Titel Logo
Stadt Waischenfeld - Mitteilungen und andere Nachrichten
Ausgabe 9/2023
Aus dem Rathaus
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Pflege von Grundstücken

In letzter Zeit beobachten wir immer öfter, dass Hecken und andere Gartengewächse in die Straßen oder den Gehwege ragen oder diese überwuchern.

Bäume, Sträucher und Hecken, die in den öffentlichen Verkehrsraum ragen, sind an der Grundstücksgrenze wie folgt zurückzuschneiden:

-

bei Geh- und Radwegen bis auf eine Höhe von mindestens 2,50 m sowie

-

im Straßenbereich bis auf eine Höhe von mindestens 4,50 m.

Für einen umfangreichen Rückschnitt ist im Herbst die beste Gelegenheit, da laut Bundesnaturschutzgesetz vom 1. März bis 30. September nur schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen erlaubt sind.

Denken Sie bitte, gerade bei überhängenden, in den Gehweg hineinragenden Sträuchern und Gewächsen, besonders an Eltern mit Kinderwagen oder auch an ältere Leute.

Unbebaute Grundstücke sind mindestens zweimal im Jahr zu mähen und entsprechend zu pflegen.