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Mitteilungsblatt der Gemeinde Viereth-Trunstadt
Ausgabe 25/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 04.12.2023

Die Vorsitzende eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest.

TOP 01

Allgemeiner Bericht der 1. Bürgermeisterin

  • Allgemeine Information durch 1. Bürgermeisterin Regina Wohlpart im Zusammenhang mit den geplanten Sitzungsterminen im ersten Halbjahr 2024. Die Sitzungstermine wurden dem Gemeinderat im Ratsinformationssystem bekanntgegeben. Desweiteren erfolgt ein Hinweis, dass bis auf Weiteres keine Bauausschusssitzungen stattfinden und vorhandene Bauanträge bzw. Bauangelegenheiten im Vollgremium des Gemeinderates beraten werden.
  • Bürgerversammlungen in der Gemeinde Viereth-Trunstadt; hierzu erging Information, dass zwei Bürgerversammlungen in der Gemeinde Viereth-Trunstadt jeweils im Ort Viereth und Trunstadt in den vergangenen Wochen stattfanden. Konkrete Anträge aus der Bürgerschaft wurden nicht genannt, dem Gemeinderat wurde das Protokoll der Bürgerversammlung zur Kenntnis gegeben und einige Punkte hierbei angesprochen. Diente dem Gemeinderat zur Kenntnisnahme.
  • An den vergangenen Wochenenden fanden auch die Volkstrauertage jeweils im Ort Viereth und Trunstadt statt. Ein herzlicher Dank erging seitens 1. Bürgermeisterin Regina Wohlpart und des Gemeinderates an die jeweiligen Reservistenkameradschaften für die Durchführung der Volkstrauertage an den Ehrendenkmalen in Viereth und in Trunstadt. Desweiteren erging auch ein besonderer Dank an die begleitenden Vereine, die die Feierlichkeiten umrahmt haben, insbesondere an die jeweiligen Blaskapellen und die Freiwilligen Feuerwehren.
  • Am vergangenen Wochenende fanden traditionell die Krippeneröffnung in Viereth, sowie der Advents- und Weihnachtsmarkt in Trunstadt statt. Die jeweiligen Veranstaltungen waren sehr gut besucht und die Gemeinde hat hier eine gute Werbung auch nach außen gemacht. Ein herzliches Dankeschön an alle Organisatoren und Mitwirkenden für die Ausschmückung der jeweiligen Veranstaltungen.
  • Auch fand in der letzten Woche die Kunstausstellung Klesse statt. Auch hier ein besonderer Dank an die Arbeitsgemeinschaft Kunst, insbesondere an Herrn Manfred Sperber und Frau Susanne Söder für die Organisation und Durchführung der Veranstaltung und an alle Mitwirkenden.

TOP 02

2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Viereth-Trunstadt;

Billigungsbeschluss und Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie über die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Viereth-Trunstadt beschließt den vorliegenden Planvorentwurf für die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Viereth-Trunstadt in der Fassung vom 04.12.2023 für die frühzeitige Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bzw. gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

Die Verwaltung wird beauftragt auf Grundlage des Planvorentwurfes in der Fassung vom 04.12.2023 die frühzeitige Beteiligung vorzubereiten und durchzuführen. Auf die Öffentlichkeitsbeteiligung ist im amtlichen Mitteilungsblatt sowie zusätzlich auch online/digital auf der Homepage der Gemeinde Viereth-Trunstadt hinzuweisen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

1

Persönlich beteiligt:

0

TOP 03

Vorhabenbezogener Bebauungsplan für das Sondergebiet "Freiflächen Photovoltaikanlage Bürgerpark Trabelsdorfer Hof, Trunstadt";

Billigungsbeschluss und Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie über die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Viereth-Trunstadt beschließt den vorliegenden Planvorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Sondergebiet „Freiflächen-Photovoltaikanlage Bürgerpark Trabelsdorfer Hof, Trunstadt“ der Gemeinde Viereth-Trunstadt in der Fassung vom 04.12.2023 für die frühzeitige Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bzw. § 4 Abs. 1 BauGB.

Die Verwaltung wird beauftragt auf Grundlage des Planvorentwurfes in der Fassung vom 04.12.2023 die Öffentlichkeitsbeteiligung vorzubereiten und durchzuführen. Auf die Öffentlichkeitsbeteiligung ist im amtlichen Mitteilungsblatt sowie zusätzlich auch online/digital auf der Homepage der Gemeinde Viereth-Trunstadt hinzuweisen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

1

Persönlich beteiligt:

0

TOP 04

und 05

Hier wurden 2 Bauanträge behandelt und zugestimmt.

TOP 06

Bauantrag auf Nutzungsänderung des Untergeschosses zur Ferienwohnung auf der Flur-Nr. 220/57 der Gemarkung Viereth, Reuthersteig 3, 96191 Viereth-Trunstadt

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sitzungsvortrag und stimmt der beantragten Nutzungsänderung des Untergeschosses zur Ferienwohnung auf der Flur-Nr. 220/57 der Gemarkung Viereth, Reuthersteig 3 in 96191 Viereth-Trunstadt zu. Die Zustimmung erfolgt nur mit der Kennzeichnung eines zusätzlichen Stellplatzes auf der Flur-Nr. 220/57 Gemarkung Viereth.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

TOP 07

Dorfgemeinschaftshaus in Weiher;

Vergabebeschluss über die Baugewerke:

a) Estricharbeiten

b) Bodenbelagsarbeiten

c) Fliesenarbeiten

a) Vergabebeschluss Estricharbeiten

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sitzungsvortrag und stimmt der Vergabe der Estricharbeiten an die Firma Estrich Höllein GmbH als mindestnehmender Bieter mit einer Auftragssumme in Höhe von 9.891,28 € (brutto) zu.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

b) Bodenbelagsarbeiten

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis und beschließt die Aufhebung der Ausschreibung „Bodenbelag“. Die Verwaltung wird mit damit beauftragt, die Ausschreibung für den Bodenbelag erneut durchzuführen.

Bei Aufhebung der Ausschreibung:

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

2

Persönlich beteiligt:

0

c) Fliesenarbeiten

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sitzungsvortrag und beschließt, dass die Fliesenarbeiten einschließlich der Fliesenarbeiten in der Garage an die Firma Drescher GmbH gemäß des Angebotes mit einer Summe in Höhe von 13.464,85 € (brutto) vergeben werden.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

TOP 08

Umbau und Erweiterung der Kindertagesstätte St. Jakobus mit Neubau eines Kinderhortes mit Speisesaal;

Vergabebeschluss über die Bau- und Gebäudegrundreinigung und die Beschaffung von Handfeuerlöschern

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sitzungsvortrag und beschließt, dass die Beschaffung der Feuerlöscher für den Hortneubau / Krippenanbau am Bestandskindergarten St. Jakobus in Viereth an die Firma Otto Feuerschutzservice Bischberg mit einer Auftragssumme in Höhe von 2.294,90 Euro vergeben wird.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Hinweis:

Vergabebeschluss über die Bau- und Gebäudegrundreinigung:

Hierzu erging seitens 1. Bürgermeisterin die Information an den Gemeinderat, dass ein Vergabebeschluss für die Bau- und Gebäudegrundreinigung nicht durchgeführt wird. Begründet wurde die Nichtbehandlung in der heutigen Sitzung damit, dass bei Submissions- bzw. Angebotseröffnungstermin keinerlei Angebote vorlagen.

Diente dem Gemeinderat zustimmend zur Kenntnisnahme.

TOP 09

Straßenverkehrsrechtliche Anordnungen in der Gemeinde Viereth-Trunstadt;

Beratung und ggf. auch Beschlussfassung zur Parksituation "Im Erzenthal" in Viereth

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sitzungsvortrag und ordnet das einseitige Halteverbot (VZ 286) im Bereich des Straßenzuges „Im Erzenthal“ auf Dauer an.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

0

Nein-Stimmen:

14

Persönlich beteiligt:

0

TOP 10

Kommunale Verkehrsüberwachung in der Gemeinde Viereth-Trunstadt;

Beratung und Beschlussfassung zur Wiederaufnahme der Überwachung des ruhenden Verkehrs in der Gemeinde

Der Gemeindeverwaltung sowie auch der 1. Bürgermeisterin Regina Wohlpart liegen in den vergangenen letzten Monaten vermehrt Beschwerden hinsichtlich der allgemeinen Parksituation in der Gemeinde Viereth-Trunstadt vor. Problemorte sind neben den Hauptverkehrsdurchgangsstraßen in Viereth-Trunstadt auch die jeweils betroffenen Wohngebiete. Die Erfahrung mit anderen Kommunen zeigt, dass mittel- bzw. langfristig durch eine kontinuierliche Überwachung des ruhenden Verkehrs eine verbesserte Parkmoral der Fahrzeugführer erreicht wird. Das Thema „Überwachung des ruhenden Verkehrs“ in der Gemeinde Viereth-Trunstadt wurde in den vorgegangenen Legislaturperioden des Gemeinderates des öfteren diskutiert. Aufgrund der Beschlussfassung im Gemeinderat im Jahr 2013 wurde im Zeitraum 01.01.2013 bis 31.12.2014 der ruhende Verkehr in der Gemeinde Viereth-Trunstadt überwacht. Hierzu wurde ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag „Ruhender Verkehr“ mit der K § B Kommunale Dienstleistungs GmbH in Mühldorf am Inn geschlossen. Der Vollzug der Überwachung des Ordnungswidrigkeiten bzw. Bußgeldbescheide erfolgte dann durch den Kommunalen Zweckverband Zapfendorf. Die Gesamtkosten haben sich damals im Jahr 2014 auf rd. 6.700,- € plus Nebenkosten belaufen.

Aufgrund von Hinweisen und vermehrten Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates in der Legislaturperiode 2014 – 2020 wurde die mögliche Wiederaufnahme der Überwachung des ruhenden Verkehrs seitens der Gemeindeverwaltung damals abgeprüft und dem Gemeinderatsgremium in der Legislaturperiode 2020 – 2026 in der Gemeinderatssitzung am 20.07.2020 unter Tagesordnungspunkt 14 vorgestellt. Aufgrund der damaligen Abstimmung im Gemeinderat wurde die Überwachung des ruhenden Verkehrs jedoch nicht eingeführt.

Nach dem damaligen vorliegenden Kostenangebot durch die ESD Verkehrsdienste GmbH auch Mühldorf haben sich die Kosten damals bei einer Inanspruchnahme der Dienstleistung von 15 Stunden im Monat auf rd. Jährlich 8.756,- € belaufen (zzgl. diverser tarifrechtlichen Mehrleistungen je nach den Tarifverhandlungen. Hierzu addierten sich dann noch die weiteren Kosten für die Übernahme der Verwaltungstätigkeiten durch den Zweckverband Zapfendorf. Diese Kosten konnten damals nicht konkretisiert werden.

Einer möglichen Inanspruchnahme der Dienstleistung für die Überwachung des ruhenden Verkehrs würde sich demnach die Vertragsbindung auf mindestens 2 bis 3 Jahre belaufen.

Abschließend ist festzuhalten, dass die Wiedereinführung der Überwachung des ruhenden Verkehrs in der Gemeinde Viereth-Trunstadt aufgrund des derzeitigen Parkverhaltens zweckmäßig erscheint; durch die Einnahme von Bußgeldern werden die Ausgaben jedoch nur teilweise gedeckt und es kommt voraussichtlich zu einer Kostenunterdeckung bzw. zu Einnahmen, die die Ausgaben für die Überwachung des ruhenden Verkehrs nicht decken.

In der heutigen Gemeinderatssitzung soll grundsätzlich über die Wiedereinführung der kommunalen Verkehrsüberwachung / ruhender Verkehr entschieden werden. Sollte sich der Gemeinderat für die Wiedereinführung der Überwachung des ruhenden Verkehrs entscheiden, müsste als weiterer Verfahrensschritt noch einmal eine konkrete Kostenanfrage beim Markt Zapfendorf und des ESD Verkehrsdienste GmbH in Mühldorf vorgenommen werden. Bei einer Zustimmung zur Wiedereinführung der Kommunalen Verkehrsüberwachung „Ruhender Verkehr“ könnte die Verwaltung die Vertragsausgestaltung mit dem Markt Zapfendorf sowie des ESD Verkehrsdienste GmbH ausarbeiten. Die vorliegenden Verträge könnten in einer Gemeinderatssitzung im 1. bzw. 2. Quartal 2024 beschlussmäßig behandelt werden mit dem Ziel, dass dann, sofern möglich, noch im 2. Halbjahr 2024 die Verkehrsüberwachung des ruhenden Verkehrs für mindestens 2 bis 3 Jahre wieder eingeführt wird.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sitzungsvortrag und begrüßt die Wiedereinführung der Überwachung des ruhenden Verkehrs im Rahmen der Kommunalen Verkehrsüberwachung ab dem Jahr 2024. Die Verwaltung wird beauftragt, die Rahmenbedingungen mit dem Markt Zapfendorf sowie der ESD Verkehrsdienste GmbH zu erörtern. Nach der Rückäußerung des Markt Zapfendorf sowie der ESD Verkehrsdienste GmbH insbesondere Aussagen zu den erwartenden Verwaltungskosten und der Vertragslaufzeit erfolgt dann eine erneute Beratung in einer Gemeinderatssitzung im 1. Quartal 2024.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

TOP 11

Kläranlage Trunstadt;

Allgemeine Information und Beratung über die mögliche Entsorgung / Verwertung des Klärschlammes der Kläranlage Trunstadt im Zweckverband Müllheizkraftwerk Bamberg

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sitzungsvortrag und strebt für die Entsorgung der vorgetrockneten und vorentwässerten Klärschlämme aus der Kläranlage Trunstadt eine interkommunale Zusammenarbeit mit dem Zweckverband Müllheizkraftwerk Bamberg an (Grundsatzwillensbekundung). Nach der vorliegenden genaueren Vorplanung und der zu erwartenden Entsorgungskosten für die Klärschlämme aus der Kläranlage Trunstadt erfolgt eine erneute Beratung und Beschlussfassung im Gemeinderat.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

TOP 12

Hier wurde ein Bauantrag behandelt

Im Gemeinderat zustimmend zur Kenntnisnahme.

TOP 13

Mitteilungen/Verschiedenes:

Öffentlich

Hier erfolgten Mitteilungen und Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates.

Ein nichtöffentlicher Sitzungsteil schloss sich an.