Titel Logo
Mitteilungsblatt der Gemeinde Viereth-Trunstadt
Ausgabe 25/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage

Bürgerpark Trabelsdorfer Hof, Trunstadt“

  • Billigung des Planvorentwurfes mit Begründung vom 04.12.2023 und Umweltbericht vom Oktober 2023
  • Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Viereth-Trunstadt hat in seiner Sitzung am 04.12.2023 den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaikanlage Bürgerpark Trabelsdorfer Hof, Trunstadt“ gebilligt. Es folgt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit.

Die Planunterlagen in der Fassung vom 04.12.2023 einschließlich Begründung und Umweltbericht, liegen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom

22.12.2023 bis 26.01.2024

im Rathaus, Weiherer Str. 6, Bauamt während der allgemeinen Dienststunden

Montag – Freitag

von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und

Donnerstag

von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

Weiter besteht die Möglichkeit die Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Viereth-Trunstadt unter der Rubrik Bau und Gewerbe - Bekanntmachungen (www.viereth-trunstadt.de/bau-und-gewerbe/bekanntmachungen) einzusehen.

Während der oben genannten Frist können Bedenken und Anregungen zu dem Vorentwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift bei der Gemeinde Viereth-Trunstadt, Weiherer Str. 6, 96191 Viereth-Trunstadt abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Folgende Arten wesentlicher umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Schutzgut

Art der vorhandenen Information

Pflanzen und Tiere

Biotop- und Nutzungstypen Avifauna vom 31.07.2023 Büro Kraus, Bamberg

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Viereth-Trunstadt, 08.12.2023
GEMEINDE VIERETH-TRUNSTADT

Regina Wohlpart
1. Bürgermeisterin