Wir weisen ausdrücklich auf die Einhaltung der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung öffentlicher Straßen und Gehwege hin.
Zur Erfüllung der Reinigungspflicht haben die Vorder- und Hinterlieger innerhalb ihrer Reinigungsflächen die öffentlichen Straßen und Gehwege an jedem Wochenende zu kehren sowie von Gras und Unkraut zu befreien. Kehricht, Schlamm und sonstiger Unrat ist zu entfernen.
Auch müssen bei Bedarf die Abflussrinnen und Kanaleinlaufschächte frei gemacht werden.
Die komplette Verordnung finden Sie auf unserer Homepage www.waischenfeld.de unter Rathaus – Ortsrecht und Daten – Satzungen und Verordnungen