Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Grundstücks-, Bau- und Umweltausschuss von Waischenfeld hat in seiner Sitzung am 15.10.2024 den Entwurf des Bebauungsplans „Breitenlesau-Nord“, mit integriertem Grünordnungsplan, Stadt Waischenfeld, Landkreis Bayreuth, gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Das Geltungsbereich beträgt ca. 12.561 m².
Der Bebauungsplan umfasst die Flurnummern 2017/1 ganz und die Teilflächen der Flurnummern 481/23, 895, 896/6 und 2020, jeweils Gemarkung Breitenlesau und wird wie folgt umgrenzt:
| - | im Norden, Westen und Süden durch landwirtschaftliche Fläche |
| - | im Osten und Südosten durch die St 2186 und daran angrenzende Bebauung |
Zum Planbereich zählt noch eine externe Ausgleichsfläche mit ca. 2.520 m² auf der Flurstücksummer 781 der Gemarkung Nankendorf.
Der Entwurf des Bebauungsplans „Breitenlesau-Nord mit integriertem Grünordnungsplan“, Stadt Waischenfeld, Landkreis Bayreuth, in der Fassung vom 15.10.2024 und die Begründung (mit Anlagen) sind
vom 08.09.2025 bis einschließlich 10.10.2025
im Internet veröffentlicht und auf der Homepage der Stadt Waischenfeld unter folgendem Link online/digital einsehbar/zugänglich:
https://www.waischenfeld.de/rathaus/information/amtliche-bekanntmachungen/
| Es wird darauf hingewiesen, | ||
| - | dass Stellungnahmen während der Dauer der vorgenannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können, | |
| - | dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden können, | |
| - | dass die vorgenannten Planunterlagen zusätzlich auch im Rathaus der Stadt Waischenfeld, Marktplatz 1, 91344 Waischenfeld zu den allgemein bekannten Dienst-/Öffnungszeiten öffentlich ausliegen, öffentlich zugänglich sind und dort in Papierform eingesehen werden können. | |
| - | Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. | |
| Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar: | ||
| - | Umweltbericht mit Informationen zu den Auswirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter | |
| - | Anlage Bodengutachten | |
| - | Folgende umweltbezogene Stellungnahmen liegen vor: | |
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| • | Landratsamt Bayreuth (Naturschutz, Wasserrecht) |
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| • | Wasserwirtschaftsamt Hof |
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| • | Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten |
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| • | Bayrischer Bauernverband |
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.