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Stadt Waischenfeld - Mitteilungen und andere Nachrichten
Ausgabe 3/2023
Aus dem Rathaus
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Verunreinigung durch Hundekot

Immer wieder erreichen uns im Rathaus Beschwerden über Verunreinigungen mit Hundekot, aktuell besonders am Sportplatz und auf dem Radweg nach Nankendorf.

Die Tierbesitzer, insbesondere Hundebesitzer, sind rechtlich verpflichtet, die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner unverzüglich zu beseitigen und ordnungsgemäß in öffentlichen Abfalleimern oder in eigenen privaten Hausmüllgefäßen zu entsorgen. Zur Aufnahme von Verunreinigungen durch Hunde hat der Hundehalter bzw. -führer eine ausreichende Anzahl geeigneter Tüten, Vorrichtungen oder sonstiger geeigneter Mittel bei sich zu tragen.

Nach der städtischen Reinigungsverordnung ist es außerdem nicht gestattet, öffentlich gewidmete Straßen, Wege und Plätze durch Tiere verunreinigen zu lassen. Auch die Verunreinigung von Privatflächen durch Tiere ist unzulässig.

Sämtliche Zuwiderhandlungen können mit Geldbuße geahndet werden. Wir bitten Sie deshalb, den Mut aufzubringen, Verstöße bei der Stadtverwaltung zu melden. Eine behördliche Verfolgung kann nur gewährleistet werden, wenn der jeweilige Tierhalter bekannt oder identifizierbar ist und wenn der Beschwerdeführer der Stadt auch als Zeuge zur Verfügung steht.