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Mitteilungsblatt der Gemeinde Viereth-Trunstadt
Ausgabe 5/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Straßenverkehrsrechtliche Anordnungen

Die Gemeinde Viereth-Trunstadt erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß § 45 Abs. 1 u. 3 StVO i.V.m. Art. 2 des Gesetzes über Zuständigkeiten im Verkehrswesen vom 28.06.1990 (BayRS 9210-1-W) folgende verkehrsrechtliche

Anordnung:

Auf den nachgenannten Straßen / Wegen / Plätzen werden folgende Verkehrsbeschränkungen aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs angeordnet:

In Trunstadt in der Schaumbergstraße Höhe Haus Nr. 13 wird ein absolutes Halteverbot (VZ 283) dauerhaft angeordnet. Die Anordnung wird notwendig um die Fahrstrecke des Schulbusses zu gewährleisten.

In Trunstadt in der Schaumbergstraße gegenüber Höhe der Haus Nr. 13 (bei Anwesen Von-Rieneck-Str. 16) wird ein absolutes Halteverbot (VZ 283) befristet bis 31.03.2024 bzw. bis zur Beendigung der Baustelle am Anwesen Schaumbergstr. 4, angeordnet. Die Anordnung wird notwendig um die Fahrstrecke des Schulbusses zu gewährleisten.

In Viereth wird im Bereich „Röthenweg“ auf Höhe der Hausnummern 10 (VZ 286-10) bis 14 (VZ 286-20) einseitig ein eingeschränktes Halteverbot angeordnet.

Diese Anordnung wird notwendig, um die Durchfahrt des Streu- und Räumdienstes sowie von Einsatzfahrzeugen der Rettungskräfte zu gewährleisten.

Diese Anordnungen werden mit Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam.

gez. Regina Wohlpart, 1. Bürgermeisterin