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Mitteilungsblatt der Gemeinde Viereth-Trunstadt
Ausgabe 3/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Kommunalwahl 2026 - Versand der Wahlbenachrichtigungen

Im Vorfeld der Kommunalwahl 2026 erhalten alle Wahlberechtigten wieder eine schriftliche Wahlbenachrichtigung per Post.

Auf der Rückseite dieser Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Antragsformular, mit dem die Briefwahlunterlagen unkompliziert bei der Gemeinde beantragt werden können.

Hinweis zur Briefwahl bei Kommunalwahlen:

Bei Kommunalwahlen besteht die Besonderheit, dass es zu einer Stichwahl kommen kann. Diese findet am zweiten Sonntag nach dem Wahltag statt, also am 22. März 2026, sofern bei der Bürgermeister- oder Landratswahl im ersten Wahlgang kein Bewerber mehr als 50 % der gültigen Stimmen erreicht.

Wer bereits für die Hauptwahl am 8. März 2026 Briefwahlunterlagen beantragt und auch für eine mögliche Stichwahl per Briefwahl abstimmen möchte, sollte dies bereits im selben Antrag angeben.

Hierzu ist im Antragsformular an der vorgesehenen Stelle lediglich ein entsprechendes Kreuz zu setzen.

Wichtiger Hinweis:

Ohne diese Kennzeichnung dürfen für eine mögliche Stichwahl am 22. März 2026 keine Briefwahlunterlagen ausgegeben werden. In diesem Fall wäre eine erneute Antragstellung durch den Wähler erforderlich.

Außerdem ist zu beachten, dass der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins (Briefwahl) auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung eigenhändig zu unterschreiben ist.


Abholung von Briefwahlunterlagen durch eine bevollmächtigte Person

Sollten die Briefwahlunterlagen durch eine andere Person abgeholt werden, ist die entsprechende Vollmacht auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung auszufüllen und zu unterschreiben.

Auch die bevollmächtigte Person muss unterschreiben und dabei erklären, dass sie Briefwahlunterlagen für höchstens vier Wahlberechtigte entgegennimmt.

Achtung:

Der Versand bzw. die Ausgabe der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.