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Mitteilungsblatt der Gemeinde Viereth-Trunstadt
Ausgabe 6/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Straßenverkehrsrechtliche Anordnung

Die Gemeinde Viereth-Trunstadt erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß § 45 Abs. 1 u. 3 StVO i.V.m. Art. 2 des Gesetzes über Zuständigkeiten im Verkehrswesen vom 28.06.1990 (BayRS 9210-1-W) folgende verkehrsrechtliche Anordnung:

Auf den nachgenannten Straßen / Wegen / Plätzen wird folgendes aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs angeordnet:

Im Bereich der Parkplatzanlage am Friedhof und Pfarrheim in Trunstadt werden zwei Behindertenpark-/bzw. Stellplätze ausgewiesen (VZ 314 und VZ 1044).

Begründung:

Die Ausweisung ist damit begründet, dass im Bereich der Parkplatzanlage am Friedhof und Pfarrheim in Trunstadt noch keine Behindertenparkplätze ausgewiesen sind und seitens der Behindertenbeauftragten der Gemeinde Viereth-Trunstadt wurde dies im Rahmen der Nutzung der öffentlichen Anlagen erforderlich, dass für behinderte Menschen auch Parkmöglichkeiten geschaffen werden.

Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam.

gez.
Regina Wohlpart
1. Bürgermeisterin