Das Steueramt der Gemeinde Viereth-Trunstadt erinnert alle Hundehalterinnen und Hundehalter daran, dass die für 2025 zu entrichtende Hundesteuer am 15. April 2025 fällig wird.
Alle Barzahler bitten wir, die Überweisung der Hundesteuer vorzunehmen. Bitte beachten Sie, dass Sie die Finanzadresse (FAD) mit angeben, damit eine korrekte Verbuchung erfolgen kann.
Gerne können Sie uns eine Ermächtigung zum Bankeinzug mithilfe eines SEPA-Lastschriftmandates erteilen. Wir ziehen dann per Lastschrift die Steuer rechtzeitig zum Fälligkeitstermin ein. So vermeiden Sie zusätzliche finanzielle Belastungen wie Mahngebühren und Säumniszuschläge.
Nehmen Sie bereits am Lastschrifteinzugsverfahren teil, so ist nichts zu unternehmen.