In letzter Zeit beobachten wir immer öfter, dass Hecken und andere Gartengewächse in die Straße oder die Gehwege ragen oder diese überwuchern.
| Bäume, Sträucher und Hecken, die in den öffentlichen Verkehrsraum wachsen, sind an der Grundstücksgrenze wie folgt zurückzuschneiden: | |
| - | bei Geh- und Radwegen bis auf eine Höhe von mindestens 2,50 m sowie |
| - | im Straßenbereich bis auf eine Höhe von mindestens 4,50 m. |
Für einen umfangreichen Rückschnitt ist eigentlich der Herbst die beste Gelegenheit. Allerdings sind laut Bundesnaturschutzgesetz vom 1. März bis 30. September schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen erlaubt.
Denken Sie bitte besonders, gerade bei überhängenden, in den Gehweg hineinragenden Sträuchern und Gewächsen, an Kinder, Eltern mit Kinderwagen oder auch an ältere Leute.
Unbebaute Grundstücke sind mindestens zweimal im Jahr zu mähen und entsprechend zu pflegen.