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Mitteilungsblatt der Gemeinde Viereth-Trunstadt
Ausgabe 9/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Wasserrecht;

Festsetzung des Überschwemmungsgebietes am Main, Gewässer I. Ordnung, von Fluss-km 375,72 bis Fluss-km 407,5 auf dem Gebiet der Gemeinden Zapfendorf, Rattelsdorf, Baunach, Breitengüßbach, Kemmern, Hallstadt, Bischberg, Oberhaid und Viereth-Trunstadt im Land-kreises Bamberg sowie der kreisfreien Stadt Bamberg

Im Zuge des Verfahrens zur Festsetzung des Überschwemmungsgebiets am Main, Gewässer I. Ordnung, von Fluss-km 375,72 bis Fluss-km 407,5 auf dem Gebiet der Gemeinden Zapfendorf, Rattelsdorf, Baunach, Breitengüßbach, Kemmern, Hallstadt, Bischberg, Oberhaid und Viereth-Trunstadt im Landkreises Bamberg sowie der kreisfreien Stadt Bamberg findet

am Mittwoch, 12. Juni 2024

um 10.00 Uhr

im großen Sitzungssaal des Sitzungsgebäudes

des Landratsamtes Bamberg

Ludwigstraße 23

96052 Bamberg

der nach. Art. 73 Abs. 3 Satz 1 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) i. V. m. Art. 73 Abs. 6 Satz 1 BayVwVfG gesetzlich vorgeschriebene Erörterungstermin statt. Das Landratsamt Bamberg hat nach Ablauf der Einwendungsfrist die rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen den Plan und die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan und die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zu erörtern.

Der Erörterungstermin wird hiermit gemäß Art. 73 Abs. 3 Satz 1 BayWG i. V. m. Art. 73 Abs. 6 Satz 2 BayVwVfG vorher ortsüblich bekannt gemacht.

Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.

Soweit eine Vertretung beim Erörterungstermin beabsichtigt ist, bitten wir zu berücksichtigen, dass dem Vertreter hierfür eine eigenhändig unterschriebene schriftliche Vollmacht ausgestellt werden muss, die von diesem zum Erörterungstermin mitzubringen und vorzulegen ist.

Weiterhin weisen wir darauf hin, dass eine Eintragung in die zum Erörterungstermin zwingend zu führenden Anwesenheitslisten unbedingt erforderlich ist.

Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn verhandelt werden.

Landratsamt Bamberg
gez.
Burger
Reg.-Oberinspektorin