116 117
bei Notfällen 112
Giftnotrufzentrale 030/19240
Polizei 110
Hinweis zum ärztlichen Bereitschaftsdienst
Handelt es sich um eine Erkrankung, mit der Sie normalerweise einen niedergelassenen Arzt in der Praxis aufsuchen würden, aber die Behandlung aus medizinischen Gründen nicht bis zum nächsten Tag warten kann, ist der ärztliche Bereitschaftsdienst zuständig. Er ist in einigen Regionen Deutschlands auch als ärztlicher Notdienst oder Notfalldienst bekannt.
Der Bereitschaftsdienst ist nicht zu verwechseln mit dem Rettungsdienst, der in lebensbedrohlichen Fällen Hilfe leistet. Bei Notfällen, wie Herzinfarkt, Schlaganfall und schwere Unfälle, alarmieren Sie den Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112.
Ab 2026 wird uns keine Übersicht der Notdienst-Praxen mehr zur Verfügung gestellt. Sie erhalten die aktuellen Notdienste über unten genannten Link bzw. Notdienstnummer.
www.notdienst-zahn.de
Notdienst-Hotline 0180 5 90 80 08
Festnetzpreis 14 Ct./Min.; Mobilfunkpreise können davon abweichen