in Ihrer jetzigen Gebührenabrechnung zum 30.09.2023 wurde nur ein Abschlag zum 15.11.2023 festgesetzt. Im Hinblick auf die Umstellung unseres Abrechnungsprogrammes und des neuen Abrechnungszeitraumes werden wir in 2023 eine weitere Abrechnung zum 31.12.2023 erstellen. Hierfür erfolgt nochmals eine Ablesung der Zählerstände zum 31.12.2023.
Die Ermittlung der Vorauszahlungen 2024 wird auf Basis des gemeldeten Verbrauches vom 01.10.2023 bis 31.12.2023 erfolgen.
Die Abschläge gestalten sich wie folgt: | |
| 1. Abschlag (01-03/2024) | fällig zum 15.03.2024 (anstelle 15.02.2024) |
| 2. Abschlag (04-06/2024) | fällig zum 15.05.2024 |
| 3. Abschlag (07-09/2024) | fällig zum 15.08.2024 |
| 4. Abschlag (10-12/2024) | fällig zum 15.11.2024 |
Zum 31.12.2024 werden wir eine Wassergebührenabrechnung für das Kalenderjahr 2024 erstellen.
Ab 2025 erfolgen die Abrechnungen analog 2024, mit den Vorauszahlungen zum 15.02.,15.05.,15.08. und 15.11..
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.