| TOP 01 | Allgemeiner Bericht der 1. Bürgermeisterin |
| - | Am 27.10.2025 fand eine Sitzung des Bauausschusses statt. Diente dem Gemeinderat zur Kenntnisnahme. |
| - | Im November hat der VdK Viereth sein 75-jähriges Jubiläum gefeiert. Hierzu erging ein recht herzliches Dankeschön und Glückwünsche an den VdK Ortsverband. |
| - | Am 29.10.2025 fand in der Gastwirtschaft Mainlust in Viereth eine öffentliche Veranstaltung hinsichtlich der Flurbereinigung Viereth statt. |
| - | Am 15.11.2025 fand der Feldgeschworenentag im Landkreis Bamberg statt. Für 60 Jahre ehrenamtliche Tätigkeit als Feldgeschworener wurde Herr Ewald Mühlich aus Viereth geehrt. |
| - | Am Volkstrauertag fand auch die Gedenkveranstaltung in Viereth und Trunstadt statt. Ein herzliches Dankeschön erging an alle Akteure, die an den Veranstaltungen teilgenommen bzw. diese vorbereitet haben, ein herzliches Dankeschön auch an die Reservistenkameradschaft Viereth und Trunstadt sowie die jeweiligen Blaskapellen für die feierliche Umrahmung. |
| - | Am 18.11. und 25.11.2025 fanden die jeweiligen Bürgerversammlungen in der Gemeinde Viereth-Trunstadt statt. |
| - | Am kommenden Wochenende (1. Adventswochenende) findet wieder die traditionelle Eröffnung der Krippe in Viereth sowie der Advents- und Weihnachtsmarkt in Trunstadt statt. Herzliche Einladung erging an den Gemeinderat. |
| - | Am 13.12.2025 findet auf dem Dorfplatz in Viereth erstmalig ein Weihnachtsmarkt statt, der von den Ortsvereinen Viereth und den Krippenfreunden Viereth organisiert wird. Die Krippenfreunde Viereth feiern bei dieser Veranstaltung auch ihr 25-jähriges Jubiläum. |
| TOP 02 | Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Trunstadt auf der Flur-Nr. 701/4 und 701/5 der Gemarkung Trunstadt; Allgemeine Information zum Planungsstand, zur Vorbereitung der Ausschreibung und Sachbericht durch Herrn Architekten Rosbigalle zur Vorbereitung der Ausschreibung und Sachbericht durch Herrn Architekt Rosbigalle |
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte 1. Bürgermeisterin Regina Wohlpart Herrn Architekten Rosbigalle, der dem Gemeinderat das Bauvorhaben „Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die FFW Trunstadt“ in der heutigen Gemeinderatssitzung erläuterte. Letztmalig fand eine Vorstellung der Projektierung des Neubaus der FFW Trunstadt in der Gemeinderatssitzung am 17.03.2025 unter dem Tagesordnungspunkt 2 statt. Zwischenzeitlich wurden seitens der Gemeindeverwaltung im Benehmen mit dem Architekturbüro Rosbigalle, den jeweiligen Fachplanern für die Einzelgewerke und mit den Feuerwehrführungskräften der FFW Trunstadt die weiteren Planungsschritte und vorbereitenden Maßnahmen hinsichtlich der Vorbereitung der baulichen Umsetzung und Realisierung des Projektes eingeleitet.
In der heutigen Gemeinderatssitzung stellte Herr Rosbigalle unter anderem auch die jeweiligen Werkspläne für die einzelnen Baubereiche vor (Sanitär- und Elektroarbeiten). Aufgrund des vorliegenden Bauzeitenplans (Stand: 23.07.2025) ist beabsichtigt, dass im 2. Quartal 2026 mit den Bauarbeiten (Rohbauarbeiten) begonnen wird. Derzeit befindet man sich in der Vorbereitung für die Erstellung des Leistungsverzeichnisses und der damit verbundenen Ausschreibung des Gewerkes Rohbau- / Baumeisterarbeiten. Nach dem jetzigen Planungs- und Verfahrensstand ist davon auszugehen, dass noch im Dezember das Los der Rohbauarbeiten öffentlich (voraussichtlich beschränkt) ausgeschrieben wird und noch im Februar 2026 der Vergabebeschluss im Gemeinderat getätigt wird. Im Anschluss an die stattgefundenen Rohbauarbeiten werden sich dann die weiteren Baugewerke anschließen. Nach dem jetzigen Bauzeitenplan wird davon ausgegangen, dass die Baumaßnahme im 2. Quartal 2028 abgeschlossen ist und dann das neue Feuerwehrhaus durch die FFW Trunstadt bezogen wird und für die Sicherstellung des Brandschutzes und Rettungsdienstes zur Verfügung steht.
Im Rahmen des Sitzungsvortrages erfolgte auch noch einmal eine kurze Ausführung hinsichtlich der geplanten Erschließung des Feuerwehrhauses und der damit verbundenen Gestaltung der Außenanlagen. Für die vorbereitenden Untersuchungen wurde bereits das Ingenieurbüro Wolf aus Bamberg, Herr Ingenieur Bittel, herbeigezogen, der für die Außenanlagen die Planunterlagen vorbereitet und die erste Kostenschätzung ausarbeitet. Die Beauftragung des Ingenieurbüros Wolf erfolgt dann in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen nach der Vorlage der zu erwartenden Honorarkosten, die sich aus der Kostenschätzung / Kostenermittlung ergeben.
Erörtert wurde in der Gemeinderatssitzung auch die Installation einer PV-Anlage auf der Fahrzeughalle. Die PV-Anlage hat eine Leistung von 29,12 kWp und einen Batteriespeicher mit 16,56 kWh. Die Kosten der PV-Anlage belaufen sich auf 25.870,63 Euro netto, Mehrwertsteuer fällt nicht an. Vom Planungsbüro für Elektrotechnik „E-Plan GmbH“ liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor, wonach sich die Amortisationsdauer auf rund 3 Jahre + 8 Monate beläuft.
Der Sachvortrag dient dem Gemeinderat zur Kenntnisnahme.
| TOP 03 | Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 BauGB für die Gemarkung Viereth, Gemeinde Viereth-Trunstadt "Fröschgasse", Flur-Nr. 235 (ganz) sowie Flur-Nr. 237 und Flur-Nr. 247/46 (Teilfläche) der Gemarkung Viereth |
| TOP 03 A | Beschluss über die Änderung des räumlichen Geltungsbereiches der Verfahrensgebiete der Einbeziehungssatzung "Fröschgasse" |
Beschluss:
Der Gemeinderat von Viereth-Trunstadt beschließt, den Aufstellungsbeschluss zur Einbeziehungssatzung „Fröschgasse“ vom 28.04.2025 zu ergänzen. Eine Teilfläche des Grundstückes mit der Flur-Nr. 237 der Gemarkung Viereth soll daher in den Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung aufgenommen werden. Die Aufnahme der Teilfläche dieses Grundstückes ist erforderlich, um Teilbereiche der festgesetzten Ausgleichsflächen zu realisieren.
Die Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses ist durch die Gemeindeverwaltung ortüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 15 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| TOP 03 B | Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB |
Beschluss:
Der Gemeinderat von Viereth-Trunstadt nimmt Kenntnis von dem Planentwurf zur Einbeziehungssatzung "Fröschgasse, Flur-Nr. 235 (ganz) sowie Flur-Nrn. 237 und 245/46 (Teilflächen)", Gemarkung Viereth, Gemeinde Viereth-Trunstadt.
Der Gemeinderat von Viereth-Trunstadt billigt den von der BFS+ GmbH, Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg ausgearbeiteten Planentwurf (landschaftspflegerischer Begleitplan durch Landschaftsarchitektin Nisslein, Höchstadt-Aisch) mit Begründung in der Fassung vom 24.11.2025.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden richten sich nach § 34 Abs. 6 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB und § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB. Demnach kann von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung und von einer Umweltprüfung abgesehen werden.
Mit der vorstehend bezeichneten Planfassung ist das Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB (§ 4a Abs. 2 BauGB) durchzuführen. Die vorliegende Planfassung vom 24.11.2025 ist hierzu nach Maßgabe des §4a Abs. 2 BauGB auf die Dauer 1 Monats öffentlich auszulegen. Die Auslegung ist ortsüblich bekannt zu machen und mit dem Hinweis zu versehen, dass jedermann Bedenken oder Anregungen zu dem Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen kann.
Die Auslegung wird weiterhin mit dem Hinweis versehen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde Viereth-Trunstadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Entwurfes der Einbeziehungssatzung "Fröschgasse, Flur-Nr. 235 (ganz) sowie Flur-Nrn. 237 und 245/46 (Teilflächen)", Gemarkung Viereth, Gemeinde Viereth-Trunstadt, nicht von Bedeutung ist.
Die Verwaltung und das Planungsbüro werden beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB im gemeinsamen Verfahren gemäß § 4a Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der Planentwurf inkl. Begründung ist auf der Homepage der Gemeinde Viereth-Trunstadt zur Verfügung zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 15 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| TOP 04 | Hier wurde ein Bauantrag behandelt und zugestimmt. |
| TOP 05 | Hier wurde ein Bauantrag behandelt und zugestimmt. |
| TOP 06 | Beschlussfassung über die Festsetzung der Aufwandsentschädigung für Wahlvorstände, Briefwahlvorstände und Wahlausschuss für die Kommunalwahl 2026 |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachvortrag und beschließt, die Aufwandsentschädigungen für die Mitglieder der Wahlvorstände, der Briefwahlvorstände und des Wahlausschusses für die Kommunalwahl am 08.03.2026 sowie eine ggf. erforderliche Stichwahl am 22.03.2026 wie folgt festzusetzen:
Die bisherigen Entschädigungsregelungen werden durch diesen Beschluss ersetzt.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 14 |
| Nein-Stimmen: | 1 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| TOP 07 | Bücherei in der Gemeinde Viereth-Trunstadt; Beratung und ggf. Beschlussfassung über die Umgestaltung der Räume der Gemeindebücherei und Schaffung von Räumlichkeiten im Ort Viereth |
Letztmalig wurde die Umgestaltung bzw. Schaffung von neuen Räumlichkeiten für die Gemeindebücherei und der gemeindlichen Jugendarbeit in der Gemeinderatssitzung am 29.09.2025 unter dem Tagesordnungspunkt 3 beraten. In der damaligen Sitzung wurde aus der Mitte des Gemeinderates vorgeschlagen, weitere Gespräche mit der Katholischen Kirchenverwaltung in Viereth zu führen, ob nicht unter anderem die Möglichkeit besteht, dass weiterhin die Bücherei im Pfarrhaus in Viereth im Erdgeschoss verbleibt und ggf. im 1. OG die vorhandenen Räumlichkeiten für die gemeindliche Jugendarbeit mit genutzt werden können. Des Weiteren sollte auch geprüft werden, ob ggf. Fördermittel seitens der Regierung von Oberfranken für die Umfunktionierung des sogenannten „Prosser-Hauses“ in der Hauptstraße in Viereth zur Bücherei in Aussicht gestellt werden.
Im Nachgang auf die damals stattgefundene Gemeinderatssitzung hat die Gemeindeverwaltung mit der Regierung von Oberfranken sowie auch mit der Katholischen Kirchenstiftung Viereth und dem Erzbischöflichen Ordinariat Gespräche geführt. Das Gespräch mit der Regierung von Oberfranken – Städtebauförderung – Herrn Mohnkorn fand bereits am 02.10.2025 und das Gespräch mit der Katholischen Kirchenstiftung Viereth im Beisein von Frau Kaiser am 16.10.2025 statt.
1. Gespräch mit der Regierung von Oberfranken
Seitens der Regierung von Oberfranken, Fachbereich Städtebauförderung, wurde durch Herrn Mohnkorn im Rathaus eine positive Förderperspektive in Aussicht gestellt. Demnach bestehen grundsätzlich Fördermöglichkeiten für die Weiterentwicklung des „Prosser-Hauses“. Auf dieser Grundlage kann nun eine Nutzungskonzeption für die gemeindliche Liegenschaft erarbeitet und dann der Regierung vorgelegt werden. Laut der Regierung von Oberfranken, Herrn Mohnkorn, werden die förderfähigen Investitionskosten bis zu 80% gefördert.
| Gegenstand dieser Konzeption sind insbesondere: | |
| - | Integration der Gemeindebücherei, |
| - | Schaffung von Räumlichkeiten für die Jugendarbeit |
| - | sowie die Entwicklung eines Kommunikations- bzw. Begegnungszentrums für die Gemeindebürger im Rahmen des Betriebes der Bücherei |
2. Gespräch mit der Katholischen Kirchenstiftung Viereth
In einem weiteren Abstimmungstermin wurde die derzeitige Nutzung der Bücherei im Kellergeschoss des Pfarrhauses erörtert. Die Kirchenstiftung teilte mit, dass sämtliche Baumaßnahmen wie Umbauten, Maßnahmen zur Barrierefreiheit oder sonstige Änderungen am Gebäude im Falle einer Fortführung des Standortes vollständig von der Gemeinde zu tragen wären. Ein Miet- oder Pachtzins wird für die Nutzung des Gebäudes nicht erhoben.
Allerdings hätte die Gemeinde dauerhaft die laufenden Betriebskosten zu übernehmen, darunter insbesondere Heizung, Strom und ggf. Grundsteuer. Die voraussichtlichen monatlichen Betriebskosten würden sich auf rund 700,- Euro belaufen. Bei einer Nutzung des Gebäudes bedarf es noch einer weiteren Abstimmung mit der Katholischen Kirchenstiftung Viereth und einer schriftlichen Vereinbarung. Die Pflege der Außenanlagen wird dann an die Gemeinde Viereth-Trunstadt übertragen.
Beschluss:
Ein Beschluss zu diesem Tagesordnungspunkt wurde aufgrund der Beratung im Gemeinderat nicht getätigt. In einem weiteren Verfahrensschritt soll noch das Büchereiteam in die Vorplanung mit eingebunden werden. Diesbezüglich soll mit dem Büchereiteam eine Ortseinsichtnahme im Pfarrhaus in Viereth sowie auch im „Prosser-Haus“ vorgenommen werden. Des Weiteren wurde aus der Mitte des Gemeinderats auch der Wunsch geäußert, dass sich auch der Gemeinderat die Räumlichkeiten im Pfarrhaus (Keller und Erdgeschoss) im Rahmen einer Ortseinsichtnahme anschaut. Nach der durchgeführten Ortseinsichtnahme erfolgt dann eine erneute Beratung und ggf. Beschlussfassung in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen im Jahr 2026.
Dem Gemeinderat zustimmend zur Kenntnisnahme.
| TOP 08 | Stiftungsmittelausschüttung der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Bamberg; Beratung und Beschluss über die Verwendung der Mittelausschüttung in der Gemeinde Viereth-Trunstadt |
Mit Schreiben vom September 2025, Posteinlauf bei der Gemeinde Viereth-Trunstadt am 01.10.2025, hat die Sparkasse Bamberg der Gemeinde Viereth-Trunstadt mitgeteilt, dass auch die Gemeinde Viereth-Trunstadt im Rahmen der Stiftungsmittelausschüttung aus der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Bamberg mit einem Gesamtbetrag in Höhe von 358,11 Euro begünstigt wird. Laut Mitteilung der Sparkasse konnten in diesem Jahr insgesamt 85 Zweckempfänger von den Fördermitteln der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Bamberg profitieren. Die Mittel selbst werden aus dem Stiftungszwecke anonymer Stiftungen in der Stiftergemeinschaft bereitgestellt. Hier ist auch definiert, dass die Jugend- und Altenhilfe, Kinder in vorschulischen Einrichtungen, der Sport sowie das bürgerschaftliche Engagement in Trunstadt über die Gemeinde Viereth-Trunstadt gefördert werden. Die Stiftungsmittel in Höhe von 358,11 Euro sind somit zweckgebunden und sollen für den oben benannten Förderbereich im Ort Trunstadt bereitgestellt werden.
In der heutigen Gemeinderatssitzung geht es darum, für welchen Bereich die Stiftungsmittel bereitgestellt werden bzw. für welche Einrichtungen und Institutionen dann die vorliegenden Stiftungsmittel in gesamter Höhe bzw. in einzelnen Teilbereichen berücksichtigt werden.
Von 1. Bürgermeisterin Regina Wohlpart wurde im Rahmen des Sitzungsvortrages vorgeschlagen, dass die ausgeschütteten Stiftungsmittel in Höhe von 358,11 Euro für die Anschaffung eines Geräteschuppens für die Grundschule in Trunstadt verwendet werden. Seitens des Elternbeirates, der Schulleitung sowie auch der Betreuer des Kinderhortes wurde der Wunsch geäußert, dass im Pausenbereich ein kleiner Holz-/Geräteschuppen errichtet wird, wo dann die Spielmaterialien / Spielzeug für die Schul- und Hortkinder in den Pausen bzw. Betreuungszeiten dann eingelagert werden und zur Verfügung stehen.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sitzungsvortrag und stimmt dem Vorschlag der 1. Bürgermeisterin Regina Wohlpart zu. Die ausgeschütteten Stiftungsmittel in Höhe von 358,11 Euro sollen demnach für die Errichtung / Beschaffung eines kleinen Geräteschuppens für die Unterbringung der Spielzeuge und Gerätschaften im Pausenhof der Grundschule in Trunstadt verwendet werden.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 15 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| TOP 09 | Hier erfolgten Anfragen und Mitteilungen aus der Mitte des Gemeinderates. |
Ein nichtöffentlicher Sitzungsteil schloss sich an.