Die Stadt Waischenfeld hat die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren neu erlassen.
Diese Satzung tritt am 1. August 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 12.12.2018 außer Kraft.
Sie liegt im Rathaus, Marktplatz 1, 91344 Waischenfeld, I. Stock, zur Einsicht während der allgemeinen Geschäftsstunden auf.
Allgemeine Geschäftsstunden:
Montag, Donnerstag und Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Waischenfeld, 17.07.2024