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Mitteilungsblatt der Gemeinde Viereth-Trunstadt
Ausgabe 5/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Satzung

Der Gemeinderat der Gemeinde Viereth-Trunstadt hat in seiner Sitzung am 27.02.2023 die nachstehende Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Viereth-Trunstadt (Kostensatzung) beschlossen. Die Satzung wird gemäß Art. 26 Abs. 2 S. 1 der Gemeindeordnung (GO) hiermit amtlich bekanntgemacht:

Satzung

über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Viereth-Trunstadt (Kostensatzung)

Vom 01. März 2023

Die Gemeinde Viereth-Trunstadt erlässt auf Grund von Art.20 Abs.1 2. Halbsatz des Kostengesetzes (KG) vom 20.02.1998 (GVBl S.43, BayRS 2013-1-1-F), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 19.03.2020 (GVBl. S. 153), und Art. 22 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 09.03.2021 (GVBl. S. 74), folgende Satzung:

§ 1 Grundsatz

(1) Die Gemeinde Viereth-Trunstadt erhebt für Tätigkeiten im eigenen Wirkungskreis, die sie in Ausübung hoheitlicher Gewalt vornimmt (Amtshandlungen), Kosten (Gebühren und Auslagen).

(2) Unterliegt die Amtshandlung der Umsatzsteuer, werden die Kosten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer erhoben.

§ 2 Gebührenhöhe

(1) Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach dem Kostenverzeichnis (Kommunales Kostenverzeichnis - KommKVz), das Anlage zu dieser Satzung ist. Für Amtshandlungen, die nicht im Kostenverzeichnis enthalten sind, wird eine Gebühr erhoben, die nach im Kostenverzeichnis bewerteten vergleichbaren Amtshandlungen zu bemessen ist. Fehlt eine vergleichbare Amtshandlung, so wird unter Berücksichtigung aller Umstände eine angemessene Gebühr gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 3 Kostengesetz erhoben.

(2) Art. 5 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 bis 6 des Kostengesetztes finden entsprechend Anwendung.

§ 3 In-Kraft-Treten

(1) Diese Satzung tritt am 01. März 2023 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis vom 29. Juli 2019 außer Kraft.

Gemeinde Viereth-Trunstadt, den 01. März 2023
gez.
Regina Wohlpart
1. Bürgermeisterin

Anlage 1 zur Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für die Amtshandlungen im eignen Wirkungskreis der Gemeinde Viereth-Trunstadt (Kostensatzung)

Allgemeine Gebühren

Leistung

Gebühr in €

Anordnungen im Einzelfall

15,00 € bis 600,00 €

Beglaubigungen (§ 1 der Verordnung über die zu amtlichen Beglaubigung befugten Behörden i.V.m. Art. 33, 34 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz)

- Bestätigung der Übereinstimmung

von Abschriften, Auszügen,

Niederschriften, usw.

mindestens 7,00 € *

- Amtliche Beglaubigung der

Übereinstimmung von gemeindlichen

Abschriften, Auszügen, Niederschriften, usw.

mindestens 5,00 €

- Beglaubigung von Unterschriften

und Handzeichen

18,00 € *

Einsicht in Akten und amtliche Bücher,

soweit diese nicht in gebühren-

pflichtigen Verfahren gewährt wird.

0,75 € je Akte oder Buch, mindestens 5,00 €

Nutzung des Bürgermobils

1,00 € pro Fahrt

Bauamt

Leistung

Gebühr in €

Genehmigungsfreistellungsverfahren

Art. 58 Bayerische Bauordnung

60,00 €

Isolierte Befreiung von Festsetzungen

des Bebauungsplanes

(Art. 63 Bayerische Bauordnung)

75,00 €

Nachbarbeteiligung durch die Gemeinde

(Art. 66 Abs 1 Satz 3 Bayerische Bauordnung)

25,00 € pro Nachbar

Erteilung von neuen Hausnummern auf Antrag

15,00 €

Grundstücksanschlussgebühren

Bestätigung übergeleistete Zahlungen

15,00 €

Grundstücksanschlussgebühren

- Kanalanschluss

gemäß Satzung

BGS - EWS

- Wasseranschluss

gemäß Satzung

BGS - WAS

Auskünfte und Recherchen aus

Bauakten (schriftliche)

für jede angefangene halbe Stunde Zeitaufwand 21,00 €

Ausdruck aus dem ALB /

Lageplan 1:1000 zur Bauvorlage

36,00 €???

Auskünfte über

Grundstückshausanschlüsse

21,00 € je angefangene 30 Minuten

Negativattest bei Grundstücksverkauf

15,00 €

Einwohnermeldeamt

Leistung

Gebühr in €

Einfache Auskunft aus dem Melderegister

10,00 €

Erweiterte Auskunft aus dem Melderegister

13,00 €

Aufenthalts- und Meldebestätigungen

aus dem Melderegister

5,00 €

Aufforderung der Meldepflicht

nachzukommen

10,00 €

Verwarnungsgeld bei Verstößen gegen

das Meldegesetz

(Frist von drei Monaten überschritten)

20,00 €

Verwarnungsgeld bei Verstößen

gegen Personalausweisgesetz

(Frist von sechs Monaten überschritten)

5,00 € nach 6 Monaten bis maximal 35,00 € (jährliche Erhöhung um 5,00 €)

Antrag auf Führungszeugnis /

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

13,00 €

Antrag einer Behörde

kostenfrei

Fischereischeine (bei Erteilung des

Fischerreinscheins ist neben

der Fischereigebühr die Fischereiabgabe

zu erheben)

- Erteilung eines Fischereischeins

auf Lebenszeit

35,00 €

- Erteilung eines Jahresfischereischeins

(erstmalige Erteilung und Verlängerung)

7,50 €

- Erteilung eines Jugendfischereischein

5,00 €

- Rücknahme oder Widerruf der Erteilung

eines Fischereischeines

12,50 € - 35,00 €

Prüfung eines Antrages auf Erteilung,

Erweiterung oder Verlängerung einer

Fahrerlaubnis oder einer Fahrerlaubnis zur

Fahrgastbeförderung nach § 21 Abs.

Fahrerlaubnisverordnung

5,10 €

Finanzverwaltung

Leistung

Gebühr in €

Anmahnung rückständiger

öffentlich-rechtlicher Beträge

5,00 € - 150,00 €

Ankündigung der Zwangsvollstreckung

9,00 €

Pfändung von Geldforderungen

20,00 € - 80,00 €

Gewerbe- / Ordnungsamt

Leistung

Gebühr in €

Vorübergehende Gaststättenerlaubnis

nach § 12 Gaststättengesetz für einen

Veranstaltungstag

30,00 €

Erteilung von Auflagen nach § 12 Abs. 3 Gaststättengesetz

30,00 €

Bescheinigung nach

§ 15 Gewerbeordnung

20,00 € Anmeldung

15,00 € Abmeldung

15,00 € Ummeldung

Vorverlegung und Verkürzung des Beginns der Sperrzeit nach § 10 bzw. § 11 Verordnung zur Ausführung des Gaststättengesetzes

50,00 €

Erteilung einer Erlaubnis nach Art.19 Landesstraf- und Verordnungsgesetz bei Veranstaltungen bis 1000 Besuchern

50,00 €

Erteilung einer Erlaubnis nach Art. 19 Abs.3 Landesstraf- und Verordnungsgesetz bei Veranstaltungen mit mehr als 1000 Besuchern

200,00 €

Geeignetheitsbestätigung von Aufstellorten für Spielgeräten nach § 33 c Abs. 3 Gewerbeordnung

40,00 €

Erlaubnis zur Veranstaltung gem. § 33 d Abs.1 Gewerbeordnung

100,00 €

Festsetzung einer Messe, einer Ausstellung oder eines Marktes nach § 69 Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung

- Privatperson

100,00 € für 1 Tag /

jeder weiterer Tag 25,00 €

- Verein

125,00 € für 1 Tag / jeder weitere Tag 25,00 €

- Juristische Personen

150,00 € für 1 Tag / jeder weitere Tag 50,00 €

Erlaubnis zum Abbrennen eines Feuerwerk nach § 24 Abs. 1 S.1 der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz

50,00 €

Anordnung einer

Verkehrsbeschränkung nach § 45

Abs. 6 StVO über Maßnahmen der

Unternehmer an Arbeitsstellen

gemäß Anlage 1a der Verwaltungskostensatzung

Erlaubnis für Sondernutzung an gemeindlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Art.18, 19 und 22 a Bayerisches Straßen- und Wegegesetz)

10,00 € - 150,00 €

Benutzungsgebühren für gemeindliche Plätze (Art. 20 Kostengesetz i.V.m. Art. 21 Abs. 3 Satz 2 Kostengesetz)

- bis 10 Tagen Aufenthalt

60,00 € *

Genehmigung zum Plakatieren

10,00 €

Erlaubnis zum Halten eines Kampfhundes nach Art. 18 Abs. 2 Landesstraf- und Verordnungsgesetz

mind. 25,00 €

Feuerbeschau

Feuerbeschau (§ 3 Abs. 2 der

Verordnung über die Feuerbeschau -

FBV

  1. Wenn keine oder nur geringfügigen Mängel festgestellt werden

2. Wenn erhebliche Mängel festgestellt werden

Kostenfrei nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 KG

15,00 € bis 1.000,00 €

Anordnung zur Beseitigung von Mängeln (§ 6 FBV)

15,00 € bis 1.000,00 €

Liegenschaften

Leistung

Gebühr in €

Bürger- und Vereinshaus Viereth

- Besprechungsraum (EG)

25,00 € für 3 Stunden

- Dorfplatz

30,00 € für max. 2 Stunden

Bürgersaal Trunstadt

(für private Feierlichkeiten)

- Gruppenraum 1

50,00 € je Tag

20,00 € je Stunde

- Gruppenraum 2

100,00 € je Tag

20,00 € je Stunde

Pfarrheim Viereth

- Großer Saal

(für private Feierlichkeiten)

150,00 € je Tag

- Kleiner Saal mit Theke

100,00 € je Tag

20,00 € je Stunde

- Nebenraum

20,00 € je Stunde

Gemeindesaal Trunstadt

- Gruppenraum 1

50,00 € je Tag

20,00 € je Stunde

- Gruppenraum 2

100,00 € je Tag

20,00 € je Stunde

- Gruppenraum 1 und 2 inkl. Küche

150,00 € je Tag

Schloß Trunstadt

- Foyer

30,00 € für max. 2 Stunden

- Schlosskeller

150,00 € je Tag

- Reinigungskosten Foyer /

Schlosskeller

30,00 € bis 300,00 €

Stellfläche Zirkus

- Im Rahmen eines Schulprojekts

60,00 € *

- Sonstige

60,00 € *

(bis max. 10 Tage)

Standesamt

Leistung

Gebühr in €

Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften

30,00 €

Kosten Eheschließung

durch Standesbeamten

- Eheschließung Montag bis Freitag innerhalb der Öffnungszeiten

gebührenfrei

- Eheschließung Samstag,

außerhalb der Öffnungszeiten

70,00 €

Stammbuch der Familie je nach Ausführung

7,00 € bis 50,00 €

Erteilung einer Auskunft aus dem Personenstandsbuch bzw. -Register (pro Anfrage)

15,00 €

Änderung von Familiennamen

und Vornamen

- Änderung oder Feststellung eines

Familiennamens nach § 3 des Gesetzes über

die Änderung von Familiennamen und

Vornamen

50,00 € bis 1.500,00 €

- Änderung eines Vornamens nach § 11 in Verbindung mit § 3 des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen

30,00 € bis 500,00 €

- Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namenssortierung nach § 45 PStG

30,00 €

Aufnahme einer Niederschrift

über eine Versicherung an Eides statt

mind. 25,00 €, je weitere angefangene Viertelstunde 15,00 €

Allgemeiner Erhöhungstatbestand:

Nimmt das Standesamt in den Fällen einer

gebührenpflichtigen Amtshandlung, soweit

ein Antragsteller zur Beibringung von

Nachweisen verpflichtet ist, Einsicht in ein

Register, erhöht sich die Gebühr

15,00 € - 60,00 € je Einsichtnahme

Kirchenaustritt

40,00 € *

* Inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer

Gemeinde Viereth-Trunstadt, den 01. März 2023
gez.
Regina Wohlpart
1. Bürgermeisterin