Stromausfallplanung der Gemeinde Wald
Die Bürgermeisterin informiert zum derzeitigen Stand der Stromausfallplanung der Kommune.
Die Bevölkerung wurde bereits mit dem letzten Mitteilungsblatt über die notwendige Eigenvorsorge informiert. Außerdem finden kontinuierlich Gespräche und Videokonferenzen zwischen Landratsamt, Kommunen und den Feuerwehren statt.
Die Feuerwehren schaffen zusätzliche Benzinvorräte an.
Weiterhin werden am Rettungszentrum in Roßbach ein Leuchtturm und Notrufmeldestellen an den Feuerwehrgerätehäusern in Mainsbauern, Siegenstein und Süssenbach angelegt. Am Leuchtturm gibt es ebenfalls eine Notrufmeldestelle, medizinische Notfallversorgung, Koordinierung von Hilfe und allgemeine Informationen zur Lage. Der kommunale Krisenstab wird ebenfalls dort sein.
Am Leuchtturm werden Gebäudeeinspeisepunkte vorgesehen.
Weitere Informationen werden folgen.
Zuschüsse für die Jugendarbeit der Vereine
Für die Bezuschussung der Jugendarbeit der Vereine stehen im Haushalt 2022 3.000 EUR zur Verfügung. Davon wurden bereits 83,30 € für die Haftpflicht-/Unfallversicherung des Ferienprogramms verbraucht, sodass noch 2.916,70 € verteilt werden können.
Für das durchgeführte Ferienprogramm sind mehrere Anträge auf Erstattung von Ausgaben eingegangen. Im Vorjahr wurden 2,00 € pro anrechnungsfähiger Person (Teilnehmer und Leiter) gemäß Punkt 6.2 Jugendförderrichtlinie gewährt.
Sofern nach Gewährung der Zuschüsse zu einzelnen Jugendveranstaltungen noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, können diese für die Erstattung ungedeckter Hallennnutzungsgebühren im Jugendbereich verwendet werden.
Der FC Wald-Süssenbach hat mit Schreiben vom 11.10.2022 einen entsprechenden Antrag über 950 EUR im Zeitraum Oktober 2021 bis März 2022 gestellt.
Der SSV Roßbach-Wald hat mit Schreiben vom 05.11.2022 einen Antrag auf Erstattung der ungedeckten Hallennutzungsgebühren des Jugendsports in Höhe von 495,00 € im Zeitraum Oktober 2021 bis September 2022 gestellt.
Der Gemeinderat beschließt antragsgemäß folgende Zuschüsse:
| SV Süssenbach | 40 EUR |
| OGV Süssenbach | 54 EUR |
| FFW Wald | 102 EUR |
| CSU Roßbach-Wald | 22 EUR |
| Angel- und Naturfreunde | 34 EUR |
| FC Wald-Süssenbach | 950 EUR |
| SSV Roßbach-Wald | 495 EUR |
Erlass einer Außenbereichssatzung „An der Rodinger Straße“ nach § 35 Abs. 6 BauGB
In der Sitzung des Gemeinderats vom 03. August 2022 wurde der Aufstellungsbeschluss für den Erlass einer Außenbereichssatzung „An der Rodinger Straße“ gefasst.
Ziel und Zweck der Außenbereichssatzung ist es, für den Geltungsbereich die Bebauung zu regeln bzw. aufzuzeigen. Außerdem wird im Rahmen der Satzung zur Arrondierung der Siedlungsentwicklung eine bestehende Baufläche aufgenommen sowie der Geltungsbereich als zukünftige bebaubare Abgrenzung definiert.
In gleicher Sitzung wurde zudem der Billigungs- und Auslegungsbeschluss für das Verfahren nach §§ 36 Abs. 6 i.V.m. 13 Abs. 2 BauGB für den Planentwurf in der Fassung vom 03.08.2022 gefasst. Die Begründung und die erforderlichen Unterlagen wurden mit Bekanntmachung vom 04.08.2022 in der Zeit vom 12.08.2022 bis einschließlich 12.09.2022 nach §§ 36 Abs. 6 i.V.m. 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Im gleichen Zeitraum fand auch die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange statt.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung ist keine Stellungnahme eingegangen. Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden vom Gemeinderat abgewogen.
Der Gemeinderat erhob das Abwägungsergebnis zum Beschluss. Der Gemeinderat billigte den Entwurf der Außenbereichssatzung in der Fassung vom 15.12.2022 und beschloss die erneute, verkürzte öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange.
Änderung mit Erweiterung des Bebauungsplans „Wirtsholz“ im beschleunigten Verfahren nach §§13b i.V.m. 13a BauGB
Der Bebauungsplan Wirtsholz wurde mit Datum vom 27.05.2022 in Kraft gesetzt.
Mit der Erstellung der Erschließungsplanung und dem Wasserrechtsverfahren für die Oberflächenwasserbeseitigung war eine Verschiebung des Regenrückhaltebeckens erforderlich. Durch diese Verschiebung war eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich.
Die Unterrichtung der Öffentlichkeit fand mit Bekanntmachung vom 10.10.2022 in der Zeit vom 11.10.2022 bis einschließlich 24.10.2022 statt. Von der Möglichkeit der Unterrichtung wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Begründung und die erforderlichen Unterlagen wurden mit Bekanntmachung vom 03.11.2022 in der Zeit vom 14.11.2022 bis einschließlich 13.12.2022 nach §§ 36 Abs. 6 i.V.m. 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Im gleichen Zeitraum fand auch die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange statt.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung ist keine Stellungnahme eingegangen. Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden vom Gemeinderat abgewogen.
Der Gemeinderat erhob das Abwägungsergebnis zum Beschluss. Er billigte den Planentwurf mit dem Abwägungsergebnis in der Fassung vom 15.12.2022. Die Verwaltung wurde beauftragt, eine erneute verkürzte öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Antrag auf Abschaltung bzw. Dimmung der Straßenbeleuchtung in Kolmberg
Das Schreiben samt Begründung und Anhänge sind dem Sachverhalt angefügt.
Der Bayerische Gemeindetag hat sich in einem Rundschreiben zur allgemeinen Beleuchtungspflicht geäußert. Zudem wurde dabei auf eine Veröffentlichung der Versicherungskammer Bayern verwiesen.
Der Bayerische Gemeindetag führt aus, dass Art. 51 Abs 1 Satz 1 BayStrWG wie folgt formuliert: „Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung haben die Gemeinden innerhalb der geschlossenen Ortslage nach ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Straßen zu beleuchten, …“. Eine generelle Pflicht besteht nach dem Gesetzeswortlaut also nicht.
Eine innerörtliche Beleuchtungspflicht wird aber dann anzunehmen sein, wenn die Verkehrssicherungspflicht dies erfordert. Das bedeutet, dass eine Beleuchtung von Verkehrsflächen dort zwingend zu erfolgen hat, wo konkrete Gefahrenstellen dies erfordern. Die Verkehrsbedeutung und Gefährlichkeit der Verkehrsflächen sind entscheidend. Allgemein anerkannt ist eine Beleuchtungspflicht innerorts (innerhalb der geschlossenen Ortslage) an konkreten Gefahrenstellen. Das sind z.B. nicht ohne weiteres erkennbare Straßenverengungen, Verkehrsinseln, Fußgängerüberwege, Wasserflächen und ähnliche Hindernisse sowie entsprechend stark befahrene Hauptverkehrsstraßen insbesondere im Kreuzungs- und Einmündungsbereich. Grundsätzlich gilt aber, dass Kraftfahrzeuge und Fahrräder eine ordnungsgemäße Beleuchtungsanlage haben müssen.
Das Abschalten der Straßenbeleuchtung von z.B. 22:00 bis 5:00 Uhr wird in den Wohngebieten mit Blick auf die vorgenannten Gegebenheiten in aller Regel unproblematisch sein. Ob und inwieweit hier ausnahmsweise eine Beleuchtung notwendig ist, ist im Einzelfall zu ermitteln.
Wie oben bereits erwähnt, ist das Thema Energieeinsparung bei der Straßenbeleuchtung nicht neu. Bereits vor rund 20 Jahren hat man sich in vielen Gemeinden nicht nur mit einer Nachtabschaltung befasst, sondern auch technisch umgerüstet, also z.B. die Leuchtmittel ausgetauscht (Natriumdampfhochdrucklampen statt Quecksilberdampfleuchten). Dies hatte zugleich positive Auswirkungen auf den Insekten-Artenschutz.
Die Entscheidung die Straßenbeleuchtung nachts zu betreiben oder (teilweise) abzuschalten liegt im Ermessen der betroffenen Kommune. Wichtig ist, dass die Einwohner und Besucher über entsprechende Abschaltungen informiert werden, damit sie sich auf die Situation einstellen können und sich gegebenenfalls mit Taschen- oder Stirnlampen ausrüsten. Auch sollten Feuerwehr und THW im Notfall die Möglichkeit haben, die Beleuchtung einzuschalten.
Bei entsprechenden Abschaltungen müssen jedenfalls, zur Vermeidung von Haftungsfällen, an den Lichtmasten, deren Lampen nachts nicht dauerhaft leuchten, Laternenringe (vgl. Z. 394, Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 StVO) angebracht werden, damit der dort parkende Autofahrer entsprechend informiert ist (im roten Feld des Laternenrings kann in weißer Schrift angegeben werden, wann die Laterne erlischt).
Darüber hinaus wurde beim Bayernwerk angefragt, inwiefern technisch überhaupt eine Abschaltung bzw. Dimmung unter derartigen Gesichtspunkten möglich wäre.
Aktuell wurden alle Leuchten im Gemeindegebiet auf LED umgerüstet. Zum Teil wurden die Leuchten komplett getauscht, zum Teil die Leuchtmittel gewechselt.
Im Bereich Kolmberg sind größtenteils Kofferleuchten verbaut, bei denen das Leuchtmittel getauscht wurde. Eine Dimmung ist hier technisch nicht möglich.
Die neueren LED Leuchten haben automatisch eine Dimmung verbaut. Bei den Tauschleuchtmitteln ist dies nicht möglich.
Der Gemeinderat beriet ausführlich über den vorliegenden Antrag. In Kolmberg gibt es auch viele Befürworter der Straßenbeleuchtung. Die Straßenbeleuchtung trägt zur Sicherheit des Schulwegs bei, aber auch zur Sicherung von Einsätzen von Rettungsdienst oder Feuerwehr, speziell in den Nachtstunden.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass die Straßenbeleuchtung nicht abgeschaltet wird. Die Verwaltung wurde beauftragt, beim Bayernwerk anzufragen, ob ein Blendschutz angebracht werden könnte. Dieser könnte dann auf Antrag gegen Kostenerstattung montiert werden.
Wunsch-Weihnachtsbaum-Aktion
Erste Bürgermeisterin Haimerl informierte über die Aktion, die auf Initiative von Udo Eiling von den Maltesern entstanden ist. Die bislang eingegangenen Geschenke waren im Sitzungssaal aufgebaut. Haimerl bedankte sich bei Udo Eiling für die tolle Idee.
Anfragen
Gemeinderatsmitglied Brigitte Jirikovsky wies darauf hin, dass im Außenbereich wie auch innen über den Fenstern der Bücherei die Leuchten noch nicht montiert sind. Die Verwaltung wird mit dem Vermieter bzgl. der fehlenden Leuchten Kontakt aufnehmen.
Aus den Anfragen:
Ausschwemmungen Mühlbachstraße
Hierzu gab es bereits einen Termin mit den Anwohnern, bei einem Vor-Ort-Termin mit den Anwohnern wird noch über das weitere Vorgehen beraten werden.
Zugewachsene Verkehrsschilder:
Im Kreuzungsbereich Eichenstraße/Sportplatz-Ringstraße ist ein Verkehrsschild zugewachsen, ebenso das Ortsschild in Dangelsdorf.
Aus der nichtöffentlichen Sitzung:
Der Gemeinderat beschloss nach eingehender Beratung, 2023 keinen Neujahrsempfang und keinen Bürgerball abzuhalten. Gründe dafür ist zum einen, dass die Kommunen gehalten sind, Energie einzusparen und öffentliche Gebäude nur bis 19 Grad zu heizen. Beim Bürgerball kommt hinzu, dass der Eintrittspreis um fast 50 % erhöht werden müsste, da ebenfalls aufgrund der gestiegenen Energiepreise und Lebensmittelpreise die Kosten für das Buffet stark erhöht wurden.
Der Neujahrsempfang wird später im Jahr stattfinden, außerdem steht 2023 in Wald die Patenschaftsfeier für 60 Jahre Gemeindepatenschaft Wald – Eitzing an.
Aus dem Fotowettbewerb der vergangenen 12 Monate sind 12 Siegerfotos hervorgegangen, die nun in einem Kalender für 2023 zusammengefasst werden. Diese Kalender sollen nach Möglichkeit beim Christkindlmarkt zum Verkauf angeboten werden.