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Stadt Waischenfeld - Mitteilungen und andere Nachrichten
Ausgabe 1/2024
Wissenswertes
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ILE Fränkische Schweiz Aktiv

Amt für Ländliche Entwicklung: Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung für vitale Dörfer

Das Gasthofsterben, die weniger werdenden Handwerksbetriebe und zunehmender Leerstand sind leider auch bei uns in der Fränkischen Schweiz allgegenwärtig. Daher verweisen wir an dieser Stelle auf folgende Förderung: Das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken und der Freistaat Bayern fördern bestehende und neue Kleinstunternehmen der Grundversorgung wie Dorfläden, Bäcker und Metzger, Dorfwirtshäuser, Gesundheits- und Pflegedienstleistungen, Fachgeschäfte und Handwerksbetriebe. Darüber hinaus sollen Investitionen in leerstehende, vom Leerstand bedrohte Gebäude und die Modernisierung solcher Gebäude verhindern, dass die Ortskerne aussterben. Zudem gilt: Wer im Dorf Bestehendes revitalisiert, vermeidet unnötigen Flächenverbrauch. Deshalb werden Investitionen, die der Innenentwicklung dienen, besonders gefördert.

Wer und was kann gefördert werden?

- Kleinstunternehmen zur Deckung des regelmäßigen Bedarfs: Dazu zählen z.B. Bäckereien, Metzgereien, Gastwirtschaften, Dorfläden oder Pflegedienstleistungen. FÖRDERFÄHIG sind: Investitionen, die der Sicherung, Schaffung, Verbesserung und Ausdehnung der Grundversorgung dienen.

- Kleinstunternehmen zur Deckung des unregelmäßigen Bedarfs: Hierunter fallen bestehende und neue Handwerksbetriebe (z. B. Schreinerei, Autowerkstatt), Dienstleistungsunternehmen (z. B. Floristik, Physiotherapeut) und der Einzelhandel mit Gütern des unregelmäßigen Bedarfs (z. B. Fachgeschäfte, Buchhandlung). FÖRDERFÄHIG sind: bauliche Investitionen, wenn sie zur Innenentwicklung der Ortschaft beitragen.

Wie sieht die Förderung konkret aus?

Die zuwendungsfähigen Ausgaben für die Investitionen müssen mindestens 10.000 Euro betragen. Dann kann eine Förderung mit bis zu maximal 45 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden. Die Förderung kann höchstens 200.000 Euro betragen.