Ab Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt oder verlängert
Der maximal 12 Monate gültige Kinderreisepass für Kinder unter 12 Jahren wird zum 1. Januar 2024 abgeschafft. Neue Dokumente werden nur noch bis zum 31. Dezember 2023 ausgestellt. Auch werden nur bis zu dieser Frist Kinderreisepässe verlängert oder aktualisiert.
Danach werden für Kinder normale Reisepässe mit Chip ausgestellt, die stärker geschützt und deshalb länger gültig sind. Für Personen unter 24 Jahren ist der elektronische Reisepass sechs Jahre gültig, danach zehn Jahre.
Warum gibt es künftig keine Kinderreisepässe mehr?
Die Neuregelung bedeutet unter anderem weniger Aufwand für die Eltern. Bis dahin ausgestellte Kinderreisepässe gelten noch bis zur Ablauffrist weiter, allerdings sollten Sie beachten, dass einige Staaten bei Einreise fordern, dass die Passdokumente eine bestimmte Restgültigkeit aufweisen, in der Regel 3 bis 6 Monate. Auch dies spricht für die Abschaffung der Kinderreisepässe.
Hat das Kind einen deutschen Reisepass, so sind Reisen in 190 Staaten visafrei möglich. Im Schengen-Raum reicht zum Nachweis der Identität in der Regel auch der Personalausweis.
Wichtig!
Unverändert bleibt jedoch, dass sich das Gesichtsbild von Säuglingen und Kleinkindern innerhalb von wenigen Jahren so stark verändern kann, dass das Kind nicht mehr eindeutig identifiziert werden kann, obwohl das Ausweisdokument (Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass) noch gültig ist. Deshalb empfiehlt es sich rechtzeitig vor Reiseantritt zu prüfen, ob das Bild und damit auch der Pass noch nachweislich verwendet werden kann.
Informieren Sie sich auch rechtzeitig, ob das konkrete Reisezielland den bisherigen Kinderreisepass oder den verlängerten Kinderreisepass als Reisedokument anerkennt. Informationen finden Sie auch auf der Internet-Seite des Auswärtigen Amtes.
Bitte beachten Sie stets, dass die Ausstellung eines Passes je nach Auslastung 4-6 Wochen dauern kann.
Die Bundesdruckerei passt Gebühren für bundesdeutschen Reisepass ab 01.01.2024 an
Im kommenden Jahr ändert sich der Preis für den Reisepass!
Ab 01.01.2024 beträgt die Grundgebühr für antragstellende Personen ab 24 Jahren beim Reisepass 70,00 EUR. Betroffen davon sind Reisepässe die 10 Jahre gültig sind. Die Preise für optionale Zuschläge - bspw. für 48 Seiten (statt regulär 32 Seiten) oder eine Express-Bestellung - bleiben unverändert.
Bitte beachten Sie die Bearbeitungszeit von 4-6 Wochen bei der ausstellenden Bundesdruckerei, die ab der Beantragung bei uns läuft und beziehen Sie das in Ihre Urlaubsplanung mit ein!
Prüfen Sie rechtzeitig die Gültigkeit Ihrer Ausweisdokumente - und die Ihrer Kinder - und beantragen Sie neue Dokumente rechtzeitig bei uns im Passamt.
Wenn Sie weitere Fragen zum Thema haben, wenden Sie sich gern an die Mitarbeiter/innen im Einwohnermelde- und Passamt der Stadt Waischenfeld.