Die Vorsitzende eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest.
TOP 01 Allgemeiner Bericht der 1. Bürgermeisterin
| • | Seitens 1. Bürgermeisterin Regina Wohlpart ergingen die Neujahrsglückwünsche an die Mitglieder des Gemeinderates. |
| • | Allgemeine Information zur derzeit laufenden Spendenaktion zur Beschaffung eines Klettergerüstes in der Gemeinde Viereth-Trunstadt. |
| • | Allgemeine Spendenaktion für das Kinderhospiz Bamberg; im Rahmen der Durchführung der Adventskalender in der Gemeinde Viereth-Trunstadt wurden 3.828,25 EURO an Spenden sowie 1.575,- EURO für den parallel dazu verlaufenden Kerzenverkauf in der Gemeinde Viereth-Trunstadt eingenommen, die zwischenzeitlich an das Kinderhospiz Bamberg übergeben wurde. Seitens 1. Bürgermeisterin Regina Wohlpart erging ein herzlicher Dank an alle Mitwirkenden bei der Spendenaktion sowie den einzelnen Spendern. |
| • | Im Januar fand die Jahreshauptversammlung der Reservistenkameradschaft Trunstadt mit Neuwahlen der Vorstandschaft statt. Erster Vorstand der Reservistenkameradschaft Trunstadt ist weiterhin Philipp Mohr. Seitens des Gemeinderates und 1. Bürgermeisterin Regina Wohlpart erging ein recht herzliches Dankeschön an die Reservistenkameradschaft für das gezeigte Engagement in der Gemeinde sowie an alle Mitglieder der Vorstandschaft für die Ausübung des Ehrenamtes. |
TOP 02 Tekturplan im Zusammenhang mit der Errichtung / dem Bau eines Gartenhauses auf der Flur-Nr. 980/8 der Gemarkung Viereth, Schulstr. 9 in 96191 Viereth-TrunstadtAntragsteller: Herr Jochen Schilling, Schulstr. 9 in 96191 Viereth-Trunstadt
Bereits in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Viereth-Trunstadt am 19.09.2022 unter dem Tagesordnungspunkt 6 wurde der Antrag auf Bau eines Gartenhauses auf der Flur-Nr. 980/8 der Gemarkung Viereth, Schulstr. 9 in 96191 Viereth-Trunstadt, Bauantragsteller Herr Jochen Schilling, Schulstr. 9 in 96191 Viereth-Trunstadt beraten und dem vorliegenden Baugesuch zugestimmt.
Das Bauvorhaben befindet sich im Bebauungsplangebiet „Mühlleite“. Gegenüber den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist eine Bebauung an der südöstlichen Seite des Grundstückes vorgesehen. Hier befindet sich im Bebauungsplan kein Baurahmen. Der Bauherr beantragte damals eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Da der Bau auch nicht den Festsetzungen eines an sich verfahrensfreien Vorhabens nach Art. 57 BayBO entspricht, sind hierfür Abstandsflächen einzuhalten. Da diese nicht auf dem eigenen Grundstück zum Liegen kommen, ist eine Abstandsflächenübernahme vom Eigentümer des Nachbargrundstücks erforderlich. Im Rahmen der Bauantragssachbearbeitung bzw. Vorbereitung der Baugenehmigung durch das Landratsamt Bamberg (Bauaufsichtsbehörde) wurde Herrn Jochen Schilling aufgetragen eine Umplanung am geplanten Gartenhaus vorzunehmen.
Damit die Abstandsflächen gemäß der Bayerischen Bauordnung eingehalten werden, unter anderem auch auf dem angrenzenden Nachbargrundstück, wurde das Gartenhaus vom Bauantragssteller umgeplant und die neuen Planunterlagen der Gemeindeverwaltung vorgelegt.
Die Nachbarunterschriften für die Errichtung eines neuen Gartenhauses wurden eingeholt und seitens der Nachbarn die Zustimmung erteilt. Des Weiteren liegt eine Erklärung vom angrenzenden Nachbarn Herrn Mathias Parma vor, dass die Abstandsflächen auf seinem Grundstück im Rahmen der Errichtung des Gartenhauses übernommen werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Tekturplan im Zusammenhang mit der Errichtung eines Gartenhauses auf der Flur-Nr. 980/8 der Gemarkung Viereth, Schulstr. 9 in 96191 Viereth-Trunstadt und stimmt diesem zu. Gleichzeitig werden die beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes (hierzu Beiblatt zum Bauantrag vom 26.07.2022) erteilt.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 13 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
TOP 03 Bauantrag auf Abbruch von einem bestehenden Anbau (Wohngebäude) und Neubau eines Wohngebäudes mit 2 Wohneinheiten (Anbau an einem bestehenden Nebengebäude) auf der Flur-Nr. 35 und 36 der Gemarkung Viereth, Röthenweg 6 in 96191 Viereth-TrunstadtAntragstellerin: Frau Rita Hofmann, Trosdorfer Hauptstr. 19 in 96120 Bischberg
Die Bauantragstellerin Frau Rita Hofmann, Trosdorfer Hauptstr. 19 in 96120 Bischberg hat einen Bauantrag auf Abbruch von einem bestehenden Anbau (Wohngebäude) und Neubau eines Wohngebäudes mit 2 Wohneinheiten (Anbau an einem bestehenden Nebengebäude) auf der Flur-Nr. 35 und 36 der Gemarkung Viereth, Röthenweg 6 in 96191 Viereth-Trunstadt der Gemeindeverwaltung vorgelegt. Das Bauvorhaben selbst befindet sich im Altdorfbereich im Ort Viereth.
Im Bauantrag wurde eine Abweichung von den Vorschriften der Bayerischen Bauordnung beantragt.
Folgende Abweichung wird demnach beantragt:
Art. 6 Abs. 2 BayBO
Abstandsflächen sowie Abstände nach Art. 28 Abs. 1 Nr. 1 und Art. 30 Abs. 2 müssen auf dem Grundstück selbst liegen. Sie dürfen auch auf öffentlichen Verkehrs-, Grün- und Wasserflächen liegen, jedoch nur bis zu deren Mitte.
Beantragte Befreiung:
Die Abstandsflächen von der Giebelseite des geplanten Wohnhauses ragen auf der Nord-/Ost-Seite über die Straßenmitte hinaus. Überschreitung um max. 1,46 m. Die Abstandsflächen auf dieser Seite liegen jedoch vollständig auf der Straße (Flur-Nr. 33/2 der Gemarkung Viereth).
Eine Befreiung von Art. 6 Abs. 2 wird somit beantragt.
Begründung:
Die Bauherrin Rita Hofmann möchte das bestehende Wohnhaus abreißen und durch ein neues 2-Familien-Wohnhaus ersetzen. Eine Sanierung vom bestehenden Wohnhaus ist aufgrund der maroden Bausubstanz wirtschaftlich nicht vertretbar. Der „neue“ Giebel vom geplanten Wohnhaus wird an der gleichen Stelle wie der ehemalige Giebel angeordnet. Allerdings ist der Neubau mit einer Breite von 9,99 m geplant. Der „Altbau“ hat lediglich eine Breite von 7,83 m. Im geplanten Wohnhaus sollen 2 Wohneinheiten entstehen. Um ausreichend Wohnraum zu schaffen, wurde die Hausbreite von 9,99 m gewählt. Der Altbau hat ebenfalls ein Erdgeschoss, Obergeschoss und Dachgeschoss mit gleicher Dachneigung.
Die Bauherrin Rita Hofmann wünschte bei der Planung des Wohnhauses (mit 2 Wohneinheiten) eine qualitativ bessere Nutzung des Wohngebäudes und des Grundstückes. Aus diesem Grund ist die oben genannte Abweichung zur Bayerischen Bauordnung entstanden.
Aus Sicht der Gemeindeverwaltung fügt sich das neue Wohnhaus in die Umgebungsbebauung im Altdorfbereich in Viereth ein. Nach der Stellplatzsatzung der Gemeinde Viereth-Trunstadt müssen auf dem Grundstück für die Errichtung von 2 Wohneinheiten insgesamt 4 Kraftfahrzeugstellplätze nachgewiesen werden. Aufgrund der Grundstücksgröße können die Stellplätze auf dem Grundstück / den Grundstücken angelegt und nachgewiesen werden.
Laut den vorliegenden Bauantragsunterlagen wurde eine Nachbarbeteiligung durchgeführt. Die Nachbarunterschriften liegen vor bzw. wurde deren Zustimmung erteilt.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bauantrag auf Abbruch von einem bestehenden Anbau (Wohngebäude) und Neubau eines Wohngebäudes mit 2 Wohneinheiten (Anbau an einem bestehenden Nebengebäude) auf der Flur-Nr. 35 und 36 der Gemarkung Viereth, Röthenweg 6 in 96191 Viereth-Trunstadt und stimmt diesem zu. Die Zustimmung von der beantragten Abweichung von den Vorschriften der Bayerischen Bauordnung wird erteilt.
Da die Abstandsflächen des Wohnhausneubau an der Giebelseite des geplanten Objektes auf der Nord/Ost-Seite über die Straßenmitte hinausragen ist im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens seitens des Landratsamtes Bamberg der angrenzende Grundstücksnachbar der Flur-Nr. 32 der Gemarkung Viereth im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zu beteiligen bzw. anzuhören.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 12 |
| Nein-Stimmen: | 1 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
TOP 04 Satzung über die Herstellung von Stellplätzen und deren Ablösung der Gemeinde Viereth-Trunstadt (Stellplatzsatzung);Beschlussfassung
Im Rahmen des Sitzungsvortrages wurden noch einige Anmerkungen hinsichtlich der inhaltlichen Änderung des Satzungsentwurfes seitens des Gemeinderates getätigt. Diese sind im Satzungsentwurf noch mit zu berücksichtigen und sind auch Grundlage für die in der heutigen Sitzung getätigte Beschlussfassung. U.a. sind folgende Änderungen noch in der Satzung zu berücksichtigen:
| • | § 2 Hinweis, dass die angelegten Stellplätze auf Dauer zu erhalten sind |
| • | § 8 Ablöse der Stellplatz- und Garagenbaupflicht; in Absatz 3 wird die Ablösesummen von 4.000 EURO auf 5.000 EURO geändert. |
| • | Änderung in der Anlage 3 zu Pkt. 1.4 wären folgende Änderungen vorzunehmen: |
|
| 1 Stpl. je Wohnung / Haus bis 50 m² Wohnfläche, bei Überschreiten der Wohnfläche von 50 m² dann 2 Stpl. je Wohnung / Haus. |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sitzungsvortrag und beschließt die Satzung über die Herstellung von Stellplätzen und deren Ablösung der Gemeinde Viereth-Trunstadt (Stellplatzsatzung vom 22.01.2024). Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Gemeinde Viereth-Trunstadt in Kraft. Gleichzeitig tritt die Stellplatzsatzung vom 01.11.2012 außer Kraft.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 13 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
TOP 05 Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes;Öffentliche Widmung gemäß Art. 6 BayStrWG für den Bereich:
1. Neues Baugebiet "Schloßleite" in Trunstadt - Erschließungsstraße
2. Fußweg im Bereich des neuen Baugebietes "Schloßleite"
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt gemäß Art. 6 BayStrWG folgende Straße als Ortsstraße (Erschließungsstraße) zu widmen. Die Widmung gilt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Gemeinde Viereth-Trunstadt als bekanntgegeben.
Folgende Straße wird demnach als Orts- und Erschließungsstraße nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz gewidmet:
1. „Schloßleite“, Flur-Nr. 450, 450/4 und 450/36 der Gemarkung Trunstadt
A
| nfangspunkt: | Schnittpunkt Kreuzungsbereich der Bergstraße Trunstadt, Flur-Nr. 147/16 der Gemarkung Trunstadt |
| Endpunkt: | Schnittpunkt Kreuzungsbereich der Bergstraße Trunstadt, Flur-Nr. 147/16 der Gemarkung Trunstadt |
| Gesamtlänge: | 417 m |
| Baulastträger: | Gemeinde Viereth-Trunstadt |
| Grund: | Im Rahmen der Ausweisung des neuen Baugebietes „Schloßleite“ in Trunstadt wurde die Erschließungsstraße erstmalig als Ortsstraße errichtet und ausgebaut. Es erfolgt die erstmalige Widmung der Straße. |
2. Fußweg im Bereich des Baugebietes „Schloßleite“ auf der Flur-Nr. 450/8 und 450/38 der Gemarkung Trunstadt
| Anfangspunkt: | Südlich der Flur-Nr. 450/22 der Gemarkung Trunstadt |
| Endpunkt: | Nordöstlich der Flur-Nr. 450/8 zur Flur-Nr. 450/7 der Gemarkung Trunstadt |
| Gesamtlänge: | 119 m |
| Baulastträger: | Gemeinde Viereth-Trunstadt |
| Grund: | Im Rahmen der Straßenbaumaßnahme und Erschließung des Baugebietes „Schloßleite“ wurde der Fußweg erstmalig ausgebaut und errichtet. Es erfolgt die erstmalige Widmung des öffentlichen Fußweges. |
| Hinweis: | Der errichtete Fußweg auf der Flur-Nr. 450/8 und 450/38 der Gemarkung Trunstadt wird für Einsatz- und Rettungsfahrzeuge zur Befahrung im Einsatzfall freigegeben. |
Die oben aufgeführte Ortsstraße „Schloßleite“ und der neu errichtete Fußweg im Bereich des Baugebietes „Schloßleite“ werden zur Ortsstraße bzw. zum öffentlichen Fußweg gemäß Art. 6 Abs. 1 BayStrWG gewidmet. Die Widmung der Ortsstraße „Schloßleite“ und des angrenzenden Fußwegs sind in das Bestandsverzeichnis von der Verwaltung einzutragen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 13 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
TOP 06 Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes;
Öffentliche Widmung gemäß Art. 6 BayStrWG für den neuen Geh- und Radweg auf der Flur-Nr. 2208/3 und 2208/11 der Gemarkung Viereth, nördlich des Angerweges in Angrenzung an den Main
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt gemäß Art. 6 BayStrWG folgende Flurnummer als Geh- und Radweg zu widmen. Die Widmung gilt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Gemeinde Viereth-Trunstadt als bekanntgegeben.
Folgender Geh- und Radweg wird nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz gewidmet:
1. Neu angelegter Rad- und Fußweg auf der Flur-Nr. 2208/3 und 2208/11 der Gemarkung Viereth im Bereich des Mains in Viereth
| Anfangspunkt: | Nördlich der Erschließungsstraße „Angerweg“, Flur-Nr. 972/43 der Gemarkung Viereth |
| Endpunkt: | Südlich der Flur-Nr. 2208/7 der Gemarkung Viereth, „Zollweg“ |
| Gesamtlänge: | 215 m |
| Baulastträger: | Gemeinde Viereth-Trunstadt |
| Grund: | Im Rahmen einer Fördermaßnahme wurde der neue Rad- und Gehweg angelegt und ausgebaut. Es erfolgt die erstmalige Widmung des Rad- und Fußweges. |
Der oben aufgeführte Rad- und Fußweg auf der Flur-Nr. 2208/3 und 2208/11 der Gemarkung Viereth wird zum öffentlichen Rad- und Fußweg gemäß Art. 6 Abs. 1 BayStrWG gewidmet. Die Widmung für den Rad- und Fußweg ist in das Bestandsverzeichnis von der Verwaltung einzutragen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 12 |
| Nein-Stimmen: | 1 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
TOP 07 Neubau eines Bürgerhauses mit Neugestaltung der Außenanlagen auf der Flur-Nr. 2368 der Gemarkung Viereth (Ort Weiher);
Allgemeine Information zum Verfahrensstand und Beschlussfassung über die Förderantragsstellung über das Förderprogramm "Dorferneuerung" oder alternativ mit dem Förderprogramm der Europäischen Union (ELER-Programm 2023 – 2027)
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachvortrag und beschließt den Verbleib im Förderprogramm des Amts für Ländliche Entwicklung. Dadurch wird auf eine Bewerbung um Fördermittel im Rahmen des ELER-Förderprogramms der Europäischen Union verzichtet.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 13 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
TOP 08 Neubau eines Bürgerhauses mit Dorfplatz in Weiher auf der Flur-Nr. 2368 der Gemarkung Viereth;
Vergabebeschluss über das Baugewerk "Bodenbelagsarbeiten"
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sitzungsvortrag und beschließt, dass die Arbeiten für die Bodenbelagsarbeiten im Dorfgemeinschaftshaus in Weiher an die Firma Fleischmann GmbH mit einer Auftragssumme in Höhe von 4.320,98 Euro (brutto, bei 5% Nachlass) vergeben werden. Das Angebot der Firma Fleischmann ist das wirtschaftlichste Angebot.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 13 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
TOP 09 Beschlussfassung über die durchgeführte örtliche Rechnungsprüfung und Stellungnahme der Gemeindeverwaltung für das Haushaltsjahr 2022
Die Einzelprüfungsfeststellungen wurden im Gemeinderat aufgrund der Niederschrift in die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Viereth-Trunstadt zur Kenntnis gegeben, die Stellungnahme der Verwaltung dient zur Kenntnis. Es wird diesbezüglich auf die Niederschrift und auf die schriftliche Beantwortung Bezug genommen (die als Anlage dem Beschlussbuch beigefügt ist).
Der Prüfungsbericht wird vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Herrn Gerhard Reus, als erledigt betrachtet. Die Beantwortung zu den Prüfungsfeststellungen sind hinreichend erfolgt. Die in der örtlichen Rechnungsprüfung gewonnenen Erkenntnisse sind in den nächsten Haushaltsjahren zu berücksichtigen bzw. umzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 13 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
TOP 10 Feststellung des Jahresrechnungsergebnisses der Gemeinde Viereth-Trunstadt für das Haushaltsjahr 2022 gemäß Art. 102 GO
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sitzungsvortrag und stelle das Jahresrechnungsergebnis der Gemeinde Viereth-Trunstadt für das Haushaltsjahr 2022 gemäß Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung fest. Überplanmäßige bzw. außerplanmäßige Ausgaben im Haushaltsjahr 2022 werden im Nachgang vom Gemeinderat gebilligt.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 13 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
TOP 11 Entlastung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 der Gemeinde Viereth-Trunstadt gemäß Art. 102 Abs. 1 GO
Beschluss:
Über den zuvor gefassten Beschluss über die Feststellung des Ergebnisses der Jahresrechnung 2022 machte sich der Rechnungsprüfungsausschuss die in der Jahresrechnung und im Prüfungsbericht enthaltenen Zahlen zu eigen. Zur Jahresrechnung der Gemeinde Viereth-Trunstadt für das Haushaltsjahr 2022 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.
1. Bürgermeisterin Regina Wohlpart und 2. Bürgermeister Hubert Ebitsch stimmten wegen persönlicher Beteiligung nicht mit ab. Den Sitzungsvortrag zu diesem Tagesordnungspunkt führte das dienstälteste Gemeinderatsmitglied Gerhard Reus.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 11 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 2 |
Ohne 1. Bürgermeisterin Regina Wohlpart und 2. Bürgermeister Hubert Ebitsch
TOP 12 Antrag der Katholischen Kirchenstiftung Trunstadt auf Gewährung eines Zuschusses für geplante Sanierungs- und Unterhaltsmaßnahmen an der Kirche Trunstadt
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachvortrag und beschließt eine Bezuschussung der Behebung von Sicherheitsmängeln in der Kirche Trunstadt in Höhe von 10 %, der Zuschuss wird auf maximal 1.243,58 € begrenzt.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 10 |
| Nein-Stimmen: | 3 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
TOP 13 Kirchweihen in der Gemeinde Viereth-Trunstadt im Jahr 2024;
Beratung und Beschlussfassung
Beschluss:
Kirchweih Trunstadt
Zur Kirchweih in Trunstadt werden analog zum Vorjahr 2023 die gleichen Schausteller zugelassen (Schaustellerfirma Späth). Die Kirchweih wird im Jahr 2024 wieder auf dem Sportplatzgelände in Trunstadt stattfinden. Zur Sicherstellung eines geordneten Betriebes und zur Unfallverhütung werden die straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen analog zum Vorjahr getroffen.
Kirchweih Viereth
Zur Kirchweih in Viereth werden analog zum Vorjahr 2023 die Schausteller zugelassen (Schaustellerfirma Späth und als örtlicher Gastronom/Gewerbetreibender die Firma Eichhorn, des Weiteren das Bayerische Rote Kreuz). Von Stefan Huthmann muss die Bereitstellung von Karussell und Schiffschaukel erfolgen. Die Kirchweih findet in diesem Jahr analog zum Vorjahr im Bereich der Weiherer Straße, auf dem neuen Dorfplatz und im Rathausumfeld statt. Die Bewirtung im Umgriff um das Rathaus und Organisation werden durch die Ortsvereine Viereth sichergestellt. Der Kirchweihbaum wird in diesem Jahr wieder im Bereich der Brauerei-Gaststätte Mainlust aufgestellt.
Weiterhin wird analog an den bereits beschlossenen Ausschankzeiten festgehalten, die sich wie folgt darstellen:
| Tag | Ausschank und Betrieb / h |
| Freitag | bis 02.00 Uhr |
| Samstag | bis 03.00 Uhr |
| Sonntag | bis 01.00 Uhr |
| Montag | bis 01.00 Uhr |
| Abstimmungsergebnis: | |
| Ja-Stimmen: | 13 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
TOP 14 Mitteilungen/Verschiedenes:Öffentlich
Allgemeine Informationen und Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates.
TOP 14 A Erneuerung der Steuerung der Sandwaschanlage auf der Kläranlage Trunstadt
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sitzungsvortrag und stimmt der Erneuerung / Beschaffung der Steuerung der SPS Kompaktanlage zu.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 13 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
TOP 14 B Erneuerung der Druckbehälter in der Trinkwasserversorgung
Im Gemeinderat bestand Einverständnis, dass die zwei Druckbehälter erneuert bzw. ausgetauscht werden.
Ein nichtöffentlicher Sitzungsteil schloss sich an.