Die Vorsitzende eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest.
| TOP 01 | Allgemeiner Bericht der 1.Bürgermeisterin |
| TOP 02 | Beschlussfassung über die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren, sowie über die Anlage zur Satzung |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachvortrag und beschließt die vorliegende Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Viereth-Trunstadt, einschließlich der Anlage (Verzeichnis der Pauschalsätze). Die Satzung tritt zum 01.02.2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 01.12.2020 über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der gemeindlichen Feuerwehren, einschließlich der Anlage (Verzeichnis der Pauschalsätze), außer Kraft. Die Satzung ist dem Sitzungsprotokoll als Anlage beigefügt.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 15 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| TOP 03 bis 06 | Hier wurden Bauanträge behandelt und zugestimmt. |
| TOP 07 | Um- und Anbau am Kindergarten St. Jakobus in Viereth; Vergabebeschluss über folgende Baugewerke: - Fliesenarbeiten - Maler- u. Lackierarbeiten - Einbauküche/Tischlerarbeiten - Bodenbelagsarbeiten |
Fliesen- und Plattenarbeiten:
Für die Fliesen- und Plattenarbeiten für die Baumaßnahme Kindertagesstätte Viereth – Umbau und Erweiterung Kindergarten, Neubau Hort und Speisesaal wurden 12 Firmen an der beschränkten Ausschreibung und Aufforderung eines Angebotes beteiligt.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sitzungs- und Vergabevorschlag und vergibt die
Fliesen- und Plattenarbeiten an Firma Fliesen Design Barthelmeß mit einer Auftragssumme in Höhe von 21.170,34 € brutto.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 15 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
Maler- und Lackierarbeiten:
Für die Maler- und Lackierarbeiten für die Baumaßnahme Kindertagesstätte Viereth – Umbau und Erweiterung Kindergarten, Neubau Hort und Speisesaal wurden 15 Firmen an der beschränkten Ausschreibung und Aufforderung eines Angebotes beteiligt.
Zur Angebotseröffnung im Rathaus am 20.01.2023 lagen acht Angebote vor.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sitzungs- und Vergabevorschlag und vergibt die
Maler- und Lackierarbeiten an Firma Malerbetrieb Hanft, Memmelsdorf mit einer Auftragssumme in Höhe von 25.628,08 € brutto.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 15 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
Tischlerarbeiten - Einbauküchen:
Für die Tischlerarbeiten - Einbauküchen für die Baumaßnahme Kindertagesstätte Viereth – Umbau und Erweiterung Kindergarten, Neubau Hort und Speisesaal wurden 10 Firmen an der beschränkten Ausschreibung und Aufforderung eines Angebotes beteiligt.
Zur Angebotseröffnung im Rathaus am 19.01.2023 lagen vier Angebote vor.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sitzungs- und Vergabevorschlag und vergibt die
Tischlerarbeiten - Einbauküchen an Firma Küchen Design Studio B+R, Hallstadt mit einer Auftragssumme in Höhe von 46.933,60 € brutto.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 15 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
Bodenbelagarbeiten:
Für die Bodenbelagarbeiten für die Baumaßnahme Kindertagesstätte Viereth – Umbau und Erweiterung Kindergarten, Neubau Hort und Speisesaal wurden 10 Firmen an der beschränkten Ausschreibung und Aufforderung eines Angebotes beteiligt.
Zur Angebotseröffnung im Rathaus am 19.01.2023 lagen vier Angebote vor.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sitzungs- und Vergabevorschlag und vergibt die
Bodenbelagarbeiten an Firma Fußboden Fleischmann, Strullendorf mit einer Auftragssumme in Höhe von 111.453,45 € brutto.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 15 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| TOP 08 | Straßenerschließung "Klosterwiese" Bebauungsplangebiet "Hahn" in Viereth; Vergabebeschluss über ein Füllstabgeländer als Absturzsicherung auf der errichteten Stützmauer in der Klosterstraße |
Im Rahmen der Erschließung der Klosterwiese wird ein Geländer zur Absturzsicherung benötigt.
Dies wurde im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung ausgeschrieben.
Das Ing. Büro Baur Consult schlägt vor, da bei allen Anbietern die Ausführung in Rundstahl am günstigsten war, den Auftrag an die niedrigst nehmende Firma Beck aus Wohnau in Höhe von 24.250,53 € netto, entspricht 28.858,13 € brutto zu vergeben.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Arbeiten an die niedrigst nehmende Firma Beck mit einer Auftragssumme in Höhe von 28.858,13 € brutto zu vergeben.
Die Ausführung des Geländers soll in Rundstahl erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 15 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| TOP 09 | Errichtung eines barrierefreien Zugangs an der gemeindlichen Liegenschaft in der Hauptstr. 54 in Viereth; Vergabebeschluss Hauseingangstür |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sitzungsvortrag und beschließt, dass die Bürgermeisterin ermächtigt wird, die Beschaffung/Ausschreibung für die Installation für einer barrierefreien Eingangstür im Bereich des Regio-Ladens vorzunehmen. Das Investitionsvolumen wird auf maximal 15.000,- € begrenzt.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 14 |
| Nein-Stimmen: | 1 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| TOP 10 | Notfallplanung Blackout-Stromausfall; Allgemeine Information und Beschluss über die Beschaffung eines Notstromaggregat |
Seitens Geschäftsleiter Gerd Franke erfolgte ein Sitzungsvortrag hinsichtlich der aktuelle durchgeführten Vorsorgemaßnahmen im Rahmen der Notfallplanung für einen Blackout-Stromausfall in der Gemeinde Viereth-Trunstadt. Die einzelnen Verfahrensschritte wurden dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben und mitgeteilt, dass im nächsten Mitteilungsblatt eine allgemeine Information für die Bürgerinnen und Bürger in der Gemeinde Viereth-Trunstadt veröffentlicht wird. Ein weiterer Themenbereich im Sitzungsvortrag war u.a. auch die Sicherstellung der Notstromeinspeisung in einzelnen Pumpwerken der Abwasserentsorgung in der Gemeinde Viereth-Trunstadt und die Versorgung eines zentralen Gebäudes mit Notstrom. Bei einem längeren Stromausfall ist die Einsatzleitung der Gemeinde Viereth-Trunstadt im Schulgebäude in Viereth untergebracht. Für die Sicherstellung einer Notstromversorgung im Schulgebäude in Viereth bedarf es u.a. auch der Beschaffung eines Notstromaggregates. Nach Abwägung der jeweiligen Krisenszenarien und auch dem Wirtschaftlichkeitsgedanken wurde seitens Geschäftsleiter Franke vorgeschlagen, ein sogen. Zapfwellennotstromaggregat zu beschaffen, dies kann dann mit dem Geräteträger der Gemeinde Viereth-Trunstadt (Fahrzeug im Bauhof) betrieben werden. Bei der Anschaffung eines Zapfwellengenerators werden die Anschaffkosten erheblich minimiert und auch keine weiteren Folgekosten für die Wartung und Unterhalt des Gerätes zum Tragen kommen. Die Anschaffungskosten für ein derartiges Gerät mit einer gewissen Stromerzeugerleistung wurden von Herrn GL Franke mit ca. 9.000 bis 10.000 € (netto) beziffert.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sitzungsvortrag und ermächtigt die Gemeindeverwaltung ein Notstromaggregat für die Sicherstellung der Notstromversorgung für das Schulgebäude in Viereth zu beschaffen. Desweiteren besteht Einverständnis, dass im Bedarfsfall noch ein kleines Stromaggregat für die Sicherstellung der Notstromversorgung in einem Pumpwerk angeschafft wird. 1. Bürgermeisterin und Verwaltung werden ermächtigt, unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit, die jeweiligen Beschaffungen zeitnah vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 15 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| TOP 11 | Umsatzsteuer § 2b - Allgemeiner Beschluss über Umsatzsteuer für gemeindliche Dienstleistungen |
Zum 01.01.2023 haben sich Änderung in der Umsatzsteuer, und zwar im § 2b UstG, für die Gemeinde Viereth-Trunstadt ergeben. Der § 2b UStG betrifft eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes dahingehend, dass juristische Personen des öffentlichen Rechtes, d.h. Bund, Länder, Kommunen etc., für einige Leistungen, welche nicht Hoheitlich sind (z.B. Beurkundungen, Pässe und Ausweise, usw.), Umsatzsteuer abführen müssen.
Auswirkungen des neuen Umsatzsteuerrechts für die Gemeinde Viereth-Trunstadt sind die Anpassung der Preise für nicht hoheitliche “Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt“. Um auch weiterhin die entstehenden Kosten zu decken wird seitens der Kämmerei empfohlen die aktuelle Kostensatzung in einen umsatzsteuerfreien Bereich (weiterhin Kostensatzung) und einen umsatzpflichtigen Bereich (Kostenverzeichnis) zu teilen. Im umsatzsteuerpflichtigen Teil wird auf die bisherigen Kosten Umsatzsteuer erhoben und diese neuen Kosten auf den nächstmöglichen, glatten Betrag aufgerundet (Bsp. 10,- € + 19% USt. = 11,90 € gerundet 12,- €).
Die neue Aufteilung wird nach Beschluss des Gemeinderats in der kommenden Gemeinderatssitzung vorgelegt.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachvortrag und beschließt die Aufteilung der bisherigen Kostensatzung in einen umsatzsteuerfreien Teil, weiterhin Kostensatzung, und einen umsatzsteuerpflichtigen Teil, Kostenverzeichnis.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 15 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| TOP 12 | Mitteilungen/Verschiedenes: Öffentlich |
Hier erfolgten Anfragen und Mitteilungen aus der Mitte des Gemeinderates.
Ein nichtöffentlicher Sitzungsteil schloss sich an.