... dass Sie uns gebührenrelevante Veränderungen in der Abfallwirtschaft jederzeit mitteilen können und müssen?
Sollten sich bei Ihnen gebührenrelevante Veränderungen auf Ihrem Grundstück ergeben, teilen Sie uns diese bitte jederzeit unaufgefordert mit. Wichtig dabei ist die persönliche Unterschrift des Grundstückseigentümers. Folgende Änderungen sollten Sie uns immer so schnell als möglich mitteilen:
| - | Kauf, Verkauf, Vererbung, Schenkung, Versteigerung, Haus- oder Zwangsverwaltung, Insolvenz |
| - | Beginn / Ende einer gesetzlichen Betreuung |
| - | Änderung des Namens (z.B. durch Heirat) |
| - | Änderung der Anschrift |
| - | Änderung der Bankverbindung |
| - | gewünschte Behälterveränderungen (z.B. größere / kleinere Mülltonne) aufgrund von veränderter Anzahl der Bewohner des Grundstückes. |
Unterbleiben diese Mitteilungen oder werden erst verspätet eingereicht, können diese erst mit Zeitverzug bei der Gebührenberechnung berücksichtigt werden.
Weitere Auskünfte telefonisch unter 0921 / 728 282 oder im Internet auf www.landkreis-bayreuth.de/abfall.
In der Zeit vom 20.03. - 24.03.2023 können Sie sich wieder zur kostenlosen Altautosammlung im Landkreis Bayreuth telefonisch unter 0921 / 728 401 anmelden.
Die kostenlose Abholung der telefonisch angemeldeten Altfahrzeuge (PkW) und Autowracks erfolgt im Zeitraum vom 27.03. - 30.03.2023 von 8 - 16 Uhr. Den konkreten Termin erhalten Sie telefonisch. Der Entsorgungsnachweis wird Ihnen postalisch zugesendet.
Weitere Auskünfte telefonisch unter 0921 / 728 401 oder im Internet auf www.landkreis-bayreuth.de/abfall.