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Stadt Waischenfeld - Mitteilungen und andere Nachrichten
Ausgabe 6/2024
Aus dem Rathaus
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Aus dem Rathaus

Nachdem wiederholt Beschwerden wegen ausgegrabenen Grabbepflanzungen durch Wildtiere (vermutlich Marder) im Friedhofsamt der Stadt Waischenfeld eingegangen sind, erteilte uns auf Nachfrage die Abteilung öffentliche Sicherheit und Ordnung – Jagdrecht des Landratsamtes Bayreuth folgende Rechtsauskunft:

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Stein- und Baummarder sind in Bayern zwischen dem 01.03. und dem 15.10. eines jeden Jagdjahres geschont.

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Besonders geschützt sind die Marder zusätzlich während der Setz- und Aufzuchtzeit zwischen dem 01.03. und 15.07.

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Jagdhandlungen sind in dieser Zeit grundsätzlich verboten!

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Das besonders sensible Umfeld eines Friedhofes ist in jedem Fall zu beachten.

Wir nehmen die Belange unserer Bürgerinnen und Bürger in Hinblick auf die Grabstellen auf unserem Friedhof selbstverständlich ernst. Bitten aber um Verständnis, das Abhilfe der oben genannten Problematik – besonders im gewünschten Umfang - aus rechtlichen Gründen aktuell leider nicht möglich ist.

Die Friedhofsverwaltung