Mit dem Grundsteuerbescheid vom 30.12.2024 haben Eigentümerinnen und Eigentümer, welche bisher noch keine Bankverbindung hinterlegt haben, ein SEPA-Lastschriftmandat erhalten. Wir bitten Sie, dieses auszufüllen und zeitnah an uns zurückzusenden. Die Grundsteuer 2025 wird in Vierteljahresbeträgen jeweils am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2025 zur Zahlung fällig.
Durch das Lastschriftverfahren stellen Sie sicher, dass Ihre Grundsteuerbeträge bequem und pünktlich abgebucht werden. So vermeiden Sie Fristenversäumnisse und daraus resultierende Mahngebühren und Säumniszuschläge.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!