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Stadt Waischenfeld - Mitteilungen und andere Nachrichten
Ausgabe 5/2025
Aus dem Rathaus
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Aus dem Rathaus

Das Landesamt für Statistik hat gemäß Art. 1 Abs. 3 FTG mit den Ergebnissen des Zensus 2022 festgestellt, dass

Mariä Himmelfahrt ab dem Jahr 2025 weiterhin ein gesetzlicher Feiertag

in der Stadt Waischenfeld bleibt.

Eine aktuelle Übersicht, in welchen bayerischen Kommunen Mariä Himmelfahrt ab dem Jahr 2025 gesetzlicher Feiertag ist, kann ab sofort dem Internetangebot des Landesamtes für Statistik unter folgendem Link entnommen werden:

https://www.statistik.bayern.de/statistik/gebiet_bevoelkerung/zensus/himmelfahrt/index.php