Alle praktizierenden Landwirte (ohne separaten Stallzähler) im Gemeindebereich Waischenfeld, die Brauchwasser für den Viehbestand aus der öffentlichen Wasserversorgung entnehmen, werden gebeten, eine Ablichtung der Tierseuchenmeldung 2025 bis zum
31. Dezember 2025
an die Stadt Waischenfeld (Herrn Görl) zu senden bzw. abzugeben. Diese Meldung ist maßgebend für die Berechnung der Großvieheinheiten und den Abzug von Kanalgebühren.
Bei allen Landwirten, die diesen Nachweis nicht abgeben, wird davon ausgegangen, dass sie keinen Viehbestand mehr haben.