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Mitteilungsblatt der Gemeinde Viereth-Trunstadt
Ausgabe 4/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 23.01.2022

Die Vorsitzende eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest.

TOP 01

Allgemeiner Bericht der 1.Bürgermeisterin

  • Seitens 1. Bürgermeisterin Regina Wohlpart ergingen die Neujahrsglückwünsche an die Mitglieder des Gemeinderates. Auch in diesem Jahr stehen mannigfaltige Bauprojekte an. Auf den Sachbericht zu den anstehenden Projekten (veröffentlicht im letzten Mitteilungsblatt) wurde Bezug genommen.
  • Totengedenken zu Ehren der verstorbenen Bürgerinnen und Bürgern im Jahr 2022.
  • Auch zum Jahreswechsel, insbesondere in der Vorweihnachtszeit fanden wieder diverse Veranstaltungen und Weihnachtsfeiern in der Gemeinde Viereth-Trunstadt statt. Ein besonderer Dank erging seitens 1. Bürgermeisterin Regina Wohlpart an alle Akteure, die bei der Durchführung der jeweiligen Veranstaltungen mit beigetragen haben.
  • Auch in den nächsten Wochen finden die Jahreshauptversammlungen der einzelnen Ortsvereine in der Gemeinde Viereth-Trunstadt statt. Auch hier erging seitens 1. Bürgermeisterin der Dank für das gezeigte Engagement bei der Übernahme von den jeweiligen Ehrenämtern in den Vereinen.
  • Hinweis auf die jetzt stattfindenden Prunksitzungen der Karnevalsgesellschaft „Ritter vom Hahn“ sowie auch die anstehenden Faschingsveranstaltungen für die Senioren in Viereth und Trunstadt.
  • In der vorweihnachtlichen Zeit wurden in der Gemeinde Viereth-Trunstadt in den Orten Viereth und Trunstadt „Adventsfenster“ organisiert und durchgeführt. Positiv ist hierbei, dass durch das Aufstellen einer Spendenbox ein Spendenbetrag in Höhe von 2.730,00 € erwirtschaftet werden konnte, der in den nächsten Wochen dem Hospizverein Bamberg zugeht. Ein herzlicher Dank an alle Akteure und auch an die Bürger, die durch die Spende für den gemeinnützigen Zweck beigetragen haben.
  • Hinweis auf die Lenkungsgruppensitzung der Gemeinde Viereth-Trunstadt (im Zusammenhang mit der städtebaulichen Maßnahme (am 02.02.2023 um 19.00 Uhr im Schloss in Trunstadt) und
  • Hinweis auf die nächste geplante Bauausschusssitzung am 13.02.2023.

TOP 02

Beschlussfassung über die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren, sowie über die Anlage zur Satzung


Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachvortrag und beschließt die vorliegende Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Viereth-Trunstadt, einschließlich der Anlage (Verzeichnis der Pauschalsätze). Die Satzung tritt zum 01.02.2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 01.12.2020 über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der gemeindlichen Feuerwehren, einschließlich der Anlage (Verzeichnis der Pauschalsätze), außer Kraft. Die Satzung ist dem Sitzungsprotokoll als Anlage beigefügt.


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

15

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

TOP 03 bis 06

Hier wurden Bauanträge behandelt und zugestimmt.

TOP 07

Um- und Anbau am Kindergarten St. Jakobus in Viereth;

Vergabebeschluss über folgende Baugewerke:

- Fliesenarbeiten

- Maler- u. Lackierarbeiten

- Einbauküche/Tischlerarbeiten

- Bodenbelagsarbeiten

Fliesen- und Plattenarbeiten:

Für die Fliesen- und Plattenarbeiten für die Baumaßnahme Kindertagesstätte Viereth – Umbau und Erweiterung Kindergarten, Neubau Hort und Speisesaal wurden 12 Firmen an der beschränkten Ausschreibung und Aufforderung eines Angebotes beteiligt.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sitzungs- und Vergabevorschlag und vergibt die

Fliesen- und Plattenarbeiten an Firma Fliesen Design Barthelmeß mit einer Auftragssumme in Höhe von 21.170,34 € brutto.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

15

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Maler- und Lackierarbeiten:

Für die Maler- und Lackierarbeiten für die Baumaßnahme Kindertagesstätte Viereth – Umbau und Erweiterung Kindergarten, Neubau Hort und Speisesaal wurden 15 Firmen an der beschränkten Ausschreibung und Aufforderung eines Angebotes beteiligt.

Zur Angebotseröffnung im Rathaus am 20.01.2023 lagen acht Angebote vor.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sitzungs- und Vergabevorschlag und vergibt die

Maler- und Lackierarbeiten an Firma Malerbetrieb Hanft, Memmelsdorf mit einer Auftragssumme in Höhe von 25.628,08 € brutto.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

15

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Tischlerarbeiten - Einbauküchen:

Für die Tischlerarbeiten - Einbauküchen für die Baumaßnahme Kindertagesstätte Viereth – Umbau und Erweiterung Kindergarten, Neubau Hort und Speisesaal wurden 10 Firmen an der beschränkten Ausschreibung und Aufforderung eines Angebotes beteiligt.

Zur Angebotseröffnung im Rathaus am 19.01.2023 lagen vier Angebote vor.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sitzungs- und Vergabevorschlag und vergibt die

Tischlerarbeiten - Einbauküchen an Firma Küchen Design Studio B+R, Hallstadt mit einer Auftragssumme in Höhe von 46.933,60 € brutto.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

15

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Bodenbelagarbeiten:

Für die Bodenbelagarbeiten für die Baumaßnahme Kindertagesstätte Viereth – Umbau und Erweiterung Kindergarten, Neubau Hort und Speisesaal wurden 10 Firmen an der beschränkten Ausschreibung und Aufforderung eines Angebotes beteiligt.

Zur Angebotseröffnung im Rathaus am 19.01.2023 lagen vier Angebote vor.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sitzungs- und Vergabevorschlag und vergibt die

Bodenbelagarbeiten an Firma Fußboden Fleischmann, Strullendorf mit einer Auftragssumme in Höhe von 111.453,45 € brutto.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

15

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

TOP 08

Straßenerschließung "Klosterwiese" Bebauungsplangebiet "Hahn" in Viereth;

Vergabebeschluss über ein Füllstabgeländer als Absturzsicherung auf der errichteten Stützmauer in der Klosterstraße

Im Rahmen der Erschließung der Klosterwiese wird ein Geländer zur Absturzsicherung benötigt.

Dies wurde im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung ausgeschrieben.

Das Ing. Büro Baur Consult schlägt vor, da bei allen Anbietern die Ausführung in Rundstahl am günstigsten war, den Auftrag an die niedrigst nehmende Firma Beck aus Wohnau in Höhe von 24.250,53 € netto, entspricht 28.858,13 € brutto zu vergeben.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Arbeiten an die niedrigst nehmende Firma Beck mit einer Auftragssumme in Höhe von 28.858,13 € brutto zu vergeben.

Die Ausführung des Geländers soll in Rundstahl erfolgen.


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

15

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

TOP 09

Errichtung eines barrierefreien Zugangs an der gemeindlichen Liegenschaft in der Hauptstr. 54 in Viereth;

Vergabebeschluss Hauseingangstür

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sitzungsvortrag und beschließt, dass die Bürgermeisterin ermächtigt wird, die Beschaffung/Ausschreibung für die Installation für einer barrierefreien Eingangstür im Bereich des Regio-Ladens vorzunehmen. Das Investitionsvolumen wird auf maximal 15.000,- € begrenzt.


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen:

1

Persönlich beteiligt:

0

TOP 10

Notfallplanung Blackout-Stromausfall;

Allgemeine Information und Beschluss über die Beschaffung eines Notstromaggregat

Seitens Geschäftsleiter Gerd Franke erfolgte ein Sitzungsvortrag hinsichtlich der aktuelle durchgeführten Vorsorgemaßnahmen im Rahmen der Notfallplanung für einen Blackout-Stromausfall in der Gemeinde Viereth-Trunstadt. Die einzelnen Verfahrensschritte wurden dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben und mitgeteilt, dass im nächsten Mitteilungsblatt eine allgemeine Information für die Bürgerinnen und Bürger in der Gemeinde Viereth-Trunstadt veröffentlicht wird. Ein weiterer Themenbereich im Sitzungsvortrag war u.a. auch die Sicherstellung der Notstromeinspeisung in einzelnen Pumpwerken der Abwasserentsorgung in der Gemeinde Viereth-Trunstadt und die Versorgung eines zentralen Gebäudes mit Notstrom. Bei einem längeren Stromausfall ist die Einsatzleitung der Gemeinde Viereth-Trunstadt im Schulgebäude in Viereth untergebracht. Für die Sicherstellung einer Notstromversorgung im Schulgebäude in Viereth bedarf es u.a. auch der Beschaffung eines Notstromaggregates. Nach Abwägung der jeweiligen Krisenszenarien und auch dem Wirtschaftlichkeitsgedanken wurde seitens Geschäftsleiter Franke vorgeschlagen, ein sogen. Zapfwellennotstromaggregat zu beschaffen, dies kann dann mit dem Geräteträger der Gemeinde Viereth-Trunstadt (Fahrzeug im Bauhof) betrieben werden. Bei der Anschaffung eines Zapfwellengenerators werden die Anschaffkosten erheblich minimiert und auch keine weiteren Folgekosten für die Wartung und Unterhalt des Gerätes zum Tragen kommen. Die Anschaffungskosten für ein derartiges Gerät mit einer gewissen Stromerzeugerleistung wurden von Herrn GL Franke mit ca. 9.000 bis 10.000 € (netto) beziffert.


Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sitzungsvortrag und ermächtigt die Gemeindeverwaltung ein Notstromaggregat für die Sicherstellung der Notstromversorgung für das Schulgebäude in Viereth zu beschaffen. Desweiteren besteht Einverständnis, dass im Bedarfsfall noch ein kleines Stromaggregat für die Sicherstellung der Notstromversorgung in einem Pumpwerk angeschafft wird. 1. Bürgermeisterin und Verwaltung werden ermächtigt, unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit, die jeweiligen Beschaffungen zeitnah vorzunehmen.


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

15

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

TOP 11

Umsatzsteuer § 2b - Allgemeiner Beschluss über Umsatzsteuer für gemeindliche Dienstleistungen

Zum 01.01.2023 haben sich Änderung in der Umsatzsteuer, und zwar im § 2b UstG, für die Gemeinde Viereth-Trunstadt ergeben. Der § 2b UStG betrifft eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes dahingehend, dass juristische Personen des öffentlichen Rechtes, d.h. Bund, Länder, Kommunen etc., für einige Leistungen, welche nicht Hoheitlich sind (z.B. Beurkundungen, Pässe und Ausweise, usw.), Umsatzsteuer abführen müssen.

Auswirkungen des neuen Umsatzsteuerrechts für die Gemeinde Viereth-Trunstadt sind die Anpassung der Preise für nicht hoheitliche “Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt“. Um auch weiterhin die entstehenden Kosten zu decken wird seitens der Kämmerei empfohlen die aktuelle Kostensatzung in einen umsatzsteuerfreien Bereich (weiterhin Kostensatzung) und einen umsatzpflichtigen Bereich (Kostenverzeichnis) zu teilen. Im umsatzsteuerpflichtigen Teil wird auf die bisherigen Kosten Umsatzsteuer erhoben und diese neuen Kosten auf den nächstmöglichen, glatten Betrag aufgerundet (Bsp. 10,- € + 19% USt. = 11,90 € gerundet 12,- €).

Die neue Aufteilung wird nach Beschluss des Gemeinderats in der kommenden Gemeinderatssitzung vorgelegt.


Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachvortrag und beschließt die Aufteilung der bisherigen Kostensatzung in einen umsatzsteuerfreien Teil, weiterhin Kostensatzung, und einen umsatzsteuerpflichtigen Teil, Kostenverzeichnis.


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

15

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

TOP 12

Mitteilungen/Verschiedenes:

Öffentlich

Hier erfolgten Anfragen und Mitteilungen aus der Mitte des Gemeinderates.



Ein nichtöffentlicher Sitzungsteil schloss sich an.