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Mitteilungsblatt der Gemeinde Viereth-Trunstadt
Ausgabe 25/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Verbrauchsgebühren – Jahresabrechnung 2023

Ab 18.12.2023 (KW 51) werden die Ablesebriefe für die Jahresabrechnung der Verbrauchsgebühren 2023 verschickt. Wie bereits in den vergangenen Jahren erfolgt die Ablesung durch die Hauseigentümer. Der Zählerstand ist zum 31.12.2023 abzulesen. Er bildet die Grundlage zur Jahresabrechnung 2023 und die Festsetzung der Abschlagszahlungen 2024. Lesen Sie Ihren Zählerstand bitte auch dann ab, wenn der Zähler aufgrund des Ablaufs der Eichfrist gewechselt oder neu eingebaut wurde. Bitte senden Sie den Ablesebrief unverzüglich, jedoch spätestens zum 05.01.2024 zurück. Sollten Sie bis Anfang KW 52 keinen Ablesebrief erhalten haben, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit Frau Böllner, Tel. 09503/922211 oder per E-Mail: boellner@viereth-trunstadt.de, in Verbindung.

Bitte vergleichen Sie bei der Ablesung die Zählernummer des Ablesebriefes mit der Nummer auf dem eingebauten Zähler. Weiterhin weisen wir darauf hin, dass der Stand der Wasseruhr eine volle Zahl, also ohne Kommastellen, und max. fünfstellig ist. Die Drehzeiger sind nicht abzulesen.

Bitte vergessen Sie nicht Ihre Ablesedaten an die Gemeindeverwaltung zu melden. Liegen uns bis 05.01.2024 keine Daten vor, sind wir leider gezwungen den Verbrauch anhand des Vorjahreswertes zu schätzen. Die Abschläge 2024 werden auch aufgrund dieses Wertes ermittelt.

Sie haben die Möglichkeit Ihren Zählerstand auf dem Postweg, per FAX an 09503/922255, per E-Mail an boellner@viereth-trunstadt.de oder über das Bürgerserviceportal unter www.viereth-trunstadt.de an die Abrechnungsstelle zu übermitteln. Die Abgabe im Rathaus/ Briefkasten ist selbstverständlich auch möglich.

Vielen Dank.

Ihre Gemeindeverwaltung