1. Bekanntmachung des geänderten Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB
Der Grundstücks-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Waischenfeld hat am 03.06.2025 die Änderung des am 10.12.2024 gefassten Aufstellungsbeschlusses beschlossen.
Es wurde die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan im Sinne des § 30 BauGB beschlossen. Gleichzeitig mit diesem Bebauungsplan wird die Ortsabrundungssatzung für den Ortsteil Breitenlesau aufgehoben. Der Titel des Bebauungsplanes lautet Bebauungsplan „Breitenlesau Süd“ mit integriertem Grünordnungsplan und gleichzeitiger Aufhebung der Ortsabrundungssatzung für den Ortsteil Breitenlesau.
Der Planungsbereich des Bebauungsplanes (ca. 1,97 ha) umfasst die Flurstücksnummern 95/2, 95/3, 100 und 100/3 der Gemarkung Breitenlesau ganz und Teilflächen der Flurstücksnummern 95, 96, 97, 98 und 99 der Gemarkung Breitenlesau und wird wie folgt umgrenzt:
- im Norden und Osten von bestehender Bebauung
- im Süden von der Staatsstraße St 2186
- im Westen von landwirtschaftlicher Fläche.
Der Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan dargestellt.
Die Stadt Waischenfeld beabsichtigt, am südwestlichen Ortsrand von Breitenlesau ein Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO sowie ein Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO auszuweisen, um Bauwilligen die Realisierung ihres Eigenheims zu ermöglichen und örtlichen Betrieben Perspektiven für eine Ansiedlung zu eröffnen.“
Um den naturschutzrechtlichen Eingriff zu kompensieren, gehören zum Geltungsbereich noch außerdem zwei externe Ausgleichsflächen:
- Ausgleichsfläche A1: ca. 340 m² auf einer Teilfläche der Fl. Nr. 254, Gemarkung Kleinziegenfeld; im Flurneuordnungsverfahren „Kleinziegenfeld“ (Fl. Nr. 459 Gemarkung Kleinziegenfeld nach Besitzeinweisung);
- Ausgleichsfläche A2: ca. 2.778 m² auf einer Teilfläche der Fl.-Nr. 441, Gemarkung Breitenlesau;
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
2. Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Der Grundstücks-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Waischenfeld hat in der Sitzung am 03.06.2025 den Vorentwurf des Bebauungsplanes "Breitenlesau Süd" mit integriertem Grünordnungsplan und gleichzeitiger Aufhebung der Ortsabrundungssatzung für den Ortsteil Breitenlesau in der Fassung vom 03.06.2025 gebilligt.
Gleichzeitig hat der Grundstücks-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Waischenfeld beschlossen, die Öffentlichkeit frühzeitig gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange frühzeitig gem. § 4 Abs. 1 BauGB zeitgleich gemäß § 4a Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes und die Begründung, jeweils in der Fassung vom 03.06.2025 sind
vom 30. Juni 2025 bis einschließlich 1. August 2025
im Internet veröffentlicht und auf der Homepage der Stadt Waischenfeld unter folgendem Link online/digital einsehbar/zugänglich:
https://www.waischenfeld.de
| Es wird darauf hingewiesen, | |
| - | dass Stellungnahmen während der Dauer der vorgenannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können, |
| - | dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden können, |
| - | dass die vorgenannten Planunterlagen zusätzlich auch im Rathaus der Stadt Waischenfeld, Marktplatz 1, 91344 Waischenfeld zu den allgemein bekannten Dienst-/Öffnungszeiten öffentlich ausliegen, öffentlich zugänglich sind und dort in Papierform eingesehen werden können. |
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Waischenfeld, den 06.06.2025