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Mitteilungsblatt der Gemeinde Viereth-Trunstadt
Ausgabe 25/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 2. Dezember 2024

Die Vorsitzende eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest.

TOP 01

Allgemeiner Bericht der 1.Bürgermeisterin

  • Am vergangenen Wochenende fand die Krippeneröffnung in Viereth sowie der Advents- und Weihnachtsmarkt in Trunstadt statt. Ein herzliches Dankeschön erging seitens 1. Bürgermeisterin und Gemeinderat an alle Akteure, die zum Gelingen der jeweiligen Veranstaltungen beigetragen haben. Die Veranstaltungen wurde wieder sehr gut von der Bürgerschaft aus der Gemeinde Viereth-Trunstadt und den umliegenden Landkreisgemeinden besucht. Herzliches Dankeschön!
  • Es fanden auch in den letzten beiden Wochen die Einweihung der Kindertagesstätte Viereth sowie ein Ehrungsabend der Gemeinde Viereth-Trunstadt statt. Auf die Bekanntmachung und dem Pressebericht im Mitteilungsblatt der Gemeinde Viereth-Trunstadt wurde Bezug genommen. Auch hierzu nochmals ein herzliches Dankeschön an alle die für das Gelingend er jeweiligen Veranstaltungen mitgewirkt und beigetragen haben.

TOP 02

Breitbanderschließung und Glasfaserausbau in der Gemeinde Viereth-Trunstadt;allgemeine Information und Sachbericht durch das Ingenieurbüro Reuther-Glasfaser, Bad Staffelstein

Im Rahmen der aktuellen Entwicklungen im Bereich Glasfaserinfrastruktur informieren Herr Enrico Meierhof von Reuther Glasfaser und ein Kollege über den Stand der Glasfaseranbindung in der Gemeinde Viereth-Trunstadt sowie mögliche Optionen für den weiteren Ausbau.

Diente dem Gemeinderat zur allgemeinen Information.

TOP 03

4. Änderung des Bebauungsplanes "Angerlaub", Gemeinde Viereth-Trunstadt;Änderungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt:

  1. Der Bebauungsplan „Angerlaub“ wird im Bereich der 2. Änderung erneut geändert (4. Änderung).
    Der Änderungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 55, 56 und 701/21 jeweils Gemarkung Trunstadt. Die Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen, der Dachform, der Dachneigung, der Baugestaltung sowie abweichend von der gemeindlichen Stellplatzsatzung der Bedarf an Stellplätzen sind so zu bestimmen, dass die Vorhabensplanung bebauungsplankonform wird.
  2. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, den Änderungsbeschluss bekannt zu machen und das Änderungsverfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

TOP 04

Vertrag über die Erbringung von Bestattungsdienstleistungen

mit einem Bestattungsunternehmen; Beschluss

In der Gemeinderatssitzung am 22.04.2024 unter dem Tagesordnungspunkt 3 wurde der Gemeinderat davon unterrichtet, dass die Gemeinde Viereth-Trunstadt zum 01.01.2025 die beiden Friedhöfe in Viereth und Trunstadt von der jeweiligen Kirchenstiftung übernehmen soll. In der damaligen Sitzung wurde auch der Beschluss gefasst, dass die Verwaltung beauftragt wird die vorbereitenden Maßnahmen zur Übernahme der jeweiligen Friedhöfe in Viereth und Trunstadt vorzubereiten. Ein Baustein im Rahmen der Vorbereitungsmaßnahmen war unter anderem auch der Abschluss eines Bestattungsvertrages mit einem Bestattungsunternehmen für die Erbringung von Bestattungsdienstleistungen in den jeweiligen Friedhöfen in Viereth und Trunstadt.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sitzungsvortrag und stimmt dem vorliegenden Vertrag über die Erbringung von Bestattungsdienstleistungen zwischen der Gemeinde Viereth-Trunstadt und dem Bestattungsunternehmen zu.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

TOP 05

Beschluss über die Friedhofsgebührensatzung (FGS) der Gemeinde Viereth-Trunstadt für die Bestattungseinrichtungen in der Gemeinde Viereth-Trunstadt

In der Gemeinderatssitzung am 22.04.2024 unter dem Tagesordnungspunkt 3 wurde dem Gemeinderat mitgeteilt, dass die Gemeinde Viereth-Trunstadt zum 01.01.2025 die Friedhöfe in Viereth und Trunstadt im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrages übernimmt. In der damaligen Sitzung wurde auch der Beschluss gefasst, dass die Gemeindeverwaltung mit den vorbereitenden Maßnahmen zur Übernahme der jeweiligen Friedhöfe in Viereth und Trunstadt beauftragt wird. Bereits in der Gemeinderatssitzung am 21.10.2024 unter dem Tagesordnungspunkt 7 wurde die Satzung über die Benutzung der Friedhöfe und der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Viereth-Trunstadt (Friedhofssatzung und Bestattungssatzung) einstimmig beschlossen. Ein weiterer Baustein ist der Erlass einer Friedhofsgebührensatzung für den Betrieb der jeweiligen Friedhöfe in Viereth und Trunstadt. Für die Erhebung der jeweiligen Gebühren, die im Zusammenhang mit der Benutzung der Friedhöfe in Viereth und Trunstadt vorliegen, wurde seitens der Gemeindeverwaltung ein Satzungsentwurf erarbeitet. Die Gemeinden als Träger der Friedhöfe haben gemäß § 25 Abs. 1 und 2 Bestattungsgesetz die Erhebung der Friedhofsgebühren durch Satzung zu regeln. Mit der Neukalkulation der Gebühren wurde das Dienstleistungsbüro Rödel & Partner in 90491 Nürnberg beauftragt. Aufgabenstellung für das Büro Rödel & Partner war die Maßgabe kostendeckende Gebühren zu ermitteln. Der Entwurf der Friedhofsgebührensatzung wurde in der Gemeinderatssitzung dem Gemeinderat vorgestellt.

Die Verwaltung empfiehlt dieser Beschlussvorlage zuzustimmen. Die Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Viereth-Trunstadt würde demnach zum 01.01.2025 in Kraft treten.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sitzungsvortrag und beschließ die Friedhofsgebührensatzung für die Gemeinde Viereth-Trunstadt. Die Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt die Satzung ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

TOP 06

Hier wurde eine Bauvoranfrage behandelt und abgelehnt

TOP 07

Hier wurde ein Bauantrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt

TOP 08

Erschließung eines Teilbereiches "Brunnenwiese" in Weiher - Verlängerung der bestehenden Infrastruktur (Wasser, Kanal, Straße), im Bereich der Flur-Nr. 2396/1 und 2385 der Gemarkung Viereth

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sitzungsvortrag und stimmt der geplanten Erschließungsmaßnahme im Bereich der o.g. Flurnummer zu. Die jeweilig betroffenen Grundstücke sollen mit den Versorgungsleitungen für Trinkwasser und Abwasser erschlossen werden. Die Gemeinde Viereth-Trunstadt bedient sich hierzu eines Erschließungsträgers. Mit dem voraussichtlich zu erwartenden Erschließungsträger sind noch die Vertragsmodalitäten seitens der Gemeindeverwaltung zu erörtern und ein Erschließungsplan (Entwurf) auszuarbeiten. Hierüber fasst der Gemeinderat in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen im Jahr 2025 einen Beschluss.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

2

TOP 09

Mitteilungen/Verschiedenes:

Öffentlich

Hier erfolgten Mitteilungen und Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates.

Ein nichtöffentlicher Sitzungsteil schloss sich an.