| TOP 01 | Allgemeiner Bericht der 1. Bürgermeisterin |
| - | Seitens 1. Bürgermeisterin Regina Wohlpart ergingen die Neujahrsglückwünsche an die Mitglieder des Gemeinderates. Vorher fand noch ein Totengedenken zu Ehren der im letzten Jahr 2025 verstorbenen Bürgerinnen und Bürger in der Gemeinde Viereth-Trunstadt statt. |
| - | In den nächsten Wochen finden wieder sehr viele Vereinsversammlungen und Jahreshauptversammlungen und Jahreshauptversammlungen mit Neuwahlen bei den einzelnen Ortvereinen statt. Seitens 1. Bürgermeisterin Wohlpart erging der Dank an die einzelnen Vereine für ihr Engagement und auch an die einzelnen Mitglieder für die Übernahme der jeweiligen Ehrenämter, insbesondere in den Vorstandschaften. |
| - | Die Gemeinde Viereth-Trunstadt hat sich bei der Regierung von Oberfranken bzw. Oberfrankenstiftung für das Projekt „Modellkommune Demographie – Zentrum“ für den Bereich Pflege beworben. Laut Mitteilung der Oberfrankenstiftung wurde die Bewerbung der Gemeinde Viereth-Trunstadt berücksichtigt, so dass die Gemeinde Viereth-Trunstadt an dem Projekt in den nächsten Monaten teilnimmt. |
| - | Auch hinsichtlich des Hochwasserschutzes in der Gemeinde Viereth-Trunstadt wird die Gemeinde Viereth-Trunstadt in diesem Jahr mit dem Wasserwirtschaftsamt Kronach einzelne Studien in Auftrag geben. Insbesondere zum Thema „Kommunales Sturzflutrisikomanagement“ wird die Gemeinde Viereth-Trunstadt in der Förderung berücksichtigt. Des Weiteren findet noch in den nächsten Monaten eine Beratung zum Thema „Hochwasserschutz“ statt. |
| - | Neubau des Feuerwehrgerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Trunstadt; |
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| Hierzu erging Information, dass bereits die Rohbaumaßnahmen seitens der Gemeindeverwaltung und dem fachbegleitenden Architekturbüro ausgeschrieben wurden. Die Angebotseröffnung findet am 29.01.2026 statt, so dass bereits in der geplanten Gemeinderatssitzung am 23.02.2026 der Vergabebeschluss im Gemeinderat getätigt wird und mit den Baumaßnahmen voraussichtlich im April/Mai 2026 begonnen werden kann. |
| TOP 02 | Schulgebäude in Trunstadt, Fassadensanierung; erneute Beratung und Beschlussfassung |
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dass die Fassade an der Grundschule in Trunstadt mit sogenannten Steinplatten im unregelmäßigen Verbund (Rockpanel Woods-Collection) ausgeführt wird. Es wird hierbei die Nord-, Ost- und Westfassade in Steinplattenoptik ausgeführt, die Südfassade punktuell bei Bedarf. In einer Bauausschusssitzung im Februar 2026 wird sich der Bauausschuss mit der Farbgestaltung und der Verlegetechnik beschäftigen und hierüber Beschluss fassen, so dass die geplante Fassadensanierungsmaßnahme im März/April 2026 öffentlich ausgeschrieben wird. Die Umsetzung der Sanierungsmaßnahme erfolgt dann in den Sommerferien.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 15 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| TOP 03 | Bauantrag auf Wohnhausneubau mit Carport auf der Flur-Nr. 450/33 der Gemarkung Trunstadt, Schloßleite 13, 96191 Viereth-Trunstadt Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBO) |
Diente dem Gemeinderat zur Kenntnisnahme.
| TOP 04 | Bauantrag auf Wohnhausneubau mit Garage auf der Flur-Nr. 450/24 der Gemarkung Trunstadt, Schloßleite 6, 96191 Viereth-Trunstadt Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBO) |
Diente dem Gemeinderat zur Kenntnisnahme.
| TOP 05 | Bauantrag auf Errichtung eines kleinen Einfamilienhauses mit zwei Stellplätzen auf der Flur-Nr. 999/101 der Gemarkung Viereth, Am Viehbach 8 in 96191 Viereth-Trunstadt |
Dem Bauantrag wurde zugestimmt.
| TOP 06 | Bericht über die stattgefundenen Bürgerversammlungen in der Gemeinde Viereth-Trunstadt im Jahr 2025 gemäß Art. 18 GO |
Gemäß Art. 18 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung hat die 1. Bürgermeisterin mindestens einmal jährlich, auf Verlangen des Gemeinderates auch öfters, eine Bürgerversammlung zur Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten einzuberufen. Gemäß Art. 18 Abs. 4 GO müssen Empfehlungen aus der Bürgerversammlung innerhalb einer Frist von 3 Monaten vom Gemeinderat behandelt werden.
Die Bürgerversammlungen in der Gemeinde Viereth-Trunstadt wurden am Dienstag, den 18.11.2025 in Viereth und am Dienstag, den 25.11.2025 in Trunstadt abgehalten. Konkrete Empfehlungen und Anregungen bzw. Anträge an den Gemeinderat gemäß Art. 18 Abs. 4 GO lagen in den jeweiligen Bürgerversammlungen nicht vor.
Die einzelnen Hinweise und Wortmeldungen innerhalb der getätigten Bürgerversammlungen wurden in einem Protokoll festgehalten und dem Gemeinderat in der heutigen Gemeinderatssitzung auszugsweise zur Kenntnis gegeben.
| TOP 07 | Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes; Öffentliche Straßenwidmung gemäß Art. 6 BayStrWG für den Bereich "Bgm.-Schmitt-Platz" in Trunstadt, Flur-Nr. 701/6 der Gemarkung Trunstadt |
Die Erschließungsstraße auf der Flur-Nr. 701/6 der Gemarkung Trunstadt ist bereits baulich hergestellt und wird tatsächlich als Verkehrsfläche genutzt. Über den Straßenzug erfolgt die verkehrsrechtliche Erschließung der Flur-Nr. 701/4 und 701/5 der Gemarkung Trunstadt, auf denen das neue Feuerwehrhaus für die FFW Trunstadt errichtet wird.
Bei dem Feuerwehrhaus handelt es sich um eine öffentliche Einrichtung im Rahmen der Pflichtaufgabe der Kommune. Für den ordnungsgemäßen Betrieb, insbesondere im Hinblick auf die Auffindbarkeit, Rettungsdienste, Alarmierung sowie Post- und Lieferverkehr, ist die Vergabe einer Hausnummer zwingend erforderlich. Voraussetzung hierfür ist eine gewidmete öffentliche Straße mit Straßenbezeichnung.
Beschluss:
| Der Gemeinderat beschließt: | |
| 1. | Die auf der Flur-Nr. 701/6 der Gemarkung Trunstadt gelegene Verkehrsfläche wird gemäß Art. 6 BayStrWG (Bayerisches Straßen- und Wegegesetz) als öffentliche Gemeindestraße gewidmet. |
| 2. | Die Straße erhält die Bezeichnung „Bgm.-Schmitt-Platz“. |
| 3. | Die Widmung erstreckt sich auf den Straßenzug vom Anfangspunkt Kreuzungsbereich „Alte Mainstraße“, Flur-Nr. 701/18 zur neu gewidmeten Verkehrsfläche Schnittpunkt 701/6 bis zum Endpunkt Kreuzungsbereich der „Trunstadter Hauptstraße“, Flur-Nr. 54/2 der Gemarkung Trunstadt. |
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| Die Gesamtlänge ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan. Sie beträgt 74 m. |
| 4. | Baulastträger ist die Gemeinde Viereth-Trunstadt. |
| 5. | Die Widmung ist ortsüblich öffentlich bekanntzumachen und im Bestandsverzeichnis für öffentliche Straßen einzutragen. |
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 15 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| TOP 08 | Antrag der Katholischen Kirchenstiftung Viereth für die Bezuschussung der Reparatur des Glockenklöppels an der Kirche in Viereth |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachvortrag und beschließt eine Bezuschussung der Reparatur des Glockenklöppels in der Pfarrkirche Viereth in Höhe von 10 %. Der Zuschuss wird auf maximal 241,09 € begrenzt.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 15 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| TOP 09 | Antrag auf eine Teilbefreiung vom Benutzungszwang der Wasserabgabesatzung der Gemeinde Viereth-Trunstadt (WAS) für die Niederbringung eines Brunnens auf der Flurnummer 2180 der Gemarkung Viereth |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sitzungsvortrag und erteilt eine Teilbefreiung von der Satzung für die öffentliche Wasserversorgung der Gemeinde Viereth-Trunstadt (Wasserabgabesatzung – WAS) für die Errichtung eines Brunnens auf der Flur-Nr. 2180 der Gemarkung Viereth (Hauptstraße 26 in 96191 Viereth-Trunstadt) für die Gartenbewässerung. Das entnommene Grundwasser über die Brunnenlage darf nur für die Bewässerung der Nutzpflanzen bzw. Bepflanzung auf der Flur-Nr. 2180 verwendet werden. Das aus dem Brunnen entnommene Wasser darf nicht in die öffentliche Entwässerungsanlage der Gemeinde Viereth-Trunstadt eingeleitet werden.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 15 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| TOP 10 | Mitteilungen/Verschiedenes: Öffentlich |
| TOP 10 A | Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf der Flur-Nr. 450/12 der Gemarkung Trunstadt, Schloßleite 26 in 96191 Viereth-Trunstadt |
Dem Bauantrag wurde zugestimmt.
| TOP 10 B | Bauausschusssitzung entfällt |
Mitteilung von 1. Bürgermeisterin Regina Wohlpart an den Gemeinderat, dass die für den 26.01.2026 geplante Bauausschusssitzung entfällt.
| TOP 10 C | Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates |
Ein nichtöffentlicher Sitzungsteil schloss sich an.