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Stadt Waischenfeld - Mitteilungen und andere Nachrichten
Ausgabe 7/2024
Aus dem Rathaus
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Aus dem Rathaus

Neuerlass der Satzung der Stadt Waischenfeld über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

Die Stadt Waischenfeld hat die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren neu erlassen.

Diese Satzung tritt am 1. August 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 12.12.2018 außer Kraft.

Sie liegt im Rathaus, Marktplatz 1, 91344 Waischenfeld, I. Stock, zur Einsicht während der allgemeinen Geschäftsstunden auf.

Allgemeine Geschäftsstunden:

Montag, Donnerstag und Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr

Dienstag 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr

Waischenfeld, 17.07.2024

Stadt Waischenfeld
gez. Thomas Thiem
1. Bürgermeister