 B | Beschlussfassung über die Festlegung der Entschädigung für Wahlhelfer zur vorgezogenen Bundestagswahl 2025 |
Beschluss:
Nach eingehender Beratung wurde die Entschädigung für die eingeteilten Wahlhelfer für die stattfindende Bundestagswahl am 23.02.2025 auf 50,00 € je Wahlhelfer festgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 15 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| TOP 09 C | Anschaffung von 2 Defilbillatoren für die Gemeinde Viereth-Trunstadt |
Die Gemeinde Viereth-Trunstadt plant die Anschaffung und Installation zweier Automatisierter Externer Defibrillatoren (AED) an zentralen Standorten in den Ortsteilen Viereth und Trunstadt. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Erste-Hilfe-Möglichkeiten in der Gemeinde zu verbessern und eine schnelle Laienreanimation im Falle eines Herzstillstands zu ermöglichen.
Der erste AED wird an der Außenwand des Rathauses im Ortsteil Viereth angebracht. Der Standort ist aufgrund seiner Nähe zum Dorfplatz sowie zum Bürger- und Vereinshaus für die Anbringung eines AEDs geeignet. In direkter Nachbarschaft befinden sich die Schule, der Kindergarten, die Kirche und der Friedhof, wodurch eine breite Bevölkerungsgruppe schnellen Zugang zu dem Gerät hat.
Der zweite AED wird an der Außenwand des Schlosses in Trunstadt nahe des ebenerdigen Eingangs installiert. Der Standort ist aufgrund seiner zentralen Lage am Schloßplatz für die Anbringung eines AEDs geeignet. In unmittelbarer Umgebung befinden sich der Kindergarten, die Kirche, das stark frequentierte Gemeinschaftshaus sowie die Schule. Auch hier wird durch die zentrale Lage eine optimale Erreichbarkeit für die Bevölkerung sichergestellt.
Förderung
Die Anschaffung des AEDs für den Standort Rathaus Viereth wird durch eine Zuwendung des Freistaats Bayern im Rahmen der "AED-Förderrichtlinie" gefördert. Die Förderung umfasst bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 1.580,00 €.
Die Anschaffungskosten pro Defibrillator belaufen sich auf 2.640,- € = für 2 Stück 5.280,- €.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sitzungsvortrag und stimmt der Beschaffung von 2 Defibrillatoren zu. Die beschafften Defibrillatoren sollen einmal am Feuerwehrgerätehaus in Viereth sowie am Schloss Trunstadt (öffentlich zugänglich an den jeweiligen Gebäudefassaden) installiert werden.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 15 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
Ein nichtöffentlicher Sitzungsteil schloss sich an.