Die Haltung von Hühnern ist auch bei uns im Gemeindegebiet beliebt. Besonders im ländlichen Raum ist das Halten dieser Tiere auch erlaubt. Allerdings erhalten wir diesbezüglich immer wieder Beschwerden und Anfragen. Wir appellieren deshalb an alle Halter, dafür Sorge zu tragen, dass es besonders in der Zeit der Nachtruhe von 22.00 bis 6.00 Uhr nicht zu einer Lärmbelästigung der Nachbarschaft kommt. Bitte stellen Sie sicher, dass die Tiere die Nacht im Stall verbringen. Ebenso kann eine Schallisolierung im Stall einer nächtlichen Störung entgegenwirken.