Nachdem wiederholt Beschwerden wegen ausgegrabenen Grabbepflanzungen durch Wildtiere (vermutlich Marder) im Friedhofsamt der Stadt Waischenfeld eingegangen sind, erteilte uns auf Nachfrage die Abteilung öffentliche Sicherheit und Ordnung – Jagdrecht des Landratsamtes Bayreuth folgende Rechtsauskunft:
| - | Stein- und Baummarder sind in Bayern zwischen dem 01.03. und dem 15.10. eines jeden Jagdjahres geschont. |
| - | Besonders geschützt sind die Marder zusätzlich während der Setz- und Aufzuchtzeit zwischen dem 01.03. und 15.07. |
| - | Jagdhandlungen sind in dieser Zeit grundsätzlich verboten! |
| - | Das besonders sensible Umfeld eines Friedhofes ist in jedem Fall zu beachten. |
Wir nehmen die Belange unserer Bürgerinnen und Bürger in Hinblick auf die Grabstellen auf unserem Friedhof selbstverständlich ernst. Bitten aber um Verständnis, das Abhilfe der oben genannten Problematik – besonders im gewünschten Umfang - aus rechtlichen Gründen aktuell leider nicht möglich ist.