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Stadt Waischenfeld - Mitteilungen und andere Nachrichten
Ausgabe 10/2023
Aus dem Rathaus
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Erste Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) der Stadt Waischenfeld für die Ortsteile Hannberg und Sauerhof vom 21.09.2023

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Waischenfeld folgende Satzung:

§ 1

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Waischenfeld für die Ortsteile Hannberg und Sauerhof vom 08.12.2020 wird wie folgt geändert:

§ 10 wird wie folgt geändert:

(1)

Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:

Die Gebühr beträgt 1,20 Euro pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

(2)

Abs. 3 erhält folgende Fassung:

Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr 1,20 Euro pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

§ 2

Diese Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Waischenfeld, den 21.09.2023
Stadt Waischenfeld
Thiem
1. Bürgermeister