In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zur Zeit werden daher in allen Gemeinden Bayerns Vorschlaglisten erarbeitet, aus denen dann durch eine beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird. Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden. Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen. Die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen finden Sie auszugsweise als Anlage zu diesem Schreiben.
Sie können Ihre Vorschläge bis zum 17.03.2023 schriftlich an uns richten oder bei folgender Stelle persönlich abgeben: Gemeinde Viereth-Trunstadt – Rathaus – Weiherer Straße 6, 96191 Viereth-Trunstadt, 1. Stock, Zimmer 8.
Bewerbungen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für Schöffen liegen ab Montag, den 13.02.2023 im Rathaus Viereth, Weiherer Straße 6, 96191 Viereth-Trunstadt im Einwohnermeldeamt zur Abholung bereit.
Familienname, Geburtsname, Vornamen, Familienstand, Geburtsdatum und Geburtsort, Beruf, Staatsangehörigkeit, Straße und Hausnummer und ggf. Zeiten früherer Schöffentätigkeit.
Allgemeine Information zum Schöffenamt erhalten Sie über den nachfolgenden Link: www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/
.....Anlage (Auszug aus der Schöffenbekanntmachung vom 27.10.2022...)