Nach der Bundesimmissionsschutzverordnung sind ruhestörende Hausarbeiten ab 20.00 Uhr in Wohngebieten untersagt. Ebenso hat sich eine gewisse Akzeptanz gebildet, generell derartige Arbeiten im Zeitraum von 12.00 bis 14.00 Uhr, sowie ab 20.00 Uhr auf Grund der Ruhebedürfnisse unserer Bürger und der hier verweilenden Gäste zu unterlassen. An den Sonn- und Feiertagen sind ruhestörende Arbeiten gänzlich verboten. Darüber hinaus hat die Stadt Waischenfeld die Möglichkeit, eine Verordnung über ruhestörende Hausarbeiten zu erlassen. Bitte halten Sie die Betriebszeiten ein. Sie tragen damit zu einem rücksichtsvollen Miteinander innerhalb unserer Stadtgemeinde bei.