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Mitteilungsblatt der Gemeinde Viereth-Trunstadt
Ausgabe 7/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Seniorenbüro Viereth-Trunstadt

Patientenverfügung - Vorsorgevollmacht

Mit Aufregung und um Hilfe bittend, kam eine Seniorin in unser Büro. „Der Arzt wollte mir über meinen Mann keine Auskunft geben im Krankenhaus. Er verlangte eine Patientenverfügung.“

Nicht alles im Leben ist planbar und Vieles kommt unverhofft. Aber man kann Vorsorge treffen für den Fall, dass man nicht mehr in der Lage ist, selbst Entscheidungen zu treffen.

Wer darf dann entscheiden? Wem darf der Arzt Informationen über meinen Zustand geben?

Ist alles nicht selbstverständlich und muss geregelt sein.

Eine Patientenverfügung tritt in Kraft, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist seine Meinung zu äußern.

Mit der Vorsorgevollmacht bestimmt man eine Person den eigenen Willen zu vertreten, wenn man es selbst nicht mehr kann. Das gilt für alle Erwachsene, nicht nur Ältere.

Beides sind schwierige Entscheidungen. Wir bieten Beratung und Hilfe an. Kompetent und diskret.

Für eine Vorab-Auskunft und Termin stehen wir gerne zur Verfügung. Die entsprechenden Unterlagen haben wir auch zur Verfügung.