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Mitteilungsblatt der Gemeinde Viereth-Trunstadt
Ausgabe 25/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Einbeziehungssatzung "Fröschgasse", Fl. Nr. 235 (ganz) sowie Fl. Nrn. 237 und 245/46 (Teilflächen) Gemarkung Viereth, Gemeinde Viereth-Trunstadt, Lkrs. Bamberg

Bekanntmachung über die Planaufstellung sowie über die Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat von Viereth-Trunstadt hat in seiner Sitzung vom 28.04.2025 beschlossen, für das Gebiet "Fröschgasse" hinsichtlich der Flurnummer 235 sowie einer Teilfläche der Flurnummer 245/46, Gemarkung Viereth, Gemeinde Viereth-Trunstadt, eine Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB aufzustellen. Eine Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses wurde in der Sitzung des Gemeinderates Viereth-Trunstadt am 24.11.2025 beschlossen (Aufnahme einer Teilfläche des Grundstücks Fl. Nr. 237).

Durch die Satzung wird die durch die bauliche Nutzung der angrenzenden Bereiche geprägte Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Gemeindeteil Viereth einbezogen.

Bei der Aufstellung der Satzung ist gem. § 34 Abs. 6 BauGB das vereinfachte Verfahren nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 2 und 3 BauGB anzuwenden. Dabei ist der Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Im vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs. 3 BauGB gilt, dass von der Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4), dem Umweltbericht (§ 2a), von der Angabe welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind (§ 3 Abs. 2 Satz 2) sowie von der zusammenfassenden Erklärung (§ 10 Abs. 4) und der Regelung über die Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen (§ 4c) abgesehen wird.

Es sollen Flächen am Südwestrand von Viereth der vorhandenen Wohnbauflächen als Allgemeines Wohngebiet "WA" ausgewiesen werden.

Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke der Gemarkung Viereth Fl. Nr. 235 (ganz) sowie Fl. Nrn. 237 und 245/46 teilweise. Eine Teilfläche des Grundstücks Fl. Nr. 245/46 wird dabei für die Erschließung des eigentlichen Planungsgrundstückes (Fl. Nr. 235) benötigt.

Neben dem eigentlichen Planungsgrundstück auf im östlichen Bereich des Grundstücks Fl. Nr. 235 wird auf einer weiteren westlichen Teilfläche des Grundstücks Fl. Nr. 235 sowie auf einer Teilfläche der Fl. Nr. 237 eine Ausgleichsfläche für den Eingriff festgesetzt. Entwicklungsziel ist eine Streuobstwiese.

Der Planentwurf mit der Bezeichnung "Einbeziehungssatzung 'Fröschgasse, Fl. Nr. 235 (ganz) sowie Fl. Nrn. 237 und 245/46 (Teilflächen)', Gemarkung Viereth, Gemeinde Viereth-Trunstadt", erstellt von der BFS+ GmbH, Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg (landschaftspflegerischer Begleitplan durch Landschaftsarchitektin Nisslein, Höchstadt-Aisch), wurde vom Gemeinderat von Viereth-Trunstadt am 24.11.2025 in der Fassung vom 24.11.2025 gebilligt.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden richtet sich nach § 34 Abs. 6 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB und § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB.

Demnach kann von einer frühzeitigen Beteiligung abgesehen werden.

Der Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 gem. § 4 a Abs. 2 BauGB wird im gemeinsamen Verfahren durchgeführt. Bei dem vorliegenden Bebauungsplan-Verfahren handelt es sich um eine einfache Fallgestaltung mit einer ausreichenden Auslegezeit von 1 Monat. Da der Auslegezeitraum in die Weihnachtsferien fällt, wird dieser allerdings entsprechend verlängert.

Der so bezeichnete Planentwurf mit Begründung wird dementsprechend in der Fassung vom 24.11.2025 in der Zeit

vom 15. Dezember 2025 bis einschließlich 26. Januar 2026

auf der Homepage der Gemeinde Viereth-Trunstadt unter www.viereth-trunstadt.de §3Abs.2Satz 1 und Satz 5 BauGB zur Einsicht veröffentlicht.

Zusätzlich liegt der Planentwurf in diesem Zeitraum im Rathaus der Gemeinde Viereth-Trunstadt, im Bauamt Zimmer 4, Weiherer Straße 6, 96191 Viereth-Trunstadt während der Dienststunden (Montag bis Freitag 08.00 – 12.00 Uhr und Donnerstag 14.00 – 18.00 Uhr) zur Einsicht als "andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit" gemäß §3Abs.2Satz2BauGB öffentlich aus.

Stellungnahmen sollen während dieser Frist elektronisch an die Emailadresse: bauamt@viereth-trunstadt.de und bei Bedarf in Textform an die Gemeinde Viereth-Trunstadt, Weiherer Straße 6, 96191 Viereth-Trunstadt oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die "Einbeziehungssatzung 'Fröschgasse, Fl. Nr. 235 (ganz) sowie Fl. Nrn. 237 und 245/46 (Teilflächen)', Gemarkung Viereth, Gemeinde Viereth-Trunstadt" unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Entwurfes der "Einbeziehungssatzung 'Fröschgasse, Fl. Nr. 235 (ganz) sowie Fl. Nrn. 237 und 245/46 (Teilflächen)', Gemarkung Viereth, Gemeinde Viereth-Trunstadt" nicht von Bedeutung ist.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet unter www.viereth-trunstadt.de eingestellt.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DGSVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt "Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren", das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Gemeinde Viereth-Trunstadt