Satzung zur zweiten Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der Stadt Waischenfeld
vom 05.07.2023
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Waischenfeld folgende Satzung:
§1
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der Stadt Waischenfeld vom 8. Dezember 2020 wird wie folgt geändert:
§ 10 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:
„Die Gebühr beträgt 3,45 € pro Kubikmeter Abwasser.“
§ 2
Diese Satzung tritt am 01.10.2023 in Kraft.