Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Waischenfeld folgende Satzung:
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Waischenfeld für die Ortsteile Hannberg und Sauerhof vom 08.12.2020 wird wie folgt geändert:
§ 10 wird wie folgt geändert:
| (1) | Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung: |
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| Die Gebühr beträgt 1,20 Euro pro Kubikmeter entnommenen Wassers. |
| (2) | Abs. 3 erhält folgende Fassung: |
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| Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr 1,20 Euro pro Kubikmeter entnommenen Wassers. |
Diese Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.